218/J XXIII. GP

Eingelangt am 08.01.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mandak, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

betreffend Funktionieren und Finanzierung der Besuchsbegleitung

 

 

Die Regierung hat im Jahr 2001 ein eigenständiges Recht von Kindern auf Kontakt mit ihren Eltern geschaffen und im ABGB festgeschrieben. Zur Umsetzung dieses Rechtes wurde in erster Linie die Besuchsbegleitung ins Leben gerufen, wo mit sog. Besuchscafes Begegnungen zwischen Eltern und Kindern in Gegenwart von dritten Personen stattfinden können. Diese Besuchscafes sollen insbesondere dann genutzt werden, wenn sich die Kindeseltern nicht verstehen und selbstständig keine vernünftigen Besuchsregelungen abwickeln können bzw. wenn ein Elternteil in der Vergangenheit problematische Verhaltensweisen gegenüber seinem Kind gesetzt hat und daher das Kind nur im Beisein einer dritten Person treffen soll.

 

Die Einrichtung der Besuchscafes funktioniert nach Rückmeldungen aus der Praxis seit einiger Zeit nicht mehr reibungslos. Hauptgrund dafür ist die mangelnde Finanzierung, die bereits dazu geführt hat, dass Elternteile bis zu 40 Euro pro Stunde Besuchscafe zahlen müssen, ein Betrag, den sich nicht jeder leisten kann. Die Vereine, die das Besuchscafe anbieten, klagen über extreme personelle und finanzielle Engpässe und berichten, dass das Besuchscafe aufgrund dieser Engpässe nicht in der gesetzlich vorgesehenen Form stattfinden kann.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

 

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Wie viele Stunden Besuchscafe wurden seit der Einrichtung dieser Begegnungsmöglichkeit seitens Ihres Ministeriums finanziert?

2.      Welche Ausbildung haben BesuchsbegleiterInnen und wer finanziert diese Ausbildung?

3.      Welche Kosten der Vereine, die Besuchscafes organisieren, werden seitens Ihres Ministeriums ersetzt? Werden auch Overheadkosten ersetzt?

4.      Wie stehen Sie zur Abhaltung von Besuchscafes durch Parteiorganisationen wie insbesondere dem freiheitlichen Familienverband?

5.      Sind Ihnen die finanziellen Engpässe bei der Organisation des Besuchscafes bekannt?

6.      Was tun Sie als zuständige Familienministerin, damit das Besuchscafe in der vorgesehenen Form stattfinden kann und für alle Eltern kostenfrei oder maximal mit einem geringen Selbstbehalt abgewickelt werden kann?

7.      Welche Gebietskörperschaften finanzieren das Besuchscafe außer Ihrem Ressort noch?

8.      Wird das Besuchscafe auch in Fällen eingesetzt, in denen Kind und obsorgeberechtigter Elternteil den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil wollen, dieser aber nicht interessiert ist? Wo also der jeweilige Verein den anderen Elterteil kontaktiert und zu einem Besuchscafe einlädt?
Wenn nein, weshalb nicht, da ja das Recht des Kindes auf Kontakt mit beiden Elternteilen auch in diesen Fällen gesichert werden soll bzw. zumindest Versuche zur Aufrechterhaltung des Kontaktes unternommen werden sollen?
Wenn  ja: Welche Erfahrungen gibt es damit?

9.      Hat es bereits eine Evaluierung gegeben, wie die Betroffenen, d.h. Eltern und Kinder, die Einrichtung des Besuchscafes wahrnehmen und den Nutzen dieser Einrichtung für sich einschätzen?
Wenn nein: Wann soll eine solche Evaluierung gemacht werden?
Wenn ja: Was war das Ergebnis dieser Evaluierung?

10.    Wann wird der vergriffene Folder zum Besuchscafe neu aufgelegt, damit das Besuchscafe Betroffenen weiterhin bekannt gemacht werden kann?

11.    Wie hat sich die Förderung für Besuchsbegleitung seitens Ihres Ministeriums im Jahr 2006 entwickelt?

12.    Wieviel Prozent der Besuchsbegleitung sind in etwa gerichtlich angeordnet und wie viel Prozent nicht?

13.    Welchen Anteil der Finanzierung der Besuchsbegleitung übernimmt der Bund und wie viel die jeweiligen Länder?

14.    Wieviel Prozent der Elternteile, die Besuchsbegleitung in Anspruch nehmen, sind Männer, wie viele Frauen?