2125/J XXIII. GP
Eingelangt am 14.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Haimbuchner
und Kollegen
an den Bundesminister für Innere Angelegenheiten
betreffend Spionageaffäre Hörsching
Medienberichten
zufolge konnten gemeinsame Ermittlungen von Abwehramt, BVT und Poli-
zei
zur Verhaftung des Vzlt Harald S., stationiert am Fliegerhorst Hörsching,
und des russi-
schen Staatsbürgers Vladimir VOZHZHOV führen.
Vzlt Harald
S. wird vorgeworfen Kontakte zu einem ausländischen Spion unterhalten zu
ha-
ben, weiters sollen
Informationen über den Kampfhubschrauber Tiger, hergestellt von der
Firma Eurocopter, an den russischen Spion
verkauft worden sein, gegen ihn wurde Anklage
erhoben, ein Prozesstermin steht noch nicht fest.
Vladimir
VOZHZHOV wurde zehn Tage lang festgehalten, bevor er wieder nach Russland
ausreisen durfte.
Dem Protokoll
vom Untersuchungsausschuss betreffend der Beschaffung von Kampfflugzeu-
gen, vom 13. Juni 2007, ist zu dieser Affäre folgendes zu entnehmen:
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Ich habe
noch eine Frage: Stimmt es, dass Herr
Wolf bei Ihnen im
Vorfeld des Untersuchungsausschusses ins Amt gekommen ist?
D.; Ja, das war eine andere Geschichte. Das hängt mit der
Verhaftung
zusammen, wo der Vizeleutnant sozusagen
verschiedene Anwürfe....
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Nein, nein, das
war jetzt erst, das ist jetzt erst
bekannt geworden. Ich meine im Vorfeld
seiner eigenen Einvernahme.
D.: Die Verhaftung war jetzt. Aber diese Geschichte hat eine
Vorgeschich-
te: Der Vizeleutnant war zuerst als Zeuge geladen und hat bei seiner
Zeugenaussage ver-
schiedene Dinge von sich gegeben, und da haben die den Herrn Wolf
befragt. Das liegt
einige Wochen zurück.
Demnach
wurde GenMjr Erich Wolf in dieser Causa befragt, aufgrund verschiedener
„An-
würfe"
durch Vzlt Harald S..
Weiters ist dem selben Protokoll zu entnehmen:
Abgeordnete
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Bei der
Verlässlichkeitsprüfung von
Generalmajor
Wolf sind da seine Nebentätigkeiten aufgetaucht?
D.: Es sind
Nebentätigkeiten aufgetaucht. Aber es gab aus einem besonde-
ren Anlass, der wie
Sie heute aus den Medien entnehmen konnten, kam es in der vorigen
Nacht zu einer Festnahme. Es hat mit Wolf
nicht unmittelbar zu tun. Aber das war für uns
Anlass, mit Wolf ein
Gespräch zu führen und da hat er uns erklärt, er hat seine
Neben-
tätigkeiten beendet so wie er das bei der Disziplinarabteilung auch getan hat.
Demnach standen die Nebentätigkeiten oder die Nebenbeschäftigungen von GenMjr Erich
Wolf im Zusammenhang mit der Spionageaffäre Hörsching.
Weiters besteht demnach der Verdacht, dass GenMjr Erich Wolf Kontakt zu Vladimir
VOZHZHOV unterhalten hat.
Dem Protokoll vom 10. Mai 2007 ist weiters zu entnehmen:
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Aber wer war
(Anm.) der Flieger, der die
Hortopac empfohlen
hat.
Erhard P.
Steininger: Das weiß ich nicht mehr so genau. Den
habe ich bei irgendeiner Show
kennengelernt. Ein Russe, glaube ich war es, der ein super Programm mit einer
Suchoi geflo-
gen ist. Kennen Sie
die Suchoi?
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Nein-
Erhard P. Steininger: Ist
nicht so wichtig.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Also wir
halten fest, ein glaublicher Russe
hat
das empfohlen.
Demnach
wurde der Kontakt Erhard P. Steiningers zur ungarischen Firma Hortobagy, welche
220 000 Euro von Erhard P. Steininger erhalten hat, von einem Russen
hergestellt.
Es besteht der Verdacht, dass es sich bei nämlichen Russen, um Vladimir
VOZHZHOV han-
delt und Erhard P.
Steininger Kontakte zu ihm unterhalten hat.
Weiters handelte es sich bei diesen Kontakten um Flugshows mit russischen
Flugzeugen.
GenMjr Erich
Wolf hat nachweislich Flugshows organisiert, sowohl privat, als auch im
Dienst im Zuge der so
genannten „AirPower" Veranstaltungen.
Die privaten Flugshows in Wiener Neustadt fanden 1995 und 1997 statt.
Seine Firma „The Flying Bulls"
mittels derer er die Flugshows organisiert hat wurde an „Red
Bull" verkauft. Weiters hatte GenMjr Erich Wolf Funktionen in den Firmen
„Accutronic" und
„Creative Promotion".
Letztere erhielt von Erhard P. Steininger im Dezember 2002 87 600
Euro für nachweislich nicht
erbrachte Leistungen. Seine Nebenbeschäftigungen waren Anlass
zu einer Untersuchung durch die
Disziplinarbehörde. Dieser bestätigte er neuerlich, dass er
seine Nebenbeschäftigungen eingestellt habe, aber es wurde nicht
überprüft, ob dies tatsäch-
lich stimmte.
2007 wurden seine Nebenbeschäftigungen neuerlich Teil der
Untersuchung im Zusammen-
hang mit der Spionageaffäre Hörsching.
GenMjr Erich
Wolf soll durch seine Kontakte zu Vladimir VOZHZHOV Flugstunden auf
russischen
Kampfflugzeugen absolviert haben. Weiters sollen durch die Kontakte zu Vladimir
VOZHZHOV russische Kampflugzeuge an Flugshows teilgenommen haben, welche GenMjr
Erich Wolf organisiert hat.
Bezüglich der Ermittlungen zu Vladimir VOZHZHOV sollen Abwehramt
und BVT bereits
2005
von Kontakten zwischen GenMjr Erich Wolf und Vladimir VOZHZHOV informiert
worden sein.
Der
Trauzeuge von Anna Maria Frühstück - Wolf, ehemalige Gattin des
Brigadiers Frühs-
tück,
nunmehrige Gattin des GenMjr Erich Wolf, Erhard P. Steininger, mittlerweile
verheira-
tet
mit der Tochter eines thailändischen Generals, unterhielt Kontakte zu
Beatrice Preußer,
Staatsbürgerin
der ehemaligen DDR. Aufgrund dieser Kontakte erhielt Erhard P. Steininger
eine eingeschränkte Verlässlichkeitserklärung durch das BML
VOZHZHOV Erhard P. Stei-
ninger erhielt dennoch vertrauliche
Dokumente vom BMLV im Zuge seiner Tätigkeit als
EADS — Lobbyist. Beatrice Preußer soll Mitarbeiterin der Stasi gewesen sein.
Weiters
sollen Kontakte zwischen Erhard P. Steininger und Vladimir VOZHZHOV bestanden
haben.
Vladimir VOZHZHOV soll gemeinsam mit der Gattin des russischen Präsidenten
zu
der Ski WM in St.
Anton gefahren sein, welche 2001 stattgefunden hat.
Dem Protokoll vom 13. Juni 2007 konnte
weiters folgendes entnommen werden:
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Vorher war
Herr Wolf nicht bei Ihnen im Ab-
wehramt?
D.: In einer anderen Angelegenheit. Da ging es um
zwei seiner Mitarbeiter,
denen
wir die Verlässlichkeit entzogen haben.
Abgeordneter
Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Und davor war er
auch bei Ihnen?
D.: Wann, davor?
Abgeordneter
Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Das war im Herbst
vergangenen Jahres. - Ist das
richtig?
D.: Das muss im
Herbst vergangenen Jahres gewesen sein.
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Ja, ja. Da
ist also schon klar gewesen, dass auch
Herr
Wolf in diesen Ausschuss wird kommen müssen, weil der Ausschuss tagt seit
ziemlich
genau
sehr bald nach Zusammentreten des Nationalrates, Ende Oktober 2006. Das kreuzt
sich
irgendwie.
Ist dabei auch über die Rolle des Herrn Wolf im Zusammenhang mit der
Abfang-
jägernachfo
lgebeschaffung....
D.: Das war ja ein ganz spezifischer Grund,
warum er bei uns war. Der
Grund war ja der: In dem ersten Fall, wo es um zwei Mitarbeiter gegangen
ist, die ihm
offenbar sehr wichtig waren. Er hat gemeint,
ob wir nicht quasi das nicht anders sehen
können. Ich habe gesagt, da gibt es keine Möglichkeit, die können jetzt dort und dort nicht
verwendet werden. Das war ihm
unangenehm, weil das ein Techniker, glaube ich, war. Das
war das eine Gespräch. Das andere war eben im Zusammenhang - einige
Woche zurücklie-
gend - mit dieser Zeugenaussage des Vizeleutnants, der jetzt............
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Und
über die Rolle des Herrn Wolf im Zusam-
menhang
mit der Draken-Nachfo lgebeschaffung ist nicht gesprochen worden?
D.: In dem Zusammenhang nicht, weil das waren
zwei spezifische Dinge,
warum....
Demnach
war GenMjr Erich Wolf bei D. im Herbst 2006 im Abwehramt, um
für zwei Untergebene zu intervenieren, welche aufgrund des
Erkenntnisstandes des Abwehr-
amts
nicht mehr an ihren damaligen Posten ihren Dienst versehen durften.
Es besteht der
Verdacht, dass der Interventionsversuch im Herbst 2006 von GenMjr Erich
Wolf im Zusammenhang mit der Befragung von
GenMjr Erich Wolf im Jahr 2007 steht.
Weiters besteht der Verdacht, dass es
sich bei einem der zwei Untergebenen um Vzlt Harald
S. handelt.
Vzlt Harald
S. soll weiters aufgrund der angeblich nicht ordnungsgemäßen Meldung
von Ne-
benbeschäftigungen
oder Nebentätigkeiten die Verlässlichkeitserklärung entzogen
worden
sein. Die Unterzeichnung der
Verlässlichkeitserklärung soll Brigadier Andreas Knoll unterfer-
tigt haben, welcher erwiesenermaßen gute Kontakte zu Erhard P.
Steininger unterhalten hat.
Diese Nebentätigkeiten oder
Nebenbeschäftigungen sollen im Zusammenhang mit drei Mos-
kaureisen des Vzlt Harald S stehen, welche wiederum im Zusammenhang mit
Vladimir
VOZHZHOV stehen sollen. Dieser Akt soll von D.
zum Verschlussakt erklärt
worden sein.
Regimentskommandant
Obst Putz soll sich in dieser Sache um Akteneinsicht bemüht haben,
da Vzlt Harald S. seinen Nebentätigkeiten, Nebenbeschäftigungen und
Moskaureisen gemel-
det
haben soll.
