2069/J XXIII. GP
Eingelangt am 14.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein,
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend die Abgabe der „Pille danach" an Schulen
Die „Pille danach" ist ein hormonelles Mittel, das nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr eine Schwangerschaft verhindern kann. Sie ist in Deutschland und Österreich nur auf Rezept erhältlich. Es gibt an Wochenenden die Möglichkeit, sich die „Pille danach" in einer Notdienstzentrale oder einem Krankenhaus verschreiben zu lassen. Die „Pille danach" ist nicht frei von Nebenwirkungen. Sie enthält das Hormon Levonorgestrel.
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber als grundlegendes Recht im ABGB festgeschrieben, dass auch "die ungeborenen Kinder vom Zeitpunkt der Empfängnis an einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze haben". In Verbindung mit der Tatsache, dass Österreich die europäische Menschenrechtskonvention zum Bestandteil des innerstaatlichen Verfassungsrechtes gemacht hat, und im Artikel 2 der europäischen Menschenrechtskonvention, der Schutz des menschlichen Lebens ausdrücklich als das grundlegendste Menschenrecht festgeschrieben ist, ist die Beurteilung der interzeptiven Wirkung der „Pille danach" in juristischer Hinsicht nicht ganz eindeutig.
Es gibt in Österreich politische Bestrebungen, die Freigabe dieses Medikamentes zu bewirken, wobei die Bandbreite der Liberalisierungswünsche von einer rezeptfreien Abgabe bis hin zu einer Verabreichung durch Vertrauenslehrer an Schülerinnen geht.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend folgende
Anfrage:
1. Ist die „Pille danach" bei einer allfälligen, zum Zeitpunkt der Einnahme, bereits vorliegenden Schwangerschaft ungefährlich?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum nicht?
2. Welche Wirkung hat die „Pille danach" auf eine bereits eingenistete Eizelle?
3. Verhindert die „Pille danach" den Eisprung?
a. Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
b. Wenn nein, warum nicht?
4. Ist trotz Einnahme der „Pille danach" eine Befruchtung möglich?
a. Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
b. Wenn nein, warum nicht?
5. Kann die „Pille danach" die Einnistung der befruchteten Eizelle verhindern?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum nicht?
6. Wie ist eine allfällige interzeptive Wirkung nach österreichischem Recht zu beurteilen?
7. Die "Pille danach" wirkt nur während eines Zeitfensters von maximal 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr. Mit welcher Wahrscheinlichkeit?
8. Können bei Einnahme der „Pille danach" Nebenwirkungen auftreten?
a. Wenn ja, welche und mit welcher Häufigkeit und Schwere?
b. Wenn nein, warum nicht?
9. Besteht speziell für jüngere Frauen ein erhöhtes gesundheitliches Risiko durch die Einnahme der „Pille danach"?
10. Um wie viel höher dosiert ist die „Pille danach" im Vergleich zur normalen Pille (Ermittlung des Wertes anhand der schwächsten und stärksten am Markt erhältlichen Pille)?
11.Die zuständige Rezeptpflichtkommission hat im März 2007 beschlossen, die Rezeptpflicht bei Vikela beizubehalten. Ist es dennoch möglich die "Pille danach" relativ unkompliziert, z.B. in einer Nachtapotheke, rezeptfrei zu bekommen?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum nicht?
12. Welche Gründe sprechen gegen eine rezeptfreie Abgabe der „Pille danach"?
13. Welchen Ermessenspielraum hat ein Apotheker bei der Abgabe der „Pille danach"?
14. Wie genau definiert sich ein Notfall im Sinne der erwähnten Notfallregelung?
15. Hat die „Pille danach" einen Einfluss auf den weiblichen Zyklus?
a. Wenn ja, welchen und wie ist dieser Einfluss medizinisch zu bewerten?
b. Wenn nein, warum nicht?
16.Wie oft kann man die „Pille danach" während eines Monatszyklus einnehmen? a. Wenn es eine Einschränkung gibt warum nicht öfter?
17. Ist die „Pille danach" zur regelmäßigen Empfängnisverhütung geeignet?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum nicht?
18. Nimmt die Wirksamkeit der „Pille danach" je nach dem Zeitpunkt der
Einnahme ab?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum nicht?
19.Kann man zu 100 Prozent ausschließen, dass das Medikament nicht auch abtreibend wirkt?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum nicht?
20.Aufgrund der kurzen Zeitspanne der Wirksamkeit und der hohen Dosierung sollte sowohl die schnelle Verfügbarkeit als auch die medizinische Begleitung gewährleistet sein. Ist das der Fall?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum nicht?
21. Bewirkt die „Pille danach" einen Rückgang ungewollter Schwangerschaften bzw. daraus resultierender Abtreibungen?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum nicht?
22. Wie beurteilen Sie die Abgabe der „Pille danach" in Hinblick auf den besonderen gesetzlichen Schutz des ungeborenen Lebens im Sinne des § 22 ABGB?