206/J XXIII. GP
Eingelangt am 18.12.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend „Angemessene" Honorare bei der Vermittlung von Profifußballern
In einem
Kreditschädigungsprozess den der ehemalige Red Bull Salzburg Trainer Kurt
Jara
gegen Red Bull Boss Dietrich Mateschitz
beim LG-Salzburg angestrengt hatte, wurden Abgründe
bei der Vermittlung von Fußballern sichtbar, die international
scheinbar gang und gebe sind.
„Ungereimtheiten bei Spielertransfers" waren offensichtlich auch die
Gründe für die von Red
Bull ausgesprochene Entlassung Kurt Jaras. Ausgelöst hatte diese
Diskussion ein Schreiben des
Schweizer Fußballer-Vermittlers Kevin
Fioranelli an Richard Motzkin („.... We control the
coach"), dem vereinsinterne Überprüfungen bei Red Bull
folgten, deren Ergebnisse Dietrich
Mateschitz mit den Worten „Ungereimtheiten bei Spielertransfers"
bezeichnete. Es ist nun
diesem Gerichtsverfahren zu verdanken, dass diese Vermittlungspraktiken und
Honorarforderungen im Profifußball öffentlich wurden und Medien
darüber auch ungeschminkt
berichten konnten.
In der SN vom 03.10.2006 wird dies wie folgt beschrieben:
„Die
Transfers liefen nach Ansicht von Red Bull immer zu Ungunsten
des Unternehmens ab,
Schadenssumme: 1,7 Millionen Euro. Die umstrittenen Transfers:
• Fall Bodnar: Diese Sache löste nach Angaben
von Mateschitz die ganze Affäre aus und
erschütterte das Vertrauen in
Jara. Beim Wechsel des ungarischen Teamspielers von
Kerkrade nach Salzburg hat
Jara-Anwalt und -Freund Fiorar seine Dienste kostenlos
angeboten. Danach forderte Fioranelli
von Bodnars Manager 60.000 Euro Honorar für
den Transfer.
Dank Fiorar lag
die Transfersumme auch nicht bei 800.000 sondern bei 940.000 Euro,
meinte ein erboster Red Bull-Anwalt Reinhard Ratschiller.
• Fall
Gercaliu: Der Sturm-Spieler wurde von Max Hagmayr gemanagt, doch Robert
Hochstaffl vermittelte Gercaliu um einen
Million Euro nach Salzburg. Weil Hagmayr
über einer Ablösesumme von
500.000 Euro mitverdient hätte wurde an Sturm nur
400.000 Ablöse aber 600.000 Euro
als Sponsorsumme bezahlt. Der hintergangene
Hagmayr klagt nun Red Bull Salzburg auf das ausständige Honorar. Gercaliu
behauptet eidesstattlich, dass ihn Jara zu diesem Vorgehen gezwungen habe. Für Jara
ein Konter, weil der 20-Jährige nur 23.000; und nicht wie gefordert 35.000 Euro
verdient habe - im Monat wohlgemerkt. Hochstaffl rechnete allein: für diesen Vertrag
150.000 Euro Honorar ab.
Frage des Richters an Jara: Was hat Hochstaffl für 150.000 Euro geleistet? Jara:
Beratertätigkeit.
Richter Gruber: Ist diese Summe angemessen? Jara: Ja.
• Wechsel Kirchler/Jezek/Mayrleb: Auch diesen
Dreier-Transfer von Fasching nach
Salzburg fädelte der Mann ein,
der nach Weisung von Mateschitz keine Geschäfte mit
Salzburg machen durfte. Kosten
für Red Bull: 1,5 Mill. Euro Ablöse, dazu 80.000 Euro
Honorar an Hochstaffl. Angeblich - und von Jaras Anwalt bestritten
— kassierten
Fioranelli und Hochstaffl noch einmal 150.000
Euro von der Ablöse.
•
Fall Carboni: Für den Argentinier bezahlte Salzburg 118 (!)