Brigadier
Knoll, welcher erwiesener Maßen Kontakte zu Erhard P. Steininger
unterhält, soll
Vzlt Harald S. die beruflichen MLPV Scheine,
Militärluftfahrt-Personalverordnung, entzogen
haben, auch hierbei
soll es sich um einen Verschlussakt handeln.
Vzlt Harald S. soll für die Firma Gramplhuber
tätig gewesen sein, welche mit Rotax Motoren
handelt.
Am 17.
September 1995 soll Vzlt Harald S. einen Anruf von einem gewissen Herrn Dr.
Schlager
erhalten haben. Dr. Schlager soll über den damaligen Obst Erich Wolf,
welcher vom
15.
bis 17. September 1995 in Wiener Neustadt einen Flugtag abgehalten hat, den
Kontakt zu
Vzlt
Harald S. bekommen haben.
Vzlt
Harald S. soll von Dr. Schlager gefragt worden sein, ob er Interesse daran
hätte, Motoren
für zivile Flugzeuge an den russischen Handelsattache, Vladimir VOZHZHOV
zu verkaufen.
Über
eine Anfrage bei der EDOK soll Vzlt Harald S. die Bestätigung erhalten,
dass sich Vla-
dimir VOZHZHOV in
„höchsten Politiker - und Militärkreisen" bewegt.
Über Vzlt Harald S. Interesse an
Experimentalflugzeugen soll es zu einem Kontakt zu einem
gewissen
Dipl. Schredl von der Firma EADS gekommen sein.
Bei einem
Fachtreffen von Piloten solcher Flugzeuge 1997, soll Dipl. Ing. Schredl
über die
Bekanntschaft von Vzlt Harald S. zu Vladimir VOZHZHOV, der ebenfalls bei dem
Treffen
gewesen sein soll, eine Einladung in das Eurocopter Werk in Ottobrunn,
Deutschland, aus-
gesprochen
haben.
Eurocopter, Teil des
EADS - Konzerns, produziert den Kampfhubschrauber „Tiger", über
welchen laut Medienberichten Baupläne
über Vzlt Harald S. an Vladimir VOZHZHOV wei-
terverkauft worden sein sollen.
Der offiziellen Einladung des Herrn Schredl soll die
Offiziere und Unteroffiziere der beiden
Fliegerstaffeln
des Fliegerregiments III am 11. Dezember 1997 gefolgt sein.
Bei der
Führung durch das Eurocopter Werk soll ein Herr Greipl, Kollege von Dipl.
Ing.
Schredl, Kontakt zu Vzlt Harald S. gesucht haben, da er Interesse daran gehabt
haben soll
zivile
Hubschrauber über Vladimir VOZHZHOV an Russland zu verkaufen, die
erwünschten
Kontakte
sollen zwei mal zum Tragen gekommen sein.
1999
soll Vladimir VOZHZHOV Vzlt Harald S. darüber unterrichtet haben, dass in
Öster-
reich
und zwar in Wiener Neustadt ein MiG Werk gebaut werden soll. Vzlt Harald S.
solle ein
Angebot für die maschinelle Ausstattung des Werkes legen. 2000 soll
Vladimir VOZHZHOV
in Russland beim
staatlichen russischen Rüstungskonzern MiG MAPO beschäftigt gewesen
sein.
Im Zuge der Drakennachfolgebeschaffung wurden zwei
Angebote über russische MiG 29 an
die
Republik Österreich gerichtet.
Zum
ersten die so genannte EADS Paketlösung, welche dem ehemaligen HBMfF Karl
Heinz
Grasser
im Juli 2001 übergeben wurde, nachdem der ehemalige HBMfF zuvor das EADS
Werk in Manching
besucht hatte, sah die Auslieferung von 23 deutschen MiG 29 als Über-
gangslösung bis zur Auslieferung von
18 Eurofightern vor.
Diese
Übergangslösung wurde von MR Herbert Hillingrathner als ideale
Lösung bezeichnet.
Zweitens wurde ein Angebot Russlands selbst an die Republik Österreich
gerichtet, welches
trotz
des Widerstands durch das BMF, Grasser und Hillingrathner, durch das BMLV keine
Behandlung
erfuhr.
Ende 2000 soll Greipl nicht mehr bei EADS, sondern bei
seiner eigenen Firma namens „Heli
rescue" tätig gewesen sein. Er suchte über Vzlt Harald S. erneut
Kontakt zu Vladimir VOZH-
ZHOV
Beide sollen über Vladimir VOZHZHOV ein Visum für die erste
Russlandreise erhalten ha-
ben. Vzlt Harald S. legte ein Angebot über CNC - Werkzeugmaschinen für
das MiG Werk in
Wiener Neustadt.
Zwei Monate
später soll es zu einer weiteren Reise nach Russland gekommen sein. Greipl
und
Vzlt
Harald S. sollen davon ausgegangen sein Aufträge von Vladimir VOZHZHOV zu
erhal-
ten. Die Reisen
sollen vom 6. bis 8. Juli 2001 und vom 28. bis 30. September 2001 stattge-
funden haben. Seit September 2001 soll Vzlt
Harald S. nichts mehr von Greipl gehört haben.
Die dritte Reise von Vzlt Harald S. nach Moskau soll vom
8. bis 10. November 2002 stattge-
funden haben. Vzlt Harald S. soll hierbei von Vladimir VOZHZHOV mitgeteilt
worden sein,
dass das Projekt Wiener Neustadt nicht stattfinden werde.
Am
2. Juli 2002 traf der Ministerrat die Entscheidung 24 Eurofighter anzuschaffen.
Das
letzte Mal soll Vzlt Harald S. Vladimir VOZHZHOV 2003 getroffen haben.
Den
Protokollen des Untersuchungsausschusses betreffend der Beschaffung von
Kampfflug-
zeugen
ist zu entnehmen, dass GenMjr Erich Wolf enge Kontakte zum EADS —
Lobbyisten
Erhard
P. Steininger unterhielt, auf Grund derer er nicht Mitglied einer
Bewertungskommissi-
on
hätte sein dürfen. Tatsächlich war er Leiter der Unterkommission
Operation.
Weiters
ist den Protokollen zu entnehmen, dass der Leiter des Abwehramts D.
Kontakte zum EADS -
Lobbyisten Erhard P. Steininger unterhielt, aufgrund derer er seiner
Funktion enthoben wurde.
Das
Beziehungsdreieck Erhard P. Steininger, D. und GenMjr Erich Wolf führ-
te dazu, dass GenMjr
Erich Wolf, trotz Unvereinbarkeit, eine entscheidende Rolle bei der
Beschaffung vom Kampfflugzeugen spielen
durfte und Erhard Steininger, trotz eingeschränk-
ter Verlässlichkeitserklärung, im BMLV „ein - und
ausging" und Zugang zu vertraulichen
Dokumenten erhielt.
Behauptlich spielt dieses Beziehungsdreieck in der Affare Hörsching ebenfalls eine Rolle.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden
Abgeordneten an den Herrn Bundes-
minister nachstehende
ANFRAGE
1. Wer ist Vladimir VOZHZHOV?
2. Hat Vladimir VOZHZHOV Decknamen?
3. Wenn ja, welche?
4.
Ist Ihnen bekannt, ob die Föderation Russland tatsächlich
über Aufträge an die öster-
reichische Wirtschaft Druck ausgeübt hat, um die Ausreise von Vladimir W.
zu errei-
chen?
5. Wenn ja, wann haben Sie davon erfahren?
6. Wenn ja, wie haben Sie davon erfahren?
7. Wenn ja, war es dem BVT bekannt?
8. Wenn ja, wie hat das BVT davon erfahren?
9. Wenn ja, wer konkret hat Druck ausgeübt?
10. Wenn ja, welcher Druck wurde ausgeübt?
11. Wenn nein, warum durfte Vladimir VOZHZHOV ausreisen?
12. Welche Straftat hat Vladimir VOZHZHOV begangen?
13. Wurde gegen Vladimir VOZHZHOV Anklage erhoben?
14. Wenn ja, aus welchen Gründen?
15. Wurde die Anklage fallen gelassen?
16. Wenn ja, warum?
17. Wenn ja, wer hat dies veranlasst?
18. Warum wurde Vladimir VOZHZHOV zehn Tage lang festgehalten?
19. Warum durfte Vladimir VOZHZHOV nach Russland ausreisen?
20. Ist Vladimir VOZHZHOV russischer Staatsbürger?
21. Wenn nein, welche Staatsbürgerschaft hat Vladimir VOZHZHOV
22. Darf Vladimir VOZHZHOV wieder nach Österreich einreisen?
23. Wenn ja, mit welcher Begründung?
24. Wenn nein, warum nicht?
25. Ist Vladimir VOZHZHOV Angehöriger eines russischen Geheimdienstes?
26. Wenn ja, welchen Geheimdienstes?
27. Wenn ja, des russischen Auslandsgeheimdienstes?
28. Wenn ja, des russischen Militärgeheimdienstes?
29. Wenn ja, seit wann ist das dem BVT bekannt?
30. Wenn ja, warum ist das dem BVT bekannt?
31. Wenn ja, seit wann ist das Ihnen bekannt?
32. Wenn ja, wer hat Sie darüber unterrichtet?
33. Wenn nein, warum wurde Vladimir Woschow verhaftet?
34. Warum war Vladimir VOZHZHOV in Österreich?
35. Welchen offiziellen Aufenthaltstitel hatte Vladimir VOZHZHOV?
36.
War Vladimir VOZHZHOV Angehöriger des russischen diplomatischen
Dienstes in
Österreich?
37. Besaß Vladimir VOZHZHOV einen Diplomatenpass?
38. Wenn ja, wer hat diesen ausgestellt?
39. Besaß Vladimir VOZHZHOV diplomatische Immunität?
40. Von wann bis wann
erstreckten sich die Aufenthalte, unter welchen jeweiligen Auf-
enthaltstiteln, von Vladimir VOZHZHOV in Österreich?
41. Sind dem BVT Kontakte von Vladimir VOZHZHOV zu D. bekannt?
42. Wenn ja, seit wann sind diese Kontakte dem BVT bekannt?
43. Wenn ja, wie wurden dem BVT diese Kontakte bekannt?
44. Wenn ja, welchen Personen im BVT wurden diese Kontakte bekannt?
45. Wenn ja, wann wurde diesen Personen die Kontakte bekannt?
46. Wenn ja, wie wurden diesen Personen die Kontakte bekannt?
47. Wenn ja, welchen sonstigen Dienststellen im BMI waren diese Kontakte bekannt?
48. Wenn ja, welchen Personen, in welchen Dienststellen, waren diese Kontakte bekannt?
49. Wenn ja,
wann wurden welchen Personen in welchen Dienststellen diese Kontakte
bekannt?
50.
Wenn ja, wie wurden welchen Personen in welchen Dienststellen diese
Kontakte be-
kannt?
51. Wenn ja, seit wann sind diese Kontakte Ihnen bekannt?
52. Wenn ja, wie wurden Ihnen diese Kontakte bekannt?
53. Wenn ja, seit wann bestehen diese Kontakte?
54. Wenn ja, welcher Art sind diese Kontakte?
55.
