2068/J XXIII. GP
Eingelangt am 14.11.2007
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Anfrage
der Abgeordneten Ing. Hofer, Themessl, Weinzinger, Gradauer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesminister für Finanzen
betreffend Aktenlöschungen
Akte von Unternehmen, die de facto nicht mehr existent sind, werden im zuständigen Finanzamt geschlossen. In der Regel sind die Steuerschulden der Unternehmen uneinbringlich, der oder die Eigentümer unauffindbar. Dem Staat und damit dem ehrlichen Steuerzahler entstehen dadurch erheblicher finanzieller Schaden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage:
1. Welche Gründe liegen in den meisten Fällen für Aktenlöschungen vor?
2.
Wie viele Aktenlöschungen gab es in den einzelnen
Bundesländern jeweils in den
Jahren
2002 bis 2006?
3. Um wie viele Unternehmen aus welchen Branchen hat es sich dabei gehandelt?
4.
Wie viele Unternehmen welcher rechtlichen Unternehmensformen waren
davon
betroffen?
5.
In wie vielen
Fällen waren ausländische Staatsbürger welcher Staaten
Eigentümer,
Gesellschafter, Kommanditisten oder
Geschäftsführer der betroffenen Unternehmen?
6.
Wie hoch waren
die Steuerausfälle pro Unternehmen bundesweit bzw. in den
einzelnen Bundesländern jeweils in den
Jahren 2002 bis 2006 im Durchschnitt?
7.
Wie hoch war der höchste Steuerausfall bei einem Unternehmen
bundesweit bzw. in
den einzelnen
Bundesländern jeweils in den Jahren 2002 bis 2006?
8.
Welcher Betrag
ist der Republik Österreich durch Steuerausfälle aufgrund von
Aktenlöschungen bundesweit bzw. in den
einzelnen Bundesländern jeweils in den
Jahren 2002 bis 2006 entgangen?