Prozent Vermittlungshonorar
- der Prozentsatz rang auch dem Richter Respekt ab. Wieder dabei:
Fioranelli mit
99.000 Euro
und Maradonas Exmanager Jorge Cyterszpiler mit 400.000 Euro. Jaras
Antwort: Der argentinische Klub Lanus habe
die Abrechnung so gewünscht.
•
Transfer Paul Scharner: Red Bull hatte noch Anspruch auf zehn Prozent
des
Transfererlöses ab 500.000 Euro. Scharner hatte Anspruch auf 30
Prozent der
Transfersumme. Unmittelbar vor dem Transfer zu Wigan Athletic (GB) gab
Jara für
100.000 Euro
die Rechte an dessen Manager Jürgen Werner zurück. Danach wechselte
Scharner um 3,67 Mill. Euro, kassierte rund
1,2 Mill. Euro Handgeld. Salzburgs
Beteiligung hätte folglich 190.000 Euro betragen.
Der
Fragesteller hat bereits in der Anfrage an den Bundeskanzler betreffend
„Wirtschaftliche Situation von Sportvereinen bzw. Kapitalgesellschaften
im Sport
(insbesondere im Fußball) - Sportpolitische Maßnahmen" auch
die Probleme um die
enormen Gehälter und Vermittlungsprovisionen in den Fragen 4, 5, 6,
7, 14, 15, 16, 17, 27 und 28
angesprochen. Zu den Fragen 4 bis 7, 27 und 28 gab es nachstehende Antwort des Bundeskanzlers
am 14.08.2006 (AB 4376 XXII.GP):
„Die
Bekämpfung des Abgabenbetrugs in allen seinen Spielarten ist der
Bundesregierung ein
großes Anliegen. In diesem Sinne wurde vom Bundesministerium für
Finanzen eine Reihe von
Betrugsbekämpfungspaketen geschnürt; zuletzt im Rahmen der Umsetzung
des
Betrugsbekämpfungsgesetzes 2006.
Vor dem
Hintergrund der Manipulations- und Korruptionsskandale, die den
europäischen
Fußball in den letzten Monaten
erschüttert haben, wurde der ehemalige Sportminister Portugals,
Jose-Luis Arnaut, noch unter der
britischen EU-Präsidentschaft zum Chair des Independent
European Sport Review 2006 bestellt.
Der Independent European Sport Review 2006 beschäftigt sich mit den
in der gegenständlichen
Anfrage
angesprochenen Themen und Problematiken und bietet Lösungsvorschläge
für besseres
Goverance im Fußball und gibt insbesondere Lösungsansätze
für eine Vielzahl an Problemen im
Profisport wie die Bekämpfung der Geldwäsche, der Vermarktung
minderjähriger Sportlerinnen
und Sportlern, der Korruption, des Rassismus
im Sport und des illegalen Wettspiels. Es wurde
eine unabhängige Analyse
erstellt, wie europäische Fußballorgane, die EU-Institutionen und
die EU-Mitgliedstaaten die
Erklärung von Nizza auf europäischer und nationaler Ebene
bestmöglich umsetzen
können.
Weiters wird der rechtliche Rahmen erläutert, der benötigt
wird, um den besonderen Merkmalen
des Sports in der Praxis Rechnung zu tragen, insbesondere im Bereich der
Wettbewerbspolitik
und der Freizügigkeit der Arbeitnehmer.
Österreich hat während
seiner EU-Ratspräsidentschaft diese wünschenswerte Initiative
unterstützt und war beim Treffen der
europäischen Sportpolitiker durch Staatssekretär
Mag. Karl Schweitzer vertreten. Die
aktuellen Entwicklungen des Reports wurden bei der
Sportdirektorenkonferenz in Wien am 29. und 30. März 2006 von der
Europäischen Kommission
präsentiert. Am 13. Juni 2006 wurde
gegenständlicher Report durch Staatssekretär
Mag. Karl Schweitzer und Jose-Luis Arnaut in Wien im Rahmen einer
Pressekonferenz
präsentiert.