Ist es zu strafrechtlichen Maßnahmen gegen D. gekommen, aufgrund
seiner behauptlichen Kontakte zu Vladimir VOZHZHOV?
56. Wenn ja, wann?
57. Wenn ja, warum?
58. Wenn ja, mit welchen Folgen?
59. Wenn nein, warum nicht?
60. Sind dem BVT Kontakte von Vladimir VOZHZHOV zu GenMjr Erich Wolf bekannt?
61. Wenn ja, seit wann sind diese Kontakte dem BVT bekannt?
62. Wenn ja, wie wurden dem BVT diese Kontakte bekannt?
63. Wenn ja, welchen Personen im BVT wurden diese Kontakte bekannt?
64. Wenn ja, wann wurde diesen Personen die Kontakte bekannt?
65. Wenn ja, wie wurden diesen Personen die Kontakte bekannt?
66. Wenn ja, welchen sonstigen Dienststellen im BMI waren diese Kontakte bekannt?
67. Wenn ja, welchen Personen, in welchen Dienststellen, waren diese Kontakte bekannt?
68.
Wenn ja, wann wurden welchen Personen in welchen Dienststellen diese
Kontakte be-
kannt?
69.
Wenn ja, wie wurden welchen Personen in welchen Dienststellen diese
Kontakte be-
kannt?
70. Wenn ja, seit wann sind diese Kontakte Ihnen bekannt?
71. Wenn ja, wie wurden Ihnen diese Kontakte bekannt?
72. Wenn ja, seit wann bestehen diese Kontakte?
73. Wenn ja, welcher Art sind diese Kontakte?
74.
Ist es zu
strafrechtlichen Maßnahmen gegen GenMjr Erich Wolf gekommen, aufgrund
seiner behauptlichen Kontakte zu Vladimir
VOZHZHOV?
75. Wenn ja, wann?
76. Wenn ja, warum?
77. Wenn ja, mit welchen Folgen?
78. Wenn nein, warum nicht?
79.
Sind dem BVT Kontakte von Vladimir VOZHZHOV zu Brigadier Andreas Knoll
be-
kannt?
80. Wenn ja, seit wann sind diese Kontakte dem BVT bekannt?
81. Wenn ja, wie wurden dem BVT diese Kontakte bekannt?
82. Wenn ja, welchen Personen im BVT wurden diese Kontakte bekannt?
83. Wenn ja, wann wurde diesen Personen die Kontakte bekannt?
84. Wenn ja, wie wurden diesen Personen die Kontakte bekannt?
85. Wenn ja, welchen sonstigen Dienststellen im BMI waren diese Kontakte bekannt?
86. Wenn ja, welchen Personen, in welchen Dienststellen, waren diese Kontakte bekannt?
87.
Wenn ja, wann wurden welchen Personen in welchen Dienststellen diese
Kontakte be-
kannt?
88.
Wenn ja, wie wurden welchen Personen in welchen Dienststellen diese
Kontakte be-
kannt?
89. Wenn ja, seit wann sind diese Kontakte Ihnen bekannt?
90. Wenn ja, wie wurden Ihnen diese Kontakte bekannt?
91. Wenn ja, seit wann bestehen diese Kontakte?
92. Wenn ja, welcher Art sind diese Kontakte?
93.
Ist es zu strafrechtlichen Maßnahmen gegen Brigadier Andreas
Knoll gekommen, auf-
grund
seiner behauptlichen Kontakte zu Vladimir VOZHZHOV?
94. Wenn ja, wann?
95. Wenn ja, warum?
96. Wenn ja, mit welchen Folgen?
97. Wenn nein, warum nicht?
98.
Sind dem BVT Kontakte von Vladimir VOZHZHOV zu einem Mitglied der
Bewer-
tungskommission
zur Drakennachfolgeschaffung bekannt?
99. Wenn ja, zu welchen Mitgliedern?
100. Wenn ja, seit wann sind diese Kontakte dem BVT bekannt?
101. Wenn ja, wie wurden dem BVT diese Kontakte bekannt?
102. Wenn ja, welchen Personen im BVT wurden diese Kontakte bekannt?
103. Wenn ja, wann wurde diesen Personen die Kontakte bekannt?
104. Wenn ja, wie wurden diesen Personen die Kontakte bekannt?
105. Wenn ja, welchen sonstigen Dienststellen im BMI waren diese Kontakte bekannt?
106. Wenn ja, welchen Personen, in welchen Dienststellen, waren diese Kontakte be-
kannt?
107.
Wenn ja, wann wurden welchen Personen in welchen Dienststellen diese
Kontakte
bekannt?
108.
Wenn ja, wie wurden welchen Personen in welchen Dienststellen diese
Kontakte
bekannt?
109. Wenn ja, seit wann sind diese Kontakte Ihnen bekannt?
110. Wenn ja, wie wurden Ihnen diese Kontakte bekannt?
111. Wenn ja, seit wann bestehen diese Kontakte?
112. Wenn ja, welcher Art sind diese Kontakte?
113.
Ist es zu disziplinarrechtlichen Maßnahmen gegen Mitglieder der
Bewertungskom-
mission gekommen, aufgrund der behauptlichen Kontakte zu Vladimir VOZHZHOV?
114. Wenn ja, wann?
115. Wenn j a, warum?
116. Wenn ja, mit welchen Folgen?
117. Wenn nein, warum nicht?
118.
Sind dem BVT Kontakte von Vladimir VOZHZHOV zu Erhard P. Steininger be-
kannt?
119. Wenn ja, seit wann sind diese Kontakte dem BVT bekannt?
120. Wenn ja, wie wurden dem BVT diese Kontakte bekannt?
121. Wenn ja, welchen Personen im BVT wurden diese Kontakte bekannt?
122. Wenn ja, wann wurde diesen Personen die Kontakte bekannt?
123. Wenn ja, wie wurden diesen Personen die Kontakte bekannt?
124. Wenn ja, welchen sonstigen Dienststellen im BMI waren diese Kontakte bekannt?
125.
Wenn ja, welchen Personen, in welchen Dienststellen, waren diese Kontakte
be-
kannt?
126.
Wenn ja, wann wurden welchen Personen in welchen Dienststellen diese
Kontakte
bekannt?
127.
Wenn ja, wie wurden welchen Personen in welchen Dienststellen diese
Kontakte
bekannt?
128. Wenn ja, seit wann sind diese Kontakte Ihnen bekannt?
129. Wenn ja, wie wurden Ihnen diese Kontakte bekannt?
130. Wenn ja, seit wann bestehen diese Kontakte?
131. Wenn ja, welcher Art sind diese Kontakte?
132.
War GenMjr Erich Wolf bekannt, dass Vladimir VOZHZHOV ein Mitarbeiter ei-
nes
russischen Geheimdienstes ist?
133. Wenn ja, wann wurde es ihm bekannt?
134. Wenn ja, durch wen wurde es ihm bekannt?
135.
Hat GenMjr Erich Wolf die Information, dass Vladimir VOZHZHOV ein
Mitarbei-
ter
eines russischen Geheimdienstes ist, weitergeleitet?
136. Wenn ja, an wen?
137. Wenn ja, welche Maßnahmen bezüglich der Sicherheit wurden ergriffen?
138. Wenn nein, warum nicht?
139. Wenn nein, wurden strafrechtliche Konsequenzen eingeleitet?
140. Wenn nein, wann wurden Konsequenzen eingeleitet?
141.
Hat GenMjr Erich Wolf die Information, dass Vladimir VOZHZHOV ein
Mitarbei-
ter
eines russischen Geheimdienstes ist, an D. weitergeleitet?
142. Wenn ja, welche Maßnahmen hat D. daraufhin eingeleitet?
143. Wenn ja, hat D. vorschriftsmäßig gehandelt?
144.
War Brigadier Andreas Knoll bekannt, dass Vladimir VOZHZHOV ein
Mitarbeiter
eines
russischen Geheimdienstes ist?
145. Wenn ja, wann wurde es ihm bekannt?
146. Wenn ja, durch wen wurde es ihm bekannt?
147. Hat Brigadier Andreas Knoll die Information, dass Vladimir VOZHZHOV ein Mi-
tarbeiter eines russischen Geheimdienstes ist, weitergeleitet?
148. Wenn ja, an wen?
149. Wenn ja, welche Maßnahmen bezüglich der Sicherheit wurden ergriffen?
150. Wenn nein, warum nicht?
151. Wenn nein, wurden strafrechtliche Konsequenzen eingeleitet?
152. Wenn nein, wann wurden Konsequenzen eingeleitet?
153.
Hat Brigadier Andreas Knoll die Information, dass Vladimir VOZHZHOV ein
Mi-
tarbeiter
eines russischen Geheimdienstes ist, an D. weitergeleitet?
154. Wenn ja, welche Maßnahmen hat D. daraufhin eingeleitet?
155. Wenn ja, hat D. vorschriftsmäßig gehandelt?
156.
War einem anderen Mitglied der Bewertungskommission zur
Drakennachfolgebe-
schaffung bekannt, dass Vladimir VOZHZHOV ein Mitarbeiter eines russischen Ge-
heimdienstes
ist?
157. Wenn ja, welchem Mitglied?
158. Wenn ja, wann wurde es ihm bekannt?
159. Wenn ja, durch wen wurde es ihm bekannt?
160.
Hat ein
anderes Mitglied der Bewertungskommission die Information, dass Vladi-
mir VOZHZHOV ein Mitarbeiter eines
russischen Geheimdienstes ist, weitergeleitet?
161. Wenn ja, an wen?
162. Wenn ja, welche Maßnahmen bezüglich der Sicherheit wurden ergriffen?
163. Wenn nein, warum nicht?
164. Wenn nein, wurden disziplinarrechtliche Konsequenzen eingeleitet?
165. Wenn nein, wann wurden Konsequenzen eingeleitet?
166.
Hat ein
anderes Mitglied der Bewertungskommission die Information, dass Vladi-
mir VOZHZHOV ein Mitarbeiter eines russischen
Geheimdienstes ist, an
D. weitergeleitet?
167. Wenn ja, welche Maßnahmen hat D. daraufhin eingeleitet?
168. Wenn ja, hat D. vorschriftsmäßig gehandelt?
169.
War D. bekannt, dass Vladimir VOZHZHOV ein Mitarbeiter eines
russischen
Geheimdienstes ist?
170. Wenn ja, wann wurde es ihm bekannt?
171. Wenn ja, durch wen wurde es ihm bekannt?
172.
Hat D. die Information, dass Vladimir VOZHZHOV ein Mitarbeiter
eines
russischen Geheimdienstes ist, weitergeleitet?
173. Wenn ja, an wen?
174. Wenn ja, welche Maßnahmen bezüglich der Sicherheit wurden ergriffen?
175. Wenn nein, warum nicht?
176. Wenn nein, wurden disziplinarrechtliche Konsequenzen eingeleitet?
177. Wenn nein, wann wurden Konsequenzen eingeleitet?
178.
Wem war bekannt, dass Vladimir VOZHZHOV ein Mitarbeiter eines russischen
Geheimdienstes
ist?
179. Wenn ja, wann wurde es dieser Person bekannt?
180. Wenn ja, durch wen wurde es dieser Person bekannt?
181.
Hat diese Person die Information, dass Vladimir VOZHZHOV ein Mitarbeiter
eines
russischen Geheimdienstes ist, weitergeleitet?
182. Wenn ja, an wen?
183. Wenn ja, welche Maßnahmen bezüglich der Sicherheit wurden ergriffen?
184. Wenn nein, warum nicht?
185. Wenn nein, wurden disziplinarrechtliche Konsequenzen eingeleitet?
186. Wenn nein, wann wurden Konsequenzen eingeleitet?
187.
Hat diese Person die Information, dass Vladimir VOZHZHOV ein Mitarbeiter
eines
russischen
Geheimdienstes ist, an D. weitergeleitet?
188. Wenn ja, welche Maßnahmen hat D. daraufhin eingeleitet?
189. Wenn ja, hat D. vorschriftsmäßig gehandelt?
190.
Entspricht es den Tatsachen, dass sich Vladimir VOZHZHOV in
höchsten Militär
und
Politikerkreisen bewegte?
191. Wenn ja, zu welchen Politikern hatte Vladimir VOZHZHOV Kontakte?
192. Wenn ja, zu welchen Militärs hatte Vladimir VOZHZHOV Kontakte?
193.
Entspricht es den Tatsachen, dass die EDOK Vzlt Harald S. die
Information gege-
ben hat, dass sich
Vladimir VOZHZHOV in höchsten Militär - und Politikerkreisen
bewegt?
194. Welche Informationen hatte die EDOK über Vladimir VOZHZHOV?
195.
War es der EDOK bekannt, dass Vladimir VOZHZHOV ein Mitarbeiter eines
rus-
sischen Geheimdienstes
ist?
196. Wenn ja, seit wann war es der EDOK bekannt?
197. Wenn ja, wen hat die EDOK darüber informiert?
198. Wenn ja, hat die EDOK vorschriftsmäßig gehandelt?
199. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
200.
Sind Kontakte von Vladimir VOZHZHOV zu amtierenden oder ehemaligen
Minis-
tem
bekannt?
201. Wenn ja, zu welchen Ministern?
202. Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?
203. Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?
204. Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
205. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
206. Wurden die betroffenen Minister darüber unterrichtet?
207. Wenn ja, wann?
208. Wenn ja, von wem?
209. Wenn nein, warum nicht?
210. Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
211. Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
212.
Sind Kontakte von Vladimir VOZHZHOV zu amtierenden oder ehemaligen Lan-
deshauptleuten
bekannt?
213. Wenn ja, zu welchen Landeshauptleuten?
214. Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?
215. Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?
216. Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
217. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
218. Wurden die betroffenen Landeshauptleute darüber unterrichtet?
219. Wenn ja, wann?
220. Wenn ja, von wem?
221. Wenn nein, warum nicht?
222. Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
223. Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
224.
Sind Kontakte von Vladimir VOZHZHOV zu amtierenden oder ehemaligen
Natio-
nalräten
bekannt?
225. Wenn ja, zu welchen Nationalräten?
226. Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?
227. Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?
228. Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
229. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
230. Wurden die betroffenen Nationalräte darüber unterrichtet?
231. Wenn j a, wann?
232. Wenn ja, von wem?
233. Wenn nein, warum nicht?
234. Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
235. Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
236.
Sind Kontakte von Vladimir VOZHZHOV zu amtierenden oder ehemaligen
Land-
tagsabgeordneten
bekannt?
237. Wenn ja, zu welchen Landtagsabgeordneten?
238. Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?
239. Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?
240. Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
241. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
242. Wurden die betroffenen Landtagsabgeordneten darüber unterrichtet?
243. Wenn ja, wann?
244. Wenn ja, von wem?
245. Wenn nein, warum nicht?
246. Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
247. Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
248.
Sind Kontakte von Vladimir VOZHZHOV zu amtierenden oder ehemaligen Bun-
desräten
bekannt?
249. Wenn ja, zu welchen Bundesräten?
250. Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?
251. Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?
252. Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
253. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
254. Wurden die betroffenen Bundesräte darüber unterrichtet?
255. Wenn ja, wann?
256. Wenn ja, von wem?
257. Wenn nein, warum nicht?
258. Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
259. Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
260.
Sind Kontakte von Vladimir VOZHZHOV zu ehemaligen Bundeskanzlern be-
kannt?
261. Wenn ja, zu welchen Bundeskanzlern?
262. Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?
263. Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?
264. Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
265. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
266. Wurden die betroffenen Bundeskanzler darüber unterrichtet?
267. Wenn ja, wann?
268. Wenn ja, von wem?
269. Wenn nein, warum nicht?
270. Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
271. Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
272. Sind Kontakte von Vladimir VOZHZHOV zu ehemaligen Vizekanzlern bekannt?
273. Wenn ja, zu welchen Vizekanzlern?
274. Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?
275. Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?
276. Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
277. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
278. Sind Kontakte von Vladimir VOZHZHOV zum amtierenden Vizekanzler bekannt?
279. Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?
280. Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?
281. Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
282. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
283. Wurden der amtierende Vizekanzler darüber unterrichtet?
284. Wenn ja, wann?
285. Wenn ja, von wem?
286. Wenn nein, warum nicht?
287. Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
288. Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
289.
Sind Kontakte von Vladimir VOZHZHOV zum ehemaligen Bundeskanzler Dr.
Franz Vranitzky
bekannt?
290. Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?
291. Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?
292. Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
293. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
294. Wurde Dr. Franz Vranitzky darüber unterrichtet?
295. Wenn ja, wann?
296. Wenn ja, von wem?
297. Wenn nein, warum nicht?
298. Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
299. Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
300.
Sind Kontakte von Vladimir VOZHZHOV zum ehemaligen Bundeskanzler Dr.
Wolfgang
Schüssel bekannt?
301. Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?
302. Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?
303. Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
304. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
305. Wurde Dr. Wolfgang Schüssel darüber unterrichtet?
306. Wenn ja, wann?
307. Wenn ja, von wem?
308. Wenn nein, warum nicht?
309. Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
310. Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
311.
Sind Kontakte von Vladimir VOZHZHOV zum Bundeskanzler Dr. Alfred Gusen-
bauer
bekannt?
312. Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?
313. Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?
314. Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
315. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
316. Wurde Dr. Alfred Gusenbauer darüber unterrichtet?
317. Wenn ja, wann?
318. Wenn ja,von wem?
319. Wenn nein, warum nicht?
320. Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
321. Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
322.
Welchen ehemaligen oder amtierenden Ministern war bekannt, dass
Vladimir
VOZHZHOV
für einen russischen Geheimdienst arbeitet?
323. Wenn ja, wann wurde dies dem Politiker bekannt?
324. Wenn ja, wie wurde es dem Politiker bekannt?
325. Wenn ja, wer hat den Politiker darüber unterrichtet?
326. Wenn ja, wurde bezüglich der Sicherheit vorschriftsmäßig vorgegangen?
327.
Haben es ehemalige oder amtierende Minister unterlassen die zuständigen
Sicher-
heitsbehörden
zu informieren, dass ihnen bekannt war, dass Vladimir VOZHZHOV
Mitarbeiter
eines russischen Geheimdienstes war?
328. Wenn ja, welche?
329. Wenn ja, wann wurde dies bekannt?
330. Wenn ja, wen wurde dies bekannt?
331. Wenn ja, wie wurde dies bekannt?
332. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
333.
Welchen ehemaligen oder amtierenden Nationalrat war bekannt, dass
Vladimir
VOZHZHOV
für einen russischen Geheimdienst arbeitet?
334. Wenn ja, wann wurde dies dem Politiker bekannt?
335. Wenn ja, wie wurde es dem Politiker bekannt?
336. Wenn ja, wer hat den Politiker darüber unterrichtet?
337. Wenn ja, wurde bezüglich der Sicherheit vorschriftsmäßig vorgegangen?
338.
Haben es ehemalige oder amtierende Nationalräte unterlassen die
zuständigen Si-
cherheitsbehörden
zu informieren, dass ihnen bekannt war, dass Vladimir VOZH-
ZHOV
Mitarbeiter eines russischen Geheimdienstes war?
339. Wenn ja, welche?
340. Wenn ja, wann wurde dies bekannt?
341. Wenn ja, wen wurde dies bekannt?
342. Wenn ja, wie wurde dies bekannt?
343. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
344.
Welchen ehemaligen oder amtierenden Bundesräten war bekannt, dass
Vladimir
VOZHZHOV
für einen russischen Geheimdienst arbeitet?
345. Wenn ja, wann wurde dies dem Politiker bekannt?
346. Wenn ja, wie wurde es dem Politiker bekannt?
347. Wenn ja, wer hat den Politiker darüber unterrichtet?
348. Wenn ja, wurde bezüglich der Sicherheit vorschriftsmäßig vorgegangen?
349.
Haben es ehemalige oder amtierende Bundesräte unterlassen die
zuständigen Si-
cherheitsbehörden
zu informieren, dass ihnen bekannt war, dass Vladimir VOZH-
ZHOV Mitarbeiter eines russischen Geheimdienstes war?
350. Wenn ja, welche?
351. Wenn ja, wann wurde dies bekannt?
352. Wenn ja, wen wurde dies bekannt?
353. Wenn ja, wie wurde dies bekannt?
354. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
355.
Welchen ehemaligen oder amtierenden Landeshauptleuten war bekannt, dass
Vla-
dimir
VOZHZHOV für einen russischen Geheimdienst arbeitet?
356. Wenn ja, wann wurde dies dem Politiker bekannt?
357. Wenn ja, wie wurde es dem Politiker bekannt?
358. Wenn ja, wer hat den Politiker darüber unterrichtet?
359. Wenn ja, wurde bezüglich der Sicherheit vorschriftsmäßig vorgegangen?
360.
Haben es ehemalige oder amtierende Landeshauptleute unterlassen die
zuständigen
Sicherheitsbehörden
zu informieren, dass ihnen bekannt war, dass Vladimir VOZH-
ZHOV Mitarbeiter eines russischen Geheimdienstes war?
361. Wenn ja, welche?
362. Wenn ja, wann wurde dies bekannt?
363. Wenn ja, wen wurde dies bekannt?
364. Wenn ja, wie wurde dies bekannt?
365. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
366.
Welchen ehemaligen Bundeskanzlern war bekannt, dass Vladimir VOZHZHOV
für
einen russischen
Geheimdienst arbeitet?
367. Wenn ja, wann wurde dies dem Politiker bekannt?
368. Wenn ja, wie wurde es dem Politiker bekannt?
369. Wenn ja, wer hat den Politiker darüber unterrichtet?
370. Wenn ja, wurde bezüglich der Sicherheit vorschriftsmäßig vorgegangen?
371.
Haben es ehemalige Bundeskanzler unterlassen die zuständigen
Sicherheitsbehör-
den zu informieren, dass ihnen bekannt war, dass Vladimir VOZHZHOV Mitarbeiter
eines russischen
Geheimdienstes war?
372. Wenn ja, welche?
373. Wenn ja, wann wurde dies bekannt?
374. Wenn ja, wen wurde dies bekannt?
375. Wenn ja, wie wurde dies bekannt?
376. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
377.
Welchen ehemaligen Vizekanzlern war bekannt, dass Vladimir VOZHZHOV
für
einen russischen
Geheimdienst arbeitet?
378. Wenn ja, wann wurde dies dem Politiker bekannt?
379. Wenn ja, wie wurde es dem Politiker bekannt?
380. Wenn ja, wer hat den Politiker darüber unterrichtet?
381. Wenn ja, wurde bezüglich der Sicherheit vorschriftsmäßig vorgegangen?
382.
Haben es
ehemalige Vizekanzler unterlassen die zuständigen Sicherheitsbehörden
zu informieren, dass ihnen bekannt war, dass
Vladimir VOZHZHOV Mitarbeiter eines
russischen Geheimdienstes war?
383. Wenn ja, welche?
384. Wenn ja, wann wurde dies bekannt?
385. Wenn ja, wen wurde dies bekannt?
386. Wenn ja, wie wurde dies bekannt?
387. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
388.
War es dem amtierenden Bundeskanzler bekannt, dass Vladimir VOZHZHOV
für
einen russischen
Geheimdienst arbeitet?
389. Wenn ja, wann wurde dies dem Bundeskanzler bekannt?
390. Wenn ja, wie wurde es dem Bundeskanzler bekannt?
391. Wenn j a, wer hat den Bundeskanzler darüber unterrichtet?
392. Wenn ja, wurde bezüglich der Sicherheit vorschriftsmäßig vorgegangen?
393.
Hat es der amtierende Bundeskanzler unterlassen die zuständigen
Sicherheitsbehör-
den
zu informieren, dass ihnen bekannt war, dass Vladimir VOZHZHOV Mitarbeiter
eines russischen
Geheimdienstes war?
394. Wenn ja, welche?
395. Wenn ja, wann wurde dies bekannt?
396. Wenn ja, wen wurde dies bekannt?
397. Wenn ja, wie wurde dies bekannt?
398. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
399.
War es dem amtierenden Vizekanzler bekannt, dass Vladimir VOZHZHOV
für ei-
nen
russischen Geheimdienst arbeitet?
400. Wenn ja, wann wurde dies dem Vizekanzler bekannt?
401. Wenn ja, wie wurde es dem Vizekanzler bekannt?
402. Wenn ja, wer hat den Vizekanzler darüber unterrichtet?
403. Wenn ja, wurde bezüglich der Sicherheit vorschriftsmäßig vorgegangen?
404.
Hat es der amtierende Vizekanzler unterlassen die zuständigen
Sicherheitsbehörden
zu
informieren, dass ihnen bekannt war, dass Vladimir VOZHZHOV Mitarbeiter eines
russischen
Geheimdienstes war?
405. Wenn ja, welche?
406. Wenn ja, wann wurde dies bekannt?
407. Wenn ja, wen wurde dies bekannt?
408. Wenn ja, wie wurde dies bekannt?
409. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
410.
Entspricht es den Tatsachen, dass GenMjr Erich Wolf Flugstunden auf
russischen
Kampfflugzeugen
absolvierte?
411. Wenn ja, wie oft?
412. Wenn ja, wann?
413. Wenn ja, wo?
414. Wenn ja, wurden diese Flugstunden in der Dienstzeit absolviert?
415. Wenn ja, hat Vladimir VOZHZHOV diese Flugstunden ermöglicht?
416. Wenn ja, wer hat diese Flugstunden ermöglicht?
417. Wenn ja, welchen dienstlichen Zweck hatten diese Flugstunden?
418. Wenn ja, hat das BVT von diesen Flugstunden gewusst?
419. Wenn ja, seit wann waren dem BVT diese Flugstunden bekannt?
420.
Wenn ja, welche Personen im BVT haben von diesen Flugstunden seit wann
ge-
wusst?
421. Wenn ja, welche Dienststelle hat von diesen Flugstunden gewusst?
422.
Wenn ja, welche Personen in welcher Dienststelle haben von diesen
Flugstunden
gewusst?
423. Wenn ja, haben Sie von diesen Flugstunden gewusst?
424. Wenn ja, seit wann haben Sie von diesen Flugstunden gewusst?
425.
Wurden disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen GenMjr Erich Wolf
bezüglich die-
ser
Flugstunden eingeleitet?
426. Wenn ja, wann?
427. Wenn ja, mit welchen Ergebnis?
428. Wenn nein, warum nicht?
429.
Wurden disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen irgendwelche Personen
bezüglich
dieser
Flugstunden eingeleitet?
430. Wenn ja, gegen welche Personen?
431. Wenn j a, wann?
432. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
433. Wenn nein, warum nicht?
434.
Entspricht es den Tatsachen, dass russische Flugzeuge an Luftshows in
Österreich
teilnahmen?
435. Wenn ja, wann?
436. Wenn ja, bei welchen Flugshows?
437. Wenn ja, bei privaten Flugshows?
438. Wenn ja, bei privaten Flugshows von GenMjr Erich Wolf?
439. Wenn ja, bei anderen privaten Flugshows?
440.
Wenn ja, steht die Organisation der Flugshows in Verbindung mit
Vladimir
VOZHZHOV?
441. Wenn ja, in welcher Verbindung?
442. Wenn ja, bei Flugshows, welche das BMLV mitorganisiert hat?
443. Wenn ja, wann wurde diese Umstände bekannt?
444. Wenn ja, wem wurden diese Umstände bekannt?
445. Wenn ja, wann wurden Ihnen diese Umstände bekannt?
446. Wenn ja, vom wem wurden Sie über diese Umstände unterrichtet?
447.
Wurden im Zusammenhang mit den privaten oder vom BMLV organisierten
Flug-
shows
disziplinarrechtliche Konsequenzen eingeleitet?
448. Wenn ja, gegen welche Personen?
449. Wenn ja, wann?
450. Wenn nein, warum nicht?
451. Welche Flugshows hat GenMjr Erich Wolf privat organisiert?
452. Wie viel hat GenMjr Erich Wolf hierbei verdient?
453. Hat GenMjr Erich Wolf in seiner Dienstzeit diese Flugshows organisiert?
454. Wenn ja, wurden disziplinarrechtliche Konsequenzen eingeleitet?
455. Wenn ja, wann wurden diese Konsequenzen eingeleitet?
456.
Welche Tätigkeiten hat GenMjr Erich Wolf im Zuge der
„Airpower" Veranstaltun-
gen
ausgeführt?
457. Wurden im Zuge dieser Tätigkeiten Kontakte zu Vladimir VOZHZHOV bekannt?
458. Wenn ja, welche Kontakte?
459. Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?
460. Wenn ja, wem wurden diese Kontakte bekannt?
461. Wenn ja, wurden disziplinarrechtliche Konsequenzen eingeleitet?
462. Wurde GenMjr Erich Wolf im Zuge der Causa Hörsching verhört?
463. Wenn ja, wann wurde er verhört?
464. Wenn ja, von wem wurde er verhört?
465. Wenn ja, was gab GenMjr Erich Wolf in dieser Sache an?
466.
Wenn ja, wurden disziplinarrechtliche Konsequenzen gegen GenMjr Erich
Wolf
nach
dem Verhör eingeleitet?
467. Wenn nein, warum nicht?
468.
Entspricht es den Tatsachen, dass gegen GenMjr Erich Wolf verschiedene
„Anwür-
fe"
in der Causa Hörsching gemacht wurden?
469. Wenn ja, welche „Anwürfe"?
470. Wenn ja, von wem wurden diese „Anwürfe" erhoben?
471. Wenn ja, führten diese „Anwürfe" zu einer Einvernahme?
472. Wenn ja, vom wem wurde GenMjr Erich Wolf einvernommen?
473. Wenn ja, entsprechen diese „Anwürfe" den Tatsachen?
474. Wenn nein, warum wurde dies von D. behauptet?
475.
Entspricht es den Tatsachen, dass GenMjr Erich Wolfs
Nebentätigkeiten oder Ne-
benbeschäftigungen
im Zusammenhang mit der Causa Hörsching stehen?
476. Wenn ja, wurde er dazu einvernommen?
477. Wenn ja, von wem wurde er dazu einvernommen?
478. Wenn ja, wann wurde er dazu einvernommen?
479. Wenn ja, welche Angaben hat GenMjr Erich Wolf gemacht?
480. Wenn ja, entsprechen die Angaben von GenMjr Erich Wolf den Tatsachen?
481.
Wenn ja, standen die Nebentätigkeiten oder
Nebenbeschäftigungen von GenMjr
Erich
Wolf im Zusammenhang mit Vladimir VOZHZHOV?
482.
Wenn ja, wurde die tatsächliche Einstellung der
Nebentätigkeiten oder Nebenbe-
schäftigungen
von GenMjr Erich Wolf überprüft?
483. Wenn ja, von wem wurde dies überprüft?
484. Wenn ja, wurden disziplinarrechtliche Konsequenzen eingeleitet?
485. Wenn ja, wann wurden disziplinarrechtliche Konsequenzen eingeleitet?
486. Wenn nein, warum wurde dies von D. behauptet?
487.
Entspricht es den Tatsachen, dass GenMjr Erich Wolf bei D. ver-
sucht
hat bezüglich zweier Mitarbeiter zu intervenieren?
488. Wenn ja, wer waren die beiden Mitarbeiter?
489. Wenn ja, war einer der Mitarbeiter Vzlt Harald S.?
490. Wenn ja, warum hat GenMjr Erich Wolf versucht zu intervenieren?
491. Wenn ja, warum kann GenMjr Erich Wolf bei D. intervenieren?
492.
Wenn ja, welche Handlungen haben dazu geführt, dass die beiden
Mitarbeiter nicht
mehr ihre
Tätigkeit fortsetzen durften?
493. Wenn nein, warum wurde dies von D. behauptet?
494. Steht der Interventionsversuch im Zusammenhang mit der Causa Hörsching?
495. Wenn ja, in welchem Zusammenhang?
496. Wenn ja, hatten die beiden Mitarbeiter Kontakte zu Vladimir VOZHZHOV?
497.
Wenn ja, wussten beide oder einer von den beiden, dass Vladimir VOZHZHOV
ein
russischer
Geheimdienstmitarbeiter ist?
498.
Hat D. den Interventionsversuch von GenMjr Erich Wolf weiter-
gemeldet?
499. Wenn ja, an wen?
500. Wenn nein, warum nicht?
501.
Wurden disziplinarrechtliche Konsequenzen aufgrund des
Interventionsversuchs
eingeleitet?
502. Wenn nein, warum nicht?
503.
Wurden gegen D.
bezüglich einer möglichen Unterlassung der
Meldung eines Interventionsversuchs
disziplinarrechtliche Konsequenzen eingeleitet?
