1987/J XXIII. GP

Eingelangt am 09.11.2007
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Anfrage

des Abgeordneten Hauser
Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Finanzausgleich

Mit dem jeweiligen Finanzausgleich werden Aufbringung und Verteilung eines großen Teils der gesamten Abgabenerträge sowie der Transferzahlungen zwischen den Gebietskörperschaften geregelt.

Bund, Länder, Gemeinden und Städte haben sich mit dem Finanzausgleich zur Verteilung der Steuermittel zwischen den Gebietskörperschaften geeinigt. In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an das Bundesministerium folgende Anfrage in Bezug auf Geldmittel aus dem Finanzausgleich, die den Ländern und (Klein-) Gemeinden zukommen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1.             Wieviel Geldmittel entfallen in den beiden Etappen (2008 bis 2010 und 2011 bis 2013) jeweils auf das Bundesland Tirol?

2.             Wieviel Geldmittel fließen jeweils in den beiden Etappen in jene Tiroler Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern?

3.             Wieviel Geldmittel fließen jeweils in den beiden Etappen in jene Tiroler Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern?