216/J XXIII. GP
Eingelangt am 22.12.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen betreffend Auflagen zur
Exportförderung für das
Projekt
llisu Staudamm.
Laut Medienberichten wurden von Österreich, Deutschland und der Schweiz insgesamt 30 Auflagen definiert, die von der Türkei erfüllt werden müssten, bevor es eine endgültige Zusage hinsichtlich Exportförderung zum Projekt llisu Staudamm geben könnte. Sektionschef Mag. Thomas Wieser vom Bundesministerium für Finanzen sagte dazu wörtlich in einem Interview in der ZiB2-Sendung des ORF am 7. Dezember d.J.: „Wenn auch nur eine dieser 30 Auflagen nicht erfüllt wird, dann bleibt die Promesse das, was es ist: ein Stück Papier." Welche Auflagen konkret zu erfüllen sind, unterliegt allerdings angeblich der Geheimhaltung. Weiters werden sogar die Namen der Gutachter geheim gehalten, welche eine Überprüfung des Umweltverträglichkeitsreports aus dem Jahr 2005 vornehmen sollen, welcher von der ETH Zürich und dem "Forum Österreichischer Wissenschaftler" scharf kritisiert wurde.
Eine solche Geheimhaltung ist allerdings im gegenständlichen Kontext völlig unverständlich, zumal das llisu Staudamm Projekt seit Monaten im Kreuzfeuer der Kritik zahlreicher Nichtregierungsorganisationen aus den Bereichen Umwelt und Menschenrechte steht.
Die österreichischen Steuerzahlerinnen haben das Recht zu erfahren, unter welchen Bedingungen mit Steuergeldern dieses international umstrittene Projekt unterstützt wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1. Wie lauten konkret die 30 Auflagen, welche von der Türkei erfüllt werden müssten, bevor eine endgültige Zusage hinsichtlich Exportförderung erteilt wird?
2. Warum werden diese Auflagen nicht veröffentlicht?
3. Wann sollen diese Auflagen veröffentlicht werden und wird dies noch vor der Entscheidung über die Exportförderung geschehen?
4. Ist es richtig, dass bei nur einer nicht erfüllten Auflage die Exportförderung nicht bewilligt wird?
5. Bis wann müssen diese Auflagen erfüllt sein?
6. Wann genau ist mit einer endgültigen Zu- oder Absage Österreichs zu rechnen?
7. Wer sind die Begutachter zur Überprüfung des oben genannten Umweltverträglichkeitsreports?
8. Bleibt es bei der Überprüfung dieses Reports oder soll auch ein neuer, diesmal internationalen Standards entsprechender Umweltverträglichkeitsreport erstellt werden?
9. Wird die Zusage Österreichs zur Exportförderung vom Zustandekommen und Ergebnis eines solchen neuen Umweltverträglichkeitsreports abhängen?
10. Wenn ja, wann und von wem wird dieser erstellt werden?
11 .Wenn nein, weshalb nicht?
12. Weshalb unterliegen die Fakten der gegenständlichen Causa der Geheimhaltung, wenn sie Gegenstand öffentlichen Interesses sind?