2127/J XXIII. GP

Eingelangt am 15.11.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen
betreffend „Mietvertragsgebühren"

Die im Regierungsprogramm SPÖ/ÖVP vorgesehene Abschaffung der Vergebührungskosten von
Wohnungsmietverträgen kann beitragen, Wohnkosten in Österreich zu senken. In der Praxis
werden nicht nur die gesamten Vergebührungskosten auf die MieterInnen überwälzt, sondern
eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zeigt eine mögliche Doppelbelastung
von MieterInnen auf. In dem konkreten Fall hatte die Mieterin die Bestandsvertragsgebühr
zwar an die Vermieterin bezahlt, diese hatte aber den Betrag nicht an das Finanzamt für
Gebühren und Verkehrssteuern weitergeleitet.

Der Verwaltungsgerichthof hat in seiner Entscheidung ausdrücklich festgehalten, dass die
Zahlung auf ein Konto der Vermieterin nicht abgabenbefreiend wirkt und nach der
Bundesabgabenordnung eine Zahlung auf ein Konto der Abgabenbehörde erfolgen muss. Die
Abgabenbehörde kann die nochmalige Zahlung der Gebühr von MieterInnen auch dann fordern,
wenn VermieterInnen die erhaltene Gebühr nicht an die Behörde weitergeleitet haben.

Diese gesetzliche Regelung der solidarischen Haftung von MieterInnen gegenüber der
Finanzverwaltung für eine Abgabe, deren Bezahlung typischerweise aufgrund mietvertraglicher
Vereinbarungen auf ein Konto der VermieterInnen erfolgt, ist aus Sicht des Fragestellers äußerst
benachteiligend, zumal dies im schlimmsten Fall zu einer Doppelzahlung der
Bestandvertragsgebühr durch die MieterInnen führen kann.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

Anfrage:

1. Wie beurteilen Sie diese Form solidarischer „Haftung", zumal im Regelfall aufgrund
mietvertragrechtlicher Vereinbarung durch den Mieter die Zahlung auf ein Konto des
Vermieters zu erfolgen hat?


2.         Wie beurteilen Sie die zit. Entscheidung des VwGH?

3.         Wann soll aus Sicht des Ressorts die Abschaffung der Vergebührungskosten bei
Wohnmietverträgen erfolgen? Wann ist mit einer entsprechenden Vorlage an den Nationalrat
zu rechnen?