2126/J XXIII. GP

Eingelangt am 15.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Jan Krainer

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend "Steuerfreies Spenden von Honoraren - Gedächtnisverlust im BMF"

Wie das Nachrichtenmagazin "Profil" am 22.10.2007 (43/2007) berichtete, stellte der SPÖ- Abgeordnete Josef Broukal eine Anfrage per Mail an die Finanzbehörden. Inhalt der Interpellation: Broukal wollte wissen wie er vorgehen müsse, wenn ein Veranstaltungshonorar in voller Höhe und direkt vom Auftraggeber an eine gemeinnützige Einrichtung überwiesen wird. Den Finanzbehörden müsste diese Form der gemeinnützigen Spende nur allzu gut bekannt sein: Bereits im Jahr 2003 wurde der Fall eines Finanzministers der Republik Österreich bekannt, der für Auftritte bei österreichischen Großbanken im Jahr 2002 und 2003 seine Honorare direkt an soziale Einrichtungen weitergeben ließ, ohne auch nur einen Cent Einkommenssteuer dafür zu zahlen. Abgeordneter Broukal hat den Hinweis auf den vorliegenden Präzedenzfall natürlich gegeben, um eine Beschleunigung der Beantwortung und eine arbeitstechnische Erleichterung für ihre Behörde zu gewährleisten.

Der Eingang der oben genannte Anfrage von Abgeordneten Josef Broukal vom 1.10.2007 an das Bürgerservice des Bundesministeriums für Finanzen wurde zwei Tage später, am 3.10.2007 bestätigt, eine Antwort auf Broukals Erkundigung werde "auf Grund des derzeit großen Aufkommens an Bürgeranfragen, in Kürze beantwortet". Bis heute, 13.11.2007, ist jedoch keine Antwort auf das Auskunftsbegehren bei Josef Broukal eingelangt.

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

Anfrage

1.                           Haben Sie eine Erklärung dafür, warum es im Oktober 2007 laut Auskunft ihrer Mitarbeiter zu einem überdurchschnittlich "großen Aufkommen an Bürgeranfragen" in ihrem Ministerium kommt?

2.                           Was versteht das Bundesministerium für Finanzen im Zusammenhang mit BürgerInnenanfragen unter dem Terminus "in Kürze" (bitte Zeitraum in Stunden, Tagen, Wochen, Monaten)?

3.                           Worin besteht Ihrer Meinung nach der steuertechnische Unterschied zwischen dem oben beschriebenen Ansinnen von Josef Broukal und dem Fall von Finanzminister Karl-Heinz

         Grasser aus dem Jahr 2002/03 (außer der Position als Finanzminister)?


4.             Gibt es bei Ihrer Behörde einen Akt zum oben beschriebenen Steuerfall Karl-Heinz Grasser? Wenn ja, warum kann ihrer Behörde nicht einfach das Vorgehen in diesem Fall beschreiben, um Josef Broukal die gleichen Möglichkeiten zu eröffnen wie dem ehemaligen Finanzminister Grasser?

5.                           Wie in Randziffer 1001 der Einkommensteuerrichtlinien (hinsichtlich des § 4 EStG) ausgeführt wird, sind ,,ideele Vorteile und fiktive Einnahmen" nicht anzusetzen. Bitte erläutern Sie, ob eine zwar der Höhe nach unbestimmte, jedoch mit der Leistungserbringung des Auftragnehmers gegenüber dem Veranstalter kausal in Zusammenhang stehende Überweisung des Veranstalters (Auftraggebers) an eine gemeinnützige Organisation als eine nicht anzusetzende ,,fiktive Einnahme" gesehen wird?

Ist die Aufforderung eines Auftragnehmers an seinen Auftraggeber, im Gegenzug für seinen Gratisauftritt eine „Spende" an eine gemeinnützige Organisation zu überweisen, nicht grundsätzlich in Folge der Beurteilung des Sachverhaltes nach den Bestimmungen der §§21-22 BAO ("Wirtschaftliche Betrachtungsweise") als „reale Einnahme" und somit als steuerpflichtig zu qualifizieren?

6.                           In der Randziffer 4010 der Einkommensteuerrichtlinien wird im Zusammenhang mit § 15 EStG angemerkt, dass es „nicht entscheidend ist, ob auf die Einnahme ein Rechtsanspruch besteht oder nicht." - freiwillige Leistungen eines Arbeitgebers oder von dritter Seite zählen demnach zu Einnahmen. Gilt diese Beurteilung bei nichtselbständigen Einkünften analog auch für den unter Frage 5 dargestellten Sachverhalt im Rahmen der betrieblichen Einkünfte, wenn der Auftragnehmer keine Spende fordert oder kein Honorar verlangt und trotzdem seitens des Auftraggebers (Veranstalter) in kausalem Zusammenhang mit dem Auftritt des Auftragnehmers an eine vom Auftragnehmer bezeichnete gemeinnützige Organisation gespendet wird?

7.                           Wie müsste Abgeordneter Josef Broukal Ihrer Meinung nach vorgehen, um in den Genuss der selben Rechte (steuerfreies Spenden an gemeinnützige Vereine) wie Finanzminister a.D. Karl- Heinz Grasser zu kommen?