206/J XXIII. GP

Eingelangt am 18.12.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend „Angemessene" Honorare bei der Vermittlung von Profifußballern

In einem Kreditschädigungsprozess den der ehemalige Red Bull Salzburg Trainer Kurt Jara
gegen Red Bull Boss Dietrich Mateschitz beim LG-Salzburg angestrengt hatte, wurden Abgründe
bei der Vermittlung von Fußballern sichtbar, die international scheinbar gang und gebe sind.
„Ungereimtheiten bei Spielertransfers" waren offensichtlich auch die Gründe für die von Red
Bull ausgesprochene Entlassung Kurt Jaras. Ausgelöst hatte diese Diskussion ein Schreiben des
Schweizer Fußballer-Vermittlers Kevin Fioranelli an Richard Motzkin („.... We control the
coach"), dem vereinsinterne Überprüfungen bei Red Bull folgten, deren Ergebnisse Dietrich
Mateschitz mit den Worten „Ungereimtheiten bei Spielertransfers" bezeichnete. Es ist nun
diesem Gerichtsverfahren zu verdanken, dass diese Vermittlungspraktiken und
Honorarforderungen im Profifußball öffentlich wurden und Medien darüber auch ungeschminkt
berichten konnten.

In der SN vom 03.10.2006 wird dies wie folgt beschrieben:

„Die Transfers liefen nach Ansicht von Red Bull immer zu Ungunsten des Unternehmens ab,
Schadenssumme: 1,7 Millionen Euro. Die umstrittenen Transfers:

•         Fall Bodnar: Diese Sache löste nach Angaben von Mateschitz die ganze Affäre aus und
erschütterte das Vertrauen in Jara. Beim Wechsel des ungarischen Teamspielers von
Kerkrade nach Salzburg hat Jara-Anwalt und -Freund Fiorar seine Dienste kostenlos
angeboten. Danach forderte Fioranelli von Bodnars Manager 60.000 Euro Honorar für
den Transfer.

Dank Fiorar lag die Transfersumme auch nicht bei 800.000 sondern bei 940.000 Euro,
meinte ein erboster Red Bull-Anwalt Reinhard Ratschiller.

•         Fall Gercaliu: Der Sturm-Spieler wurde von Max Hagmayr gemanagt, doch Robert
Hochstaffl vermittelte Gercaliu um einen Million Euro nach Salzburg. Weil Hagmayr
über einer Ablösesumme von 500.000 Euro mitverdient hätte wurde an Sturm nur
400.000 Ablöse aber 600.000 Euro als Sponsorsumme bezahlt. Der hintergangene


Hagmayr klagt nun Red Bull Salzburg auf das ausständige Honorar. Gercaliu

behauptet eidesstattlich, dass ihn Jara zu diesem Vorgehen gezwungen habe. Für Jara

ein Konter, weil der 20-Jährige nur 23.000; und nicht wie gefordert 35.000 Euro

verdient habe - im Monat wohlgemerkt. Hochstaffl rechnete allein: für diesen Vertrag

150.000 Euro Honorar ab.

Frage des Richters an Jara: Was hat Hochstaffl für 150.000 Euro geleistet? Jara:

Beratertätigkeit.

Richter Gruber: Ist diese Summe angemessen? Jara: Ja.

•           Wechsel Kirchler/Jezek/Mayrleb: Auch diesen Dreier-Transfer von Fasching nach
Salzburg fädelte der Mann ein, der nach Weisung von Mateschitz keine Geschäfte mit
Salzburg machen durfte. Kosten für Red Bull: 1,5 Mill. Euro Ablöse, dazu 80.000 Euro
Honorar an Hochstaffl. Angeblich - und von Jaras Anwalt bestritten — kassierten
Fioranelli und Hochstaffl noch einmal 150.000 Euro von der Ablöse.

