201/J XXIII. GP
Eingelangt am 15.12.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten DDr. Niederwieser, Gerhard Reheis, Mag. Gisela Wurm
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend „Zeugen-Schulung
durch das Bundesministerium für Finanzen vor
Amtsmissbrauchsprozess
gegen Finanzbeamte"
Ein Artikel
in der „Tiroler Krone - Kronenzeitung" vom 3.12.2006 (Seiten
22-23)
beschreibt
unter dem Titel „Skandal: Eine Zeugen-Schulung gefährdet den
Finanz-
Prozess!"
ein Zeugen-Einschulungs-Seminar durch das Finanzministerium. Da es sich
dabei
um eine „unzulässige Beeinflussung des
Verfahrens" handle, sei der gesamte
Prozess
gegen elf Finanzbeamte und einen Steuerberater wegen Amtsmissbrauchs
durch
getürkte Steuerprüfungen gefährdet.
Stattgefunden
habe diese „Zeugen-Einschulung" vor Beginn des Prozesses am
10.10.
2006 im Finanzamt
Kufstein: Eingeladen zu dieser „Info-Veranstaltung
Finanzamt-
Kufstein-Schwaz in der „Causa
Innsbruck" habe das Bundesministerium für Finanzen.
„Die
Vortragende dieses Zeugen-Einschulungs-Seminares, eine leitende Beamtin des
FA Kufstein-Schwaz,
verteilte offenbar an die Teilnehmer - acht Finanzprüfer, die
beim Prozess die eigenen, angeklagten Kollegen belasten sollen - kopierte
Zettel."
Darauf sollen sich neben allgemeinen Informationen über Zeugenpflichten und
Prozessvorgängen auch
Hinweise finden, die „knapp an eine Zeugen-Beeinflussung"
heranreichten,
beispielsweise der folgende gute Tipp.
„ 'Wenn der Zeuge vom Richter gefragt wird,
wie die Rechtslage im konkreten Fall
ist, darf er antworten (Er wird dadurch zum
Sachverständigen). Kommt diese Frage
aber
vom Verteidiger, braucht er nicht zu antworten.' Dieser Insidertipp,
ausgegeben
beim inkriminierten Zeugen-Einschulungsseminar, könnte zum
Stolperstein werden: Finanzbeamte, die über komplexe Vorgänge von möglichen
Malversationen
bei Steuerprüfungen berichten, sind natürlich
Sachverständige. Und
wenn
man sich vorstellt, dass sie etwa bei belastenden Dingen aus der Schule
plaudern, entlastende Dinge, die zwangsläufig von den
Verteidigern kommen, aber
mit wohl
vorbereitetem Schweigen quittieren, dann würde der Lauf des Prozesses
eindeutig verändert."
(alles zitiert nach Tiroler Krone, 23)
Der kopierte
Zettel sei laut Anwalt Thaddäus Schäfer hier
noch das geringste
Problem: „Denn wir wissen ja nicht, was abseits dieser Texte
vorgebracht und hinter
dem
Rücken des
Gerichts ausgemacht wurde!" (Tiroler Krone, 23) Zusammenfassend
stellt
Krone-Journalist Hans Licha fest, dass laut „höchstrangigen
Rechtsexperten"
dieser Vorbereitungskurs zusammen mit der Journalisten bei Haftstrafe
angedrohten
Auflage, nichts über den Geheimprozess zu berichten, auch das
Recht auf Freiheit
der
Meinungsäußerung gefährde.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
Anfrage:
1)
Wer im
Bundesministerium für Finanzen hat zu der oben
geschilderten „Info-
Veranstaltung" in der „Causa
Innsbruck" eingeladen?
2) Wie viele Finanzbeamte haben an der Veranstaltung teilgenommen?
3) Wie lautete der genaue Text der Einladung?
4)
Welche schriftlichen Unterlagen wurden an die TeilnehmerInnen
ausgegeben?
Unterlagen bitte der
Anfragebeantwortung beilegen!
5) Ist eine
Zeugen-Schulung in einem Prozess gegen Finanzbeamte eine übliche
Vorgangsweise?
Wenn ja: Wann und wo haben solche Schulungen schon
früher
stattgefunden?
6)
Teilen Sie die Meinung, dass es sich dabei um eine unzulässige
Beeinflussung
des
Verfahrens handelt?
7)
Wenn ja, welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, um solche
Veranstaltungen
in
Zukunft zu unterbinden?