22/J XXIII. GP
Eingelangt am 31.10.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Nationalsozialistische Gewaltverbrechen - Aufklärung in Österreich durch das
Justizministerium“
Mit
der AB 2185 XXII.GP vom 10.12.2004 wurden neben den Fragen zur „Ermordung
von über
4000 italienischen
Soldaten auf Kefalonia durch die deutsche Wehrmacht" auch Fragen zu
österreichische NS-Verbrecher gestellt.
Gefragt
wurde bei der zit. diesbezügliche Anfrage u.a. auch nach dem Stand der
Ermittlungen
gegen noch nicht
verurteilte NS-Kriegsverbrecher aus Österreich. Folgende Stellungnahme
wurde damals in der Antwort der Innenministerin übermittelt:
„Dem
Bundesministerium für Inneres wurden vom Bundesministerium für Justiz
insgesamt 181
Namen von Österreichern
übermittelt, die nach Ansicht des Simon-Wiesenthal-Centers Jerusalem
in Verbrechen gegen die Menschlichkeit verwickelt gewesen sein
könnten. Das
Bundesministerium für Inneres wurde mit der Ausforschung noch lebender
Personen, die
Feststellung deren Wohnortes und um
Übermittlung weiterführender Hinweise oder Erkenntnisse
zu diesen Personen bzw. angeführten Einheiten und Vorfällen
befasst. "
Über
Veranlassungen und Maßnahmen wurde durch das BMI bislang nicht berichtet.
Auch nach
dem Gedenkjahr 2005
wurden dem Fragesteller keine weiteren Informationen durch das
Justizministerium bekannt, durch die dieser grauenvolle Teil europäischer
Vergangenheit
aufgehellt worden wäre. Daher ist auch
die Stellungnahme des Simon-Wiesenthal-Center von
Mitte April 2006 nicht
verwunderlich:
Das
Simon-Wiesenthal-Center in Jerusalem stellte Österreich in seinem
Jahresbericht über
die weltweite gerichtliche Verfolgung von Nazi-Verbrechern ein vernichtendes
Zeugnis aus:
Österreich
hat es im Betrachtungszeitraum April 2005/06 wie in den Vorjahren
unterlassen, bekannte und in
Österreich lebende Kriegsverbrecher vor Gericht zu bringen.
Hingegen hat es in diesem Zeitraum 16 Verurteilungen von bzw. acht Anklagen
gegen Nazi-
Verbrecher gegeben - vor allem in den
USA, Italien und Polen.
So wurde am 12. Oktober 2006 in Italien
der heute 84 jährige Max Milde in Abwesenheit zu
lebenslanger Haft verurteilt. Milde war 1944 als Mitglied der Panzereinheit
Altmann am
Massaker in Civitella (Toskana) beteiligt.
Dort fand ein Massenmord statt. SS- Soldaten hatten in
diesem Ort 207 Zivilisten durch Genickschüsse getötet.
Nachdem die Ausforschungen
von lebenden Personen, deren Einvernahmen und die
Übermittelung der Ergebnisse insbesondere durch Rechtshilfeersuchen an die
Zentrale Stelle
Ludwigsburg bzw. an jene deutschen Staatsanwaltschaften, die mit den genannten
Kriegsverbrechen im Zusammenhag stehende Strafverfahren geführt haben oder
aktuell noch
führen, um konkrete Hinweise auf noch nicht verjährte Straftaten zu
erlangen (die den
Betroffenen zur Last gelegt werden
können) durch das BMI abgeschlossen sein dürften, ergeben
sich natürlich weitere Fragen.
Aus der zit. Anfragebeantwortung
ergibt sich (Antworten zu den Fragen 33 - 36), dass vorerst
sieben noch lebende Verdächtige ausgeforscht werden konnte.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1.
Welche konkreten Ergebnisse erbrachten die durch das BMJ veranlassten
Nachforschungen
insbesondere im
Bereich des Bundesamtes für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung, des Österreichischen Staatsarchivs und der
Zentralen Stelle zur
Ausforschung von nationalsozialistischen Gewaltverbrechen in Ludwigsburg?
Welche
weitergehenden Hinweise wurden erlangt? Welche Maßnahmen sind aufgrund
dieser
Informationen durch das BMJ geplant? Sind die Nachforschungen abgeschlossen?
Wenn
nein, wann werden Sie abgeschlossen sein?
2.
Was ergab die Auswertung dieser Hinweise bzw. dieser
Nachforschungsergebnisse? Wie
viele lebende
Verdächtige konnten ausgeforscht werden?
3.
Welche konkreten Hinweise auf noch nicht verjährte Straftaten, die
den Betroffenen zur Last
gelegt werden können ergaben sich insbesondere durch Rechtshilfeersuchen
der zuständigen
Staatsanwaltschaften
an die zentrale Stelle Ludwigsburg bzw. an jene deutsche
Staatsanwaltschaften,
die mit den genannten Kriegsverbrechen im Zusammenhang stehende
Strafverfahren geführt haben oder
aktuell noch führen? Wie viele verdächtige Personen waren
davon betroffen?
4.
In wie vielen
Einzelfällen kam es- als Ergebnis dieser Nachforschungen - zu einer
Konkretisierung des Verdachtes und zu einer
Befassung die Staatsanwaltschaften in
Österreich (Aufschlüsselung auf Staatsanwaltschaften)?
5.
Welche Verbrechen werden einzelnen Verdächtigen aus den Listen des
Simon-Wiesenthal-
Centers der
mutmaßlichen österreichischen Naziverbrechen konkret vorgeworfen?
6.
Wie beurteilen Sie den zit. Jahresbericht des Simon-Wiesenthal-Centers?
Hat Österreich bei
der Verfolgung von
Naziverbrechern versagt? Wenn nein, warum nicht?