                   Fall Carboni: Für den Argentinier bezahlte Salzburg 118 (!) Prozent Vermittlungshonorar
- der Prozentsatz rang auch dem Richter Respekt ab. Wieder dabei: Fioranelli mit
99.000 Euro und Maradonas Exmanager Jorge Cyterszpiler mit 400.000 Euro. Jaras
Antwort: Der argentinische Klub Lanus habe die Abrechnung so gewünscht.

                   Transfer Paul Scharner: Red Bull hatte noch Anspruch auf zehn Prozent des
Transfererlöses ab 500.000 Euro. Scharner hatte Anspruch auf 30 Prozent der
Transfersumme. Unmittelbar vor dem Transfer zu Wigan Athletic (GB) gab Jara für
100.000 Euro die Rechte an dessen Manager Jürgen Werner zurück. Danach wechselte
Scharner um 3,67 Mill. Euro, kassierte rund 1,2 Mill. Euro Handgeld. Salzburgs
Beteiligung hätte folglich 190.000 Euro betragen.

Der Fragesteller hat bereits in der Anfrage an den Bundeskanzler betreffend
„Wirtschaftliche Situation von Sportvereinen bzw. Kapitalgesellschaften im Sport
(insbesondere im Fußball) - Sportpolitische Maßnahmen" auch die Probleme um die
enormen Gehälter und Vermittlungsprovisionen in den Fragen 4, 5, 6, 7, 14, 15, 16, 17, 27 und 28 angesprochen. Zu den Fragen 4 bis 7, 27 und 28 gab es nachstehende Antwort des Bundeskanzlers am 14.08.2006 (AB 4376 XXII.GP):

„Die Bekämpfung des Abgabenbetrugs in allen seinen Spielarten ist der Bundesregierung ein
großes Anliegen. In diesem Sinne wurde vom Bundesministerium für Finanzen eine Reihe von
Betrugsbekämpfungspaketen geschnürt; zuletzt im Rahmen der Umsetzung des
Betrugsbekämpfungsgesetzes 2006.


Vor dem Hintergrund der Manipulations- und Korruptionsskandale, die den europäischen
Fußball in den letzten Monaten erschüttert haben, wurde der ehemalige Sportminister Portugals,
Jose-Luis Arnaut, noch unter der britischen EU-Präsidentschaft zum Chair des Independent
European Sport Review 2006 bestellt.

Der Independent European Sport Review 2006 beschäftigt sich mit den in der gegenständlichen
Anfrage angesprochenen Themen und Problematiken und bietet Lösungsvorschläge für besseres
Goverance im Fußball und gibt insbesondere Lösungsansätze für eine Vielzahl an Problemen im
Profisport wie die Bekämpfung der Geldwäsche, der Vermarktung minderjähriger Sportlerinnen
und Sportlern, der Korruption, des Rassismus im Sport und des illegalen Wettspiels. Es wurde
eine unabhängige Analyse erstellt, wie europäische Fußballorgane, die EU-Institutionen und
die EU-Mitgliedstaaten die Erklärung von Nizza auf europäischer und nationaler Ebene
bestmöglich umsetzen können.

Weiters wird der rechtliche Rahmen erläutert, der benötigt wird, um den besonderen Merkmalen
des Sports in der Praxis Rechnung zu tragen, insbesondere im Bereich der Wettbewerbspolitik
und der Freizügigkeit der Arbeitnehmer.

Österreich hat während seiner EU-Ratspräsidentschaft diese wünschenswerte Initiative
unterstützt und war beim Treffen der europäischen Sportpolitiker durch Staatssekretär
Mag. Karl Schweitzer vertreten. Die aktuellen Entwicklungen des Reports wurden bei der
Sportdirektorenkonferenz in Wien am 29. und 30. März 2006 von der Europäischen Kommission
präsentiert. Am 13. Juni 2006 wurde gegenständlicher Report durch Staatssekretär
Mag. Karl Schweitzer und Jose-Luis Arnaut in Wien im Rahmen einer Pressekonferenz
präsentiert.

