2068/J XXIII. GP

Eingelangt am 14.11.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Ing. Hofer, Themessl, Weinzinger, Gradauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesminister für Finanzen

betreffend Aktenlöschungen

Akte von Unternehmen, die de facto nicht mehr existent sind, werden im zuständigen Finanzamt geschlossen. In der Regel sind die Steuerschulden der Unternehmen uneinbringlich, der oder die Eigentümer unauffindbar. Dem Staat und damit dem ehrlichen Steuerzahler entstehen dadurch erheblicher finanzieller Schaden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1.  Welche Gründe liegen in den meisten Fällen für Aktenlöschungen vor?

2.             Wie viele Aktenlöschungen gab es in den einzelnen Bundesländern jeweils in den
Jahren 2002 bis 2006?

3.             Um wie viele Unternehmen aus welchen Branchen hat es sich dabei gehandelt?

4.             Wie viele Unternehmen welcher rechtlichen Unternehmensformen waren davon
betroffen?

5.             In wie vielen Fällen waren ausländische Staatsbürger welcher Staaten Eigentümer,
Gesellschafter, Kommanditisten oder Geschäftsführer der betroffenen Unternehmen?

6.             Wie hoch waren die Steuerausfälle pro Unternehmen bundesweit bzw. in den
einzelnen Bundesländern jeweils in den Jahren 2002 bis 2006 im Durchschnitt?

7.             Wie hoch war der höchste Steuerausfall bei einem Unternehmen bundesweit bzw. in
den einzelnen Bundesländern jeweils in den Jahren 2002 bis 2006?

8.             Welcher Betrag ist der Republik Österreich durch Steuerausfälle aufgrund von
Aktenlöschungen bundesweit bzw. in den einzelnen Bundesländern jeweils in den
Jahren 2002 bis 2006 entgangen?