Die
Österreichische EU-Ratspräsidentschaft hat in einem Schreiben alle
EU-Sportminister
(insbesondere nachfolgende EU-Ratspräsidentschaften) ersucht, diese
Initiative nachhaltig zu
unterstützen
und für eine innerstaatliche Umsetzung der Zielsetzungen des Reports nach
Möglichkeit Sorge zu tragen.
Diesbezügliche nähere Ausführungen sind dem beiliegenden Exekutive Summary zu entnehmen ".
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Wirtschaft und
Arbeit
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Personen verfügen in Österreich über eine
aufrechte Gewerbeberechtigung
für
Arbeitsvermittlung eingeschränkt auf Sportler (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
Wie
ist die diesbezügliche Honorierung geregelt?
2.
Unter welchen Voraussetzungen kann für eine erfolgreiche Vermittlung
von
Sportlerinnen
an Vereine ein Vermittlungshonorar in Rechnung gestellt werden?
3.
In welcher Höhe ist dieses als „angemessen" zu
beurteilen, ab welcher Höhe oder bei
welcher
Berechnungsform muss von „Sittenwidrigkeit" gesprochen werden?
4.
Ist es zulässig, dass vermittelte Fußballer Prozentteile
ihres Jahreseinkommens als
Provisionen an so
genannte Spielervermittler zahlen?
5.
Verfügte Robert Hochstaffl bei seinen Vermittlungsdiensten in
Salzburg über eine
entsprechende
Gewerbeberechtigung?
Wenn
nein, welche rechtliche Konsequenzen sind damit verbunden?
Können
an ihn bereits bezahlte Honorare deswegen zurückverlangt werden?
6.
Wie stehen Sie
dazu, dass immer mehr Verträge mit Profifußballern von Personen
vermittelt und/oder abgeschlossen werden,
die über keine FIFA-Lizenz verfügen und
trotzdem dafür Provisionen geltend machen?
7.
Wie stehen Sie
dazu, dass immer mehr Verträge mit Profifußballern von Personen
vermittelt und/oder abgeschlossen werden,
die über keine aufrechte Gewerbeberechtigung
verfügen und trotzdem dafür Provisionen geltend machen?
8.
Wie beurteilen Sie rechtlich die Honorarforderung von Fioranelli im
„Fall Bodnar"?
Halten Sie diese
für angemessen?
9. Wie beurteilen Sie rechtlich die subtilen Vermittlungspraktiken im Fall „Gercaliu"?
10. Halten
Sie in Anbetracht der beschriebenen Leistungen die Summe von 150.000 Euro im
Fall Gercaliu für gerechtfertigt?
Halten Sie diese für angemessen?
11. Wie
beurteilen Sie rechtlich die Honorarforderungen für den „Wechsel
Kirchler / Jezek /
Mayrleb"?
Halten Sie diese für angemessen?
12.
Wie beurteilen Sie rechtlich das Vermittlungshonorar im Fall
„Carboni"?
Halten Sie diese
für angemessen?
13.
Wie beurteilen Sie rechtlich den „Transfer Paul Scharner"
und die damit verbundenen
Honorarforderungen?
Halten Sie diese für angemessen?
14.
Welche sonstigen undurchsichtigen Vermittlungsfalle und nicht
nachvollziehbare
Honorarforderungen
von Spielervermittlern und Agenturen im Profisport -
insbesondere
im Fußball - sind Ihrem Ressort in den letzten Jahren bekannt geworden?
15.
Sehen Sie diese Probleme bei der Vermittlung von Sportlern nur im
Profifußball oder
auch bei anderen
Sportarten?
Wenn ja, bei welchen Sportarten?
16. Welche
Maßnahmen wurden durch das Sportressort zur Umsetzung des
„Independent
European Sport Review 2006" in die Wege geleitet?
Welche konkreten -
insbesondere legislativen - Maßnahmen sind zu dessen Umsetzung
in Ihrem Ressort notwendig?