Die Österreichische EU-Ratspräsidentschaft hat in einem Schreiben alle EU-Sportminister
(insbesondere nachfolgende EU-Ratspräsidentschaften) ersucht, diese Initiative nachhaltig zu
unterstützen und für eine innerstaatliche Umsetzung der Zielsetzungen des Reports nach
Möglichkeit Sorge zu tragen.

Diesbezügliche nähere Ausführungen sind dem beiliegenden Exekutive Summary zu entnehmen ".

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende


Anfrage:

1.                                 Wie viele Personen verfügen in Österreich über eine aufrechte Gewerbeberechtigung
für Arbeitsvermittlung eingeschränkt auf Sportler (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
Wie ist die diesbezügliche Honorierung geregelt?

2.                                 Unter welchen Voraussetzungen kann für eine erfolgreiche Vermittlung von
Sportlerinnen an Vereine ein Vermittlungshonorar in Rechnung gestellt werden?

3.                                 In welcher Höhe ist dieses als „angemessen" zu beurteilen, ab welcher Höhe oder bei
welcher Berechnungsform muss von „Sittenwidrigkeit" gesprochen werden?

4.                                 Ist es zulässig, dass vermittelte Fußballer Prozentteile ihres Jahreseinkommens als
Provisionen an so genannte Spielervermittler zahlen?

5.                                 Verfügte Robert Hochstaffl bei seinen Vermittlungsdiensten in Salzburg über eine
entsprechende Gewerbeberechtigung?

Wenn nein, welche rechtliche Konsequenzen sind damit verbunden?
Können an ihn bereits bezahlte Honorare deswegen zurückverlangt werden?

6.                                 Wie stehen Sie dazu, dass immer mehr Verträge mit Profifußballern von Personen
vermittelt und/oder abgeschlossen werden, die über keine FIFA-Lizenz verfügen und
trotzdem dafür Provisionen geltend machen?

7.                                 Wie stehen Sie dazu, dass immer mehr Verträge mit Profifußballern von Personen
vermittelt und/oder abgeschlossen werden, die über keine aufrechte Gewerbeberechtigung
verfügen und trotzdem dafür Provisionen geltend machen?

8.                                 Wie beurteilen Sie rechtlich die Honorarforderung von Fioranelli im „Fall Bodnar"?
Halten Sie diese für angemessen?

9.                                 Wie beurteilen Sie rechtlich die subtilen Vermittlungspraktiken im Fall „Gercaliu"?


10.      Halten Sie in Anbetracht der beschriebenen Leistungen die Summe von 150.000 Euro im
Fall Gercaliu für gerechtfertigt?

Halten Sie diese für angemessen?

11.      Wie beurteilen Sie rechtlich die Honorarforderungen für den „Wechsel Kirchler / Jezek /
Mayrleb"?

Halten Sie diese für angemessen?

12.                         Wie beurteilen Sie rechtlich das Vermittlungshonorar im Fall „Carboni"?
Halten Sie diese für angemessen?

13.                         Wie beurteilen Sie rechtlich den „Transfer Paul Scharner" und die damit verbundenen
Honorarforderungen?

Halten Sie diese für angemessen?

14.                         Welche sonstigen undurchsichtigen Vermittlungsfalle und nicht nachvollziehbare
Honorarforderungen von Spielervermittlern und Agenturen im Profisport -
insbesondere im Fußball - sind Ihrem Ressort in den letzten Jahren bekannt geworden?

15.                         Sehen Sie diese Probleme bei der Vermittlung von Sportlern nur im Profifußball oder
auch bei anderen Sportarten?

Wenn ja, bei welchen Sportarten?

16.      Welche Maßnahmen wurden durch das Sportressort zur Umsetzung des „Independent
European Sport Review 2006" in die Wege geleitet?

Welche konkreten - insbesondere legislativen - Maßnahmen sind zu dessen Umsetzung
in Ihrem Ressort notwendig?