2168/J XXIII. GP

Eingelangt am 20.11.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Kickl, Neubauer, Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend Fördermissbrauch im Rahmen der Förderung durch den Blum-Bonus

Im Rahmen der Blum-Förderung bekommt ein Lehrbetrieb vom Arbeitsmarktservice pro zusätzlich aufgenommenen Lehrling im 1. Lehrjahr 400 Euro monatlich, im 2. Lehrjahr 200 Euro und im 3. Lehrjahr 100 Euro (insgesamt 8.400 Euro für 3 Lehrjahre). Entscheidend für die Förderwürdigkeit ist, dass der geförderte Lehrplatz zusätzlich zu den bisher vom Betrieb geführten Lehrstellen hinzukommt. Aber gerade das soll in der Realität oft nicht eingehalten werden.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit folgende

Anfrage:

1)            Wird jeder geförderte, weil zur bisherigen Lehrlingszahl angeblich zusätzliche, Lehrvertrag an einem zweiten Stichtag daraufhin geprüft, ob die Zusätzlichkeit tatsächlich besteht und nicht nur für einen kurzen Alibizeitraum vorgetäuscht wurde, in dem der neue Vertrag überlappend kurz vor Auslaufen des alten geschlossen wurde? Wenn nein warum nicht?

2)     Kommt es vor, dass die Förderung dazu verwendet wird, Auswahlverfahren zu finanzieren, an deren Ende enttäuschte Jugendliche stehen?

3)            Wenn ein Betrieb z.B. 5 Lehrlinge einstellt, aber alle bis auf einen vor Ablauf der Probezeit kündigt, steht die Förderung dann noch zu? Wenn ja für wie viele Lehrlinge?

4)            Bis zu welchem Zeitpunkt muss ein Betrieb der einen Lehrling einzustellen beabsichtigt das Förderansuchen stellen?

5)            Ist aufgrund der monatlichen Bekanntgabe der aktuellen Lehrvertragsstatistik durch die Lehrlingsstellen bei der Wirtschaftskammer die laufende Evaluierung und Anpassung der Förderung möglichen, um einen eventuellen Missbrauch besser verhindern zu können?