504. Wenn nein, warum nicht?
505. Sind Kontakte von Vladimir VOZHZHOV zu Piloten des Bundesheeres bekannt?
506. Wenn ja, zu welchen Piloten?
507. Wenn ja, welcher Art konkret waren diese Kontakte?
508.
Wenn ja, wussten die Piloten, dass es sich um einen Mitarbeiter eines
russischen
Geheimdienstes handelt?
509. Wenn ja, wann haben die Piloten davon erfahren?
510. Wenn ja, wie haben die Piloten davon erfahren?
511. Wenn ja, wer hat die Piloten darüber informiert?
512. Wenn ja, haben die Piloten die Kontakte gemeldet?
513. Wenn ja, welche Maßnahmen bezüglich der Sicherheit wurden eingeleitet?
514. Wenn ja, hat es disziplinarrechtliche Konsequenzen gegeben?
515. Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
516.
Hat es im Zusammenhang mit Kontakten zu Vladimir VOZHZHOV disziplinar-
rechtliche
Konsequenzen gegeben?
517. Wenn ja, gegen wen?
518. Wenn ja, welche Konsequenzen?
519. Wenn ja, wann wurde diese eingeleitet?
520. Wenn nein, warum nicht?
521. Wenn nein, wird es Konsequenzen geben?
522.
Hat es im Zusammenhang mit Kontakten zu Vladimir VOZHZHOV
strafrechtliche
Konsequenzen
gegeben?
523. Wenn ja, gegen wen?
524. Wenn ja, welche Konsequenzen?
525. Wenn ja, wann wurde diese eingeleitet?
526. Wenn nein, warum nicht?
527. Wenn nein, wird es Konsequenzen geben?
528.
Hat es im Zusammenhang mit Kontakten zu Vladimir VOZHZHOV Ermittlungen
einer
Behörde gegeben?
529. Wenn ja, gegen wen wurde ermittelt?
530. Wenn ja, welche Behörde?
531. Wenn ja, wann wurde ermittelt?
532. Wenn ja, laufen die Ermittlungen noch?
533. Wenn nein, warum nicht?
534. Wenn nein, wird es Konsequenzen geben?
535.
Hat es im Zusammenhang mit Kontakten zu Vladimir VOZHZHOV Einvernahmen
einer
Behörde gegeben?
536. Wenn ja, wer wurde einvernommen?
537. Wenn ja, von welcher Behörde wurde die Einvernahme durchgeführt?
538. Wenn ja, wann wurde die Einvernahme durchgeführt?
539. Wenn nein, warum nicht?
540. Wenn nein, wird es Konsequenzen geben?
541. Ist ihrem Ministerium Beatrice Preusser bekannt?
542. Wenn ja, in welchem Zusammenhang?
543. Wenn ja, welcher Abteilung in ihrem Ministerium ist sie bekannt?
544. Wenn ja, wann wurde sie bekannt?
545. Wenn ja, in welchem Zusammenhang wurde sie bekannt?
546. Wenn nein, warum nicht?
547.
Ist Ihnen bekannt, dass Beatrice Preusser Mitarbeiterin eines
ausländischen Ge-
heimdienstes
war?
548. Wenn ja, welches Geheimdienstes?
549. Wenn ja, wann haben Sie davon erfahren?
550. Wenn ja, wann hat ihr Minsterium davon erfahren?
551. Wenn ja, wie hat ihr Ministerium davon erfahren?
552. Wenn nein, warum nicht?
553. Wenn nein, hat es Konsequenzen gegeben?
554. Wenn nein, welche Konsequenzen hat es gegeben?
555. Wenn nein, wer war von den Konsequenzen betroffen?
556.
Hat es im Zusammenhang mit Kontakten zu Beatrice Preusser
disziplinarrechtliche
Konsequenzen
gegeben?
557. Wenn ja, gegen wen?
558. Wenn ja, welche Konsequenzen?
559. Wenn ja, wann wurde diese eingeleitet?
560. Wenn nein, warum nicht?
561. Wenn nein, wird es Konsequenzen geben?
562.
Hat es im Zusammenhang mit Kontakten zu Beatrice Preusser strafrechtliche
Kon-
sequenzen
gegeben?
563. Wenn ja, gegen wen?
564. Wenn ja, welche Konsequenzen?
565. Wenn ja, wann wurde diese eingeleitet?
566. Wenn nein, warum nicht?
567. Wenn nein, wird es Konsequenzen geben?
568.
Hat es im Zusammenhang mit Kontakten zu Beatrice Preusser Ermittlungen
einer
Behörde
gegeben?
569. Wenn ja, gegen wen wurde ermittelt?
570. Wenn ja, welche Behörde?
571. Wenn ja, wann wurde ermittelt?
572. Wenn ja, laufen die Ermittlungen noch?
573. Wenn nein, warum nicht?
574. Wenn nein, wird es Konsequenzen geben?
575.
Hat es im Zusammenhang mit Kontakten zu Beatrice Preusser Einvernahmen
einer
Behörde
gegeben?
576. Wenn ja, wer wurde einvernommen?
577. Wenn ja, von welcher Behörde wurde die Einvernahme durchgeführt?
578. Wenn ja, wann wurde die Einvernahme durchgeführt?
579. Wenn nein, warum nicht?
580. Wenn nein, wird es Konsequenzen geben?
581.
Entspricht es den Tatsachen, dass Beatrice Preusser Kontakte zu Erhard
P. Steinin-
ger
unterhielt?
582. Wenn ja, welche Kontakte konkret?
583. Wenn ja, wann wurden die Kontakte bekannt?
584. Wenn ja, wie wurden die Kontakte bekannt?
585. Wenn ja, wen wurden die Kontakte bekannt?
586.
Wenn ja, hatten die Kontakte Auswirkungen auf die Verlässlichkeitserklärung
von
Erhard
P. Steininger?
587.
Wenn ja, warum hatten die Kontakte Auswirkungen auf die
Verlässlichkeitserklä-
rung
von Erhard P. Steininger?
588.
Welche Unterlagen erhielt Erhard P. Steininger, welche der
Vertraulichkeit unter-
liegen?
589. Hätte Erhard P. Steininger diese Unterlagen erhalten dürfen?
590. Wenn ja, warum wurde seine Verlässlichkeitserklärung dann eingeschränkt?
591. Wenn nein, warum hat er sie dennoch erhalten?
592. Wenn nein, warum hätte er sie nicht erhalten dürfen?
593. Wenn nein, wer hätte verhindern müssen, dass er sie erhält?
594. Wenn nein, wurden Konsequenzen eingeleitet?
595. Wenn nein, welche Konsequenzen wurden eingeleitet?
596. Wenn nein, werden strafrechtliche Konsequenzen eingeleitet?
597. Wenn nein, werden disziplinarrechtliche Konsequenzen eingeleitet?
598. Wenn nein, gegen werden Konsequenzen eingeleitet?
599. Wenn nein, warum werden gegen wen Konsequenzen eingeleitet?
600. Wurde ihr Ministerium über die Causa Hörsching informiert?
601. Wenn ja, von wem?
602. Wenn ja, wann?
603. Wenn ja, welche Informationen erhielt ihr Ministerium?
604. Wenn nein, warum nicht?
605. Wenn nein, werden Konsequenzen eingeleitet?
606. Wenn nein, welche Konsequenzen?
607. Wurde ihr Ministerium über die Causa Beatrice Preusser informiert?
608. Wenn ja, von wem?
609. Wenn ja, wann?
610. Wenn ja, welche Informationen erhielt ihr Ministerium?
611. Wenn nein, warum nicht?
612. Wenn nein, werden Konsequenzen eingeleitet?
613. Wenn nein, welche Konsequenzen?
614. Befindet sich Beatrice Preusser noch in Österreich?
615. Darf sich Beatrice Preusser in Österreich aufhalten?
616. Wenn ja, warum?
617. Wenn ja, unter welchem Aufenthaltstitel ?
618. Wenn nein, warum nicht?
619. Wenn nein, wird sie ausgewiesen?
620. Wenn nein, wann wird sie ausgewiesen?
621. Wird gegen Beatrice Preusser ermittelt?
622. Wenn ja, wer ermittelt?
623. Wenn ja, in welchem Zusammenhang?
624. Wenn nein, warum nicht?
625.
Wie viele Mitarbeiter oder ehemalige Mitarbeiter von ausländischen
Geheimdiens-
ten halten sich in
Österreich auf, aufgeschlüsselt nach Staat, Staatsbürgerschaft
und
Geheimdienst?
626. Zu welchen Personen unterhalten diese Mitarbeiter Kontakte?
627.
Gibt es Ermittlungen, Einvernahmen oder laufende Prozesse gegen diese
Mitarbei-
ter oder Personen?
628. Wenn ja, welche?
629. Wenn ja, von welcher Behörde?
630. Wenn ja, seit wann?
631. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
632. Wenn nein, warum nicht?
633.
Welche Mitarbeiter von ausländischen Geheimdiensten sollen
ausgewiesen wer-
den?
634. Wann werden sie ausgewiesen?
635.
Sind Kontakte zu Mitarbeitern von ausländischen Geheimdiensten zu
amtierenden
oder
ehemaligen Ministern bekannt?
636. Wenn ja, zu welchen Ministern?
637. Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?
638. Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?
639. Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
640. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
641. Wurden die betroffenen Minister darüber unterrichtet?
642. Wenn ja, wann?
643. Wenn ja, von wem?
644. Wenn nein, warum nicht?
645. Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
646. Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
647.
Sind Kontakte zu Mitarbeitern von ausländischen Geheimdiensten zu
amtierenden
oder
ehemaligen Landeshauptleuten bekannt?
648. Wenn ja, zu welchen Landeshauptleuten?
649. Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?
650. Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?
651. Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
652. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
653. Wurden die betroffenen Landeshauptleute darüber unterrichtet?
654. Wenn ja, wann?
655. Wenn ja, von wem?
656. Wenn nein, warum nicht?
657. Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
658. Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
659.
Sind Kontakte zu Mitarbeitern von ausländischen Geheimdiensten zu amtierenden
oder
ehemaligen Nationalräten bekannt?
660. Wenn ja, zu welchen Nationalräten?
661. Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?
662. Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?
663. Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
664. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
665. Wurden die betroffenen Nationalräte darüber unterrichtet?
666. Wenn ja, wann?
667. Wenn ja, von wem?
668. Wenn nein, warum nicht?
669. Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
670. Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
671.
Sind Kontakte zu Mitarbeitern von ausländischen Geheimdiensten zu
amtierenden
oder
ehemaligen Landtagsabgeordneten bekannt?
672. Wenn ja, zu welchen Landtagsabgeordneten?
673. Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?
674. Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?
675. Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
676. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
677. Wurden die betroffenen Landtagsabgeordneten darüber unterrichtet?
678. Wenn ja, wann?
679. Wenn ja, von wem?
680. Wenn nein, warum nicht?
681. Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
682. Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
683.
Sind Kontakte zu Mitarbeitern von ausländischen Geheimdiensten zu
amtierenden
oder
ehemaligen Bundesräten bekannt? .
684. Wenn ja, zu welchen Bundesräten?
685. Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?
686. Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?
687. Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
688. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
689. Wurden die betroffenen Bundesräte darüber unterrichtet?
690. Wenn ja, wann?
691. Wenn ja, von wem?
692. Wenn nein, warum nicht?
693. Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
694. Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
695.
Sind Kontakte zu Mitarbeitern von ausländischen Geheimdiensten zu
ehemaligen
Bundeskanzlern
bekannt?
696. Wenn ja, zu welchen Bundeskanzlern?
697. Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?
698. Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?
699. Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
700. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
701. Wurden die betroffenen Bundeskanzler darüber unterrichtet?
702. Wenn ja, wann?
703. Wenn ja, von wem?
704. Wenn nein, warum nicht?
705. Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
706. Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
707.
Sind Kontakte zu Mitarbeitern von ausländischen Geheimdiensten zu
ehemaligen
Vizekanzlern
bekannt?
708. Wenn ja, zu welchen Vizekanzlern?
709. Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?
710. Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?
711. Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
712. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
713. Wurden die betroffenen Vizekanzler darüber unterrichtet?
714. Wenn ja, wann?
715. Wenn j a, von wem?
716. Wenn nein, warum nicht?
717. Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
718. Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
719.
Sind Kontakte zu Mitarbeitern von ausländischen Geheimdiensten zum
amtieren-
den
Vizekanzler bekannt?
720. Wenn ja, zu welchen Vizekanzlern?
721. Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?
722. Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?
723. Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
724. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
725. Wurde der amtierende Vizekanzler darüber unterrichtet?
726. Wenn ja, wann?
727. Wenn ja, von wem?
728. Wenn nein, warum nicht?
729. Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
730. Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
731.
Sind Kontakte zu Mitarbeitern von ausländischen Geheimdiensten zum
ehemaligen
Bundeskanzler Dr.
Franz Vranitzky bekannt?
732. Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?
733. Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?
734. Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
735. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
736. Wurde Dr. Franz Vranitzky darüber unterrichtet?
737. Wenn ja, wann?
738. Wenn ja, von wem?
739. Wenn nein, warum nicht?
740. Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
741. Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
742.
Sind Kontakte zu Mitarbeitern von ausländischen Geheimdiensten zum
ehemaligen
Bundeskanzler
Dr. Wolfgang Schüssel bekannt?
743. Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?
744. Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?
745. Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
746. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
747. Wurde Dr. Wolfgang Schüssel darüber unterrichtet?
748. Wenn ja, wann?
749. Wenn ja, von wem?
750. Wenn nein, warum nicht?
751. Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
752. Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
753.
Sind Kontakte zu Mitarbeitern von ausländischen Geheimdiensten zum
Bundes-
kanzler
Dr. Alfred Gusenbauer bekannt?
754. Wenn ja, wem waren diese Kontakte bekannt?
755. Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?
756. Wenn ja, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
757. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
758. Wurde Dr. Alfred Gusenbauer darüber unterrichtet?
759. Wenn ja, wann?
760. Wenn ja, von wem?
761. Wenn nein, warum nicht?
762. Wenn nein, wurde vorschriftsmäßig gehandelt?
763. Wenn nein, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
764.
Welchen ehemaligen oder amtierenden Ministern war bekannt, dass sie
Kontakte zu
Mitarbeitern
von ausländischen Geheimdiensten hatten?
765. Wenn ja, wann wurde dies dem Politiker bekannt?
766. Wenn ja, wie wurde es dem Politiker bekannt?
767. Wenn ja, wer hat den Politiker darüber unterrichtet?
768. Wenn ja, wurde bezüglich der Sicherheit vorschriftsmäßig vorgegangen?
769.
Haben es ehemalige oder amtierende Minister unterlassen die
zuständigen Sicher-
heitsbehörden
zu informieren, dass ihnen bekannt war, dass sie Kontakte zu Mitarbei-
tern
von ausländischen Geheimdiensten hatten?
770. Wenn ja, welche?
771. Wenn ja, wann wurde dies bekannt?
772. Wenn ja, wen wurde dies bekannt?
773. Wenn ja, wie wurde dies bekannt?
774. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
775.
Welchen ehemaligen oder amtierenden Nationalrat war bekannt, dass sie
Kontakte
zu Mitarbeitern von
ausländischen Geheimdiensten hatten?
776. Wenn ja, wann wurde dies dem Politiker bekannt?
777. Wenn ja, wie wurde es dem Politiker bekannt?
778. Wenn ja, wer hat den Politiker darüber unterrichtet?
779. Wenn ja, wurde bezüglich der Sicherheit vorschriftsmäßig vorgegangen?
780.
Haben es ehemalige oder amtierende Nationalräte unterlassen die
zuständigen Si-
cherheitsbehörden
zu informieren, dass ihnen bekannt war, dass sie Kontakte zu Mi-
tarbeitern
von ausländischen Geheimdiensten hatten?
781. Wenn ja, welche?
782. Wenn ja, wann wurde dies bekannt?
783. Wenn ja, wen wurde dies bekannt?
784. Wenn ja, wie wurde dies bekannt?
785. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
786.
Welchen ehemaligen oder amtierenden Bundesräten war bekannt, dass
sie Kontakte
zu Mitarbeitern von
ausländischen Geheimdiensten hatten?
787. Wenn ja, wann wurde dies dem Politiker bekannt?
788. Wenn ja, wie wurde es dem Politiker bekannt?
789. Wenn ja, wer hat den Politiker darüber unterrichtet?
790. Wenn ja, wurde bezüglich der Sicherheit vorschriftsmäßig vorgegangen?
791.
Haben es ehemalige oder amtierende Bundesräte unterlassen die
zuständigen Si-
cherheitsbehörden
zu informieren, dass ihnen bekannt war, dass sie Kontakte zu Mi-
tarbeitern
von ausländischen Geheimdiensten hatten?
792. Wenn ja, welche?
793. Wenn ja, wann wurde dies bekannt?
794. Wenn ja, wen wurde dies bekannt?
795. Wenn ja, wie wurde dies bekannt?
796. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
797.
Welchen ehemaligen oder amtierenden Landeshauptmann war bekannt, dass
sie
Kontakte
zu Mitarbeitern von ausländischen Geheimdiensten hatten?
798. Wenn ja, wann wurde dies dem Politiker bekannt?
799. Wenn ja, wie wurde es dem Politiker bekannt?
800. Wenn ja, wer hat den Politiker darüber unterrichtet?
801. Wenn ja, wurde bezüglich der Sicherheit vorschriftsmäßig vorgegangen?
802.
Haben es ehemalige oder amtierende Landeshauptleute unterlassen die
zuständigen
Sicherheitsbehörden
zu informieren, dass ihnen bekannt war, dass sie Kontakte zu Mi-
tarbeitern
von ausländischen Geheimdiensten hatten?
803. Wenn ja, welche?
804. Wenn ja, wann wurde dies bekannt?
805. Wenn ja, wen wurde dies bekannt?
806. Wenn ja, wie wurde dies bekannt?
807. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
808.
Welchen ehemaligen Bundeskanzlern war bekannt, dass sie Kontakte zu
Mitarbei-
tern
von ausländischen Geheimdiensten hatten?
809. Wenn ja, wann wurde dies dem Politiker bekannt?
810. Wenn ja, wie wurde es dem Politiker bekannt?
811. Wenn ja, wer hat den Politiker darüber unterrichtet?
812. Wenn ja, wurde bezüglich der Sicherheit vorschriftsmäßig vorgegangen?
813.
Haben es ehemalige Bundeskanzler unterlassen die zuständigen
Sicherheitsbehör-
den zu informieren, dass ihnen bekannt war, dass sie Kontakte zu Mitarbeitern
eines
ausländischen Geheimdienstes hatten?
814. Wenn ja, welche?
815. Wenn ja, wann wurde dies bekannt?
816. Wenn ja, wen wurde dies bekannt?
817. Wenn ja, wie wurde dies bekannt?
818. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
819.
Welchen ehemaligen Vizekanzlern war bekannt, dass sie Kontakte zu einem
Mitar-
beiter hatten,
welcher für einen ausländischen Geheimdienst arbeitet?
820. Wenn ja, wann wurde dies dem Politiker bekannt?
821. Wenn ja, wie wurde es dem Politiker bekannt?
822. Wenn ja, wer hat den Politiker darüber unterrichtet?
823. Wenn ja, wurde bezüglich der Sicherheit vorschriftsmäßig vorgegangen?
824. Haben es ehemalige Vizekanzler unterlassen die zuständigen Sicherheitsbehörden
zu informieren, dass
ihnen bekannt war, dass sie Kontakte zu Mitarbeitern eines aus-
ländischen Geheimdienstes hatten?
825. Wenn ja, welche?
826. Wenn ja, wann wurde dies bekannt?
827. Wenn ja, wen wurde dies bekannt?
828. Wenn ja, wie wurde dies bekannt?
829. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
830.
War dem amtierenden Bundeskanzler bekannt, dass er Kontakte zu
Mitarbeitern
von
ausländischen Geheimdiensten hatte?
831. Wenn ja, wann wurde dies dem Bundeskanzler bekannt?
832. Wenn ja, wie wurde es dem Bundeskanzler bekannt?
833. Wenn ja, wer hat den Bundeskanzler darüber unterrichtet?
834. Wenn ja, wurde bezüglich der Sicherheit vorschriftsmäßig vorgegangen?
835.
Hat es der amtierende Bundeskanzler unterlassen die zuständigen
Sicherheitsbehör-
den
zu informieren, dass ihnen bekannt war, dass sie Kontakte zu Mitarbeitern eines
ausländischen Geheimdienstes hatten?
836. Wenn ja, welche?
837. Wenn ja, wann wurde dies bekannt?
838. Wenn ja, wen wurde dies bekannt?
839. Wenn ja, wie wurde dies bekannt?
840. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
841.
War es dem amtierenden Vizekanzler bekannt, dass er Kontakte zu einem
Mitarbei-
ter
hatte, welcher für einen ausländischen Geheimdienst arbeitet?
842. Wenn ja, wann wurde dies dem Vizekanzler bekannt?
843. Wenn ja, wie wurde es dem Vizekanzler bekannt?
844. Wenn ja, wer hat den Vizekanzler darüber unterrichtet?
845. Wenn ja, wurde bezüglich der Sicherheit vorschriftsmäßig vorgegangen?
846.
Hat es der amtierende Vizekanzler unterlassen die zuständigen
Sicherheitsbehörden
zu
informieren, dass ihnen bekannt war, dass sie Kontakte zu Mitarbeitern eines
aus-
ländischen
Geheimdienstes hatte?
847. Wenn ja, welche?
848. Wenn ja, wann wurde dies bekannt?
849. Wenn ja, wen wurde dies bekannt?
850. Wenn ja, wie wurde dies bekannt?
851. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
852.
Hat es im Zusammenhang mit der Causa Hörsching Kontaktaumahmen zu
auslän-
dischen
Geheimdiensten oder Nachrichtendiensten gegeben?
853. Wenn ja, zu welchen Geheimdiensten oder Nachrichtendiensten?
854. Wenn ja, wann?
855. Wenn ja, welche Behörde?
856. Wenn ja, welcher Art waren die Kontakte?
857. Wenn nein, warum nicht?
858.
Hat es im Zusammenhang mit der Causa Hörsching eine Zusammenarbeit
zu aus-
ländischen
Geheimdiensten oder Nachrichtendiensten gegeben?
859. Wenn ja, zu welchen Geheimdiensten oder Nachrichtendiensten?
860. Wenn ja, wann?
861. Wenn ja, welche Behörde?
862. Wenn ja, welcher Art war die Zusammenarbeit?
863. Wenn nein, warum nicht?
864.
Hat es im Zusammenhang mit der Causa Hörsching Kontaktaufhahmen
zwischen
österreichischen
Behörden gegeben?
865. Wenn ja, zu welchen Behörden?
866. Wenn ja, wann?
867. Wenn ja, welche Behörde?
868. Wenn ja, welcher Art waren die Kontakte?
869. Wenn nein, warum nicht?
870.
Hat es im Zusammenhang mit der Causa Hörsching eine Zusammenarbeit
zwischen
österreichischen
Behörden gegeben?
871. Wenn ja, zwischen welchen Behörden?
872. Wenn ja, wann?
873. Wenn ja, welche Behörde?
874. Wenn ja, welcher Art war die Zusammenarbeit?
875. Wenn nein, warum nicht?
876.
Entspricht es den Tatsachen, dass Informationen über den
Kampfhubschrauber Ti-
ger
an einen Mitarbeiter eines ausländischen Geheimdienstes weitergeleitet
wurden?
877. Wenn ja, an welchen Mitarbeiter?
878. Wenn ja, welche Person hat die Informationen weitergeleitet?
879. Wenn ja, warum hatte die Person Zugang zu den Informationen?
880. Wird gegen diese Person ermittelt?
881. Wenn ja, seit wann?
882. Wenn nein, warum nicht?
883.
Besitzen Angehörige des Bundesheeres Informationen über den
Kampfhubschrau-
ber
Tiger?
884. Wenn ja, welche?
885. Wenn ja, warum?
886. Wenn nein, warum wird behauptet, dass Informationen weitergeleitet wurden?
887.
Wer hat den Medien gegenüber behauptet, dass Informationen
weitergeleitet wur-
den?
888. Gibt es in diesem Zusammenhang Ermittlungen oder Einvernahmen?
889. Wenn nein, warum nicht?
890.
Entspricht es den Tatsachen, dass Informationen über
Radartechnologie an einen
Mitarbeiter eines
ausländischen Geheimdienstes weitergeleitet wurden?
891. Wenn ja, an welchen Mitarbeiter?
892. Wenn ja, welche Person hat die Informationen weitergeleitet?
893. Wenn ja, warum hatte die Person Zugang zu den Informationen?
894. Wird gegen diese Person ermittelt?
895. Wenn ja, seit wann?
896. Wenn nein, warum nicht?
897.
Wer hat den Medien gegenüber behauptet, dass Informationen
weitergeleitet wur-
den?
898. Gibt es in diesem Zusammenhang Ermittlungen oder Einvernahmen?
899. Wenn nein, warum nicht?
900.
Entspricht es den Tatsachen, dass Informationen über
Einsatzpläne an einen Mitar-
beiter eines
ausländischen Geheimdienstes weitergeleitet wurden?
901. Wenn ja, an welchen Mitarbeiter?
902. Wenn ja, welche Person hat die Informationen weitergeleitet?
903. Wenn ja, warum hatte die Person Zugang zu den Informationen?
904. Wird gegen diese Person ermittelt?
905. Wenn ja, seit wann?
906. Wenn nein, warum nicht?
907.
Wer hat den Medien gegenüber behauptet, dass Informationen
weitergeleitet wur-
den?
908. Gibt es in diesem Zusammenhang Ermittlungen oder Einvernahmen?
909. Wenn nein, warum nicht?
910.
Entspricht es den Tatsachen, dass das Beziehungsgeflecht Steininger,
Wolf und
D. in der Causa
Hörsching ebenfalls eine Rolle spielt?
911. Wenn ja, welche?
912.
Entspricht es den Tatsachen, dass die Firma Hortobagy einem ehemaligen
Mitarbei-
ter eines
ausländischen militärischen Dienstes gehört?
913.
Wenn ja, welche Auswirkungen hat dies auf die Verlässlichkeit von
Erhard P. Stei-
ninger?
914. Zu welchen Geheimdienstmitarbeitern hat Erhard P. Steininger noch Kontakte?
915. Wird in diesem Zusammenhang ermittelt?
916. Wenn nein, warum nicht?
917. Welche Personen besitzen Kontakte zur Firma Hortobagy?
918. Gibt es in diesem Zusammenhang Ermittlungen?
919. Wenn ja, gegen wen?
920. Wenn nein, warum nicht?
921.
Entspricht es den Tatsachen, dass Vladimir VOZHZHOV die Verbindung
zwischen
Hortobagy
und Steininger hergestellt hat?
922. Wenn ja, wird in diesem Zusammenhang ermittelt?
923.
Handelt es sich bei Hortobagy um eine Scheinfirma, welcher der
Geldwäsche
dient?
924. Wird in diesem Zusammenhang ermittelt?
925. Wenn ja, gegen wenn?
926. Wenn ja, seit wann?
927. Wenn ja, durch wen?
928. Wenn nein, warum nicht?
929.
Ist Vladimir VOZHZHOV mit dem ehemaligen Finanzminister Karl Heinz
Grasser
in Kontakt getreten?
930. Wenn ja, warum?
931. Wenn ja, wann wurde dies bekannt?
932. Wenn ja, wen wurde dies bekannt?
933.
Ist Vladimir VOZHZHOV im Zusammenhang mit der DrakennachfolgebeSchaf-
fung
mit dem ehemaligen Finanzminister Karl Heinz Grasser in Kontakt getreten?
934. Wenn ja, handelte es sich um die so genannte Paketlösung?
935.
Wenn ja, handelte es sich um das Angebot der russischen Regierung
bezüglich der
Drakennachfolgebeschaffung?
936. Wenn ja, wann wurde dies bekannt?
937. Wenn ja, wurde dies den zuständigen Behörden gemeldet?
938. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
939. Wenn ja, wird in diesem Zusammenhang ermittelt?
940.
Ist Vladimir VOZHZHOV im Zusammenhang mit der Drakennachfolgebeschaf-
fung
mit dem ehemaligen Verteidigungsminister Herbert Scheibner in Kontakt getre-
ten?
941. Wenn ja, handelte es sich um die so genannte Paketlösung?
942.
Wenn ja, handelte es sich um das Angebot der russischen Regierung
bezüglich der
Drakennachfolgebeschaffung?
943. Wenn ja, wann wurde dies bekannt?
944. Wenn ja, wurde dies den zuständigen Behörden gemeldet?
945. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
946. Wenn ja, wird in diesem Zusammenhang ermittelt?
947.
Ist Vladimir VOZHZHOV im Zusammenhang mit der Drakennachfolgebeschaf-
fung
mit Beamten oder Angehörigen des österreichischen Bundesheeres in
Kontakt
getreten?
948. Wenn ja, handelte es sich um die so genannte Paketlösung?
949.
Wenn ja, handelte es sich um das Angebot der russischen Regierung
bezüglich der
Drakennachfolgebeschaffung?
950. Wenn ja, wann wurde dies bekannt?
951. Wenn ja, wurde dies den zuständigen Behörden gemeldet?
952. Wenn ja, liegen disziplinarrechtlich relevante Umstände vor?
953. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
954. Wenn ja, wird in diesem Zusammenhang ermittelt?
955.
Ist Vladimir VOZHZHOV im Zusammenhang mit der Drakennachfolgebeschaf-
füng
mit dem amtierenden Verteidigungsminister in Kontakt getreten?
956. Wenn ja, handelte es sich um die so genannte Paketlösung?
957. Wenn ja, wann wurde der Kontakt hergestellt?
958.
Wenn ja, handelte es sich um das Angebot der russischen Regierung bezüglich
der
Drakennachfo
lgebeschaffung?
959. Wenn ja, wann wurde dies bekannt?
960. Wenn ja, wurde dies den zuständigen Behörden gemeldet?
961. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
962. Wenn ja, wird in diesem Zusammenhang ermittelt?
963.
Ist Vladimir VOZHZHOV im Zusammenhang mit der Drakennachfolgebeschaf-
fung
mit irgendeinem österreichischen Politiker in Kontakt getreten?
964. Wenn ja, mit welchem?
965. Wenn ja, wann?
966. Wenn ja, handelte es sich um die so genannte Paketlösung?
967.
Wenn ja, handelte es sich um das Angebot der russischen Regierung
bezüglich der
Drakennachfolgebeschaffung?
968. Wenn ja, wann wurde dies bekannt?
969. Wenn ja, wurde dies den zuständigen Behörden gemeldet?
970. Wenn ja, liegen strafrechtlich relevante Umstände vor?
971. Wenn ja, wird in diesem Zusammenhang ermittelt?
972.
Entspricht es den Tatsachen, dass in der Causa Hörsching
reformbedürftige Zustän-
de
festgestellt wurden?
973. Wenn ja, welche?
974. Wenn ja, welche Reformen werden eingeleitet?
975. Wenn ja, wann werden Reformen eingeleitet?
976. Wenn nein, warum nicht?
977.
Entspricht es den Tatsachen, dass in der Causa Hörsching
disziplinarrechtliche
Konsequenzen
gezogen werden sollten?
978. Wenn ja, welche?
979. Wenn ja, wenn?
980. Wenn ja, gegen wen?
981. Wenn nein, warum nicht?
982.
Entspricht es den Tatsachen, dass in der Causa Hörsching
strafrechtliche Konse-
quenzen
gezogen werden sollten?
983. Wenn ja, welche?
984. Wenn ja, wenn?
985. Wenn ja, gegen wen?
986. Wenn nein, warum nicht?
987.
Entspricht es den Tatsachen, dass in der Causa Preusser, Steininger, D.,
Wolf,
Vladimir
VOZHZHOV reformbedürftige Zustände festgestellt wurden?
988. Wenn ja, welche?
989. Wenn ja, welche Reformen werden eingeleitet?
990. Wenn ja, wann werden Reformen eingeleitet?
991. Wenn nein, warum nicht?
992.
Entspricht es den Tatsachen, dass in der Causa Preusser, Steininger, D.,
Wolf,
Vladimir
VOZHZHOV disziplinarrechtliche Konsequenzen gezogen werden sollten?
993. Wenn ja, welche?
994. Wenn ja, wenn?
995. Wenn ja, gegen wen?
996. Wenn nein, warum nicht?
997.
Entspricht es den Tatsachen, dass in der Causa Preusser, Steininger, D.,
Wolf,
Vladimir
VOZHZHOV strafrechtliche Konsequenzen gezogen werden sollten?
998. Wenn ja, welche?
999. Wenn ja, wenn?
1000. Wenn ja, gegen wen?
1001. Wenn nein, warum nicht?