2226/J XXIII. GP
Eingelangt am
20.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
Der Abgeordneten
Fritz Grillitsch
Kolleginnen
und Kollegen
an
den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
betreffend Offenlegung der Agrarausgleichszahlungen
Die österreichischen Bäuerinnen und Bauern produzieren nicht nur
Lebensmittel höchster
Qualität, sie
erbringen - weit darüber hinaus - wichtige Leistungen für unsere
gesamte
Gesellschaft. Dabei
geht es um den Erhalt und die Pflege unserer klein strukturierten,
bäuerlichen
Kulturlandschaft genauso wie um die Bereitstellung erneuerbarer Energien oder
nachwachsender Rohstoffe sowie um das Erbringen verschiedenster
Dienstleistungen. Die
heimischen Landwirte
sind sich ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung durchaus
bewusst und gerne bereit, diese auch zu übernehmen.
Eine funktionierende Land- und
Forstwirtschaft ist dabei Grundvoraussetzung für einen
aktiven und attraktiven ländlichen
Raum,
der den Ansprüchen als Lebens-, Wirtschafts- und
Erholungsraum auch gerecht wird.
Die überwältigende Mehrheit der Österreicherinnen
und Österreicher ist mit ihrer
Lebensqualität hoch zufrieden und anerkennt
dabei ausdrücklich die Leistungen der
heimischen Bauern für das Wohlergehen unseres Landes.
Eine aktuelle „market"-Umfrage
zeigt, dass nicht weniger als 93 % der Befragten die Lebensqualität in Österreich als „sehr
gut" oder „gut"
einstufen; wobei über 40 % der Meinung sind, dass die
Lebensqualität am
Land
am höchsten ist. Das ist ein starkes Zeichen, dass die Politik
für den ländlichen Raum
auf
dem richtigen Weg ist. Dieses klare Bekenntnis zu Österreich
und seinen ländlichen
Regionen macht Mut für die Zukunft und zeigt, dass der
eingeschlagene Weg Österreichs
der Richtige ist. Zur Erfüllung der Anforderungen der
Gesellschaft an unsere Bauern, bedarf
es jedoch verschiedener Förderinstrumente. Die
Landwirtschaftsminister der 27 EU-Länder
haben am 22. Oktober 2007 die verpflichtende Offenlegung der Empfänger von EU-
Agrarförderungen ab 2009 beschlossen. Durch diesen Beschluss
sind viele Fragen für die
Bäuerinnen und
Bauern aufgeworfen worden.
Aus
diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Warum wird die Offenlegung der Agrarausgleichszahlungen ab 2009 erfolgen?
2.
Wie erklären Sie unterschiedliche Auszahlungssummen
bzw. wie setzen sich diese
zusammen?
3. Wie werden die besonderen Bedürfnisse der Bergbauernbetriebe berücksichtigt?
4.
Warum wurden Direktzahlungen eingeführt? Sind
Direktzahlungen bei gestiegenen
Lebensmittel- und
Erzeugerpreisen langfristig gerechtfertigt?
5.
Die
Anforderungen der Gesellschaft an die Landwirtschaft steigen in vielfacher
Hinsicht, u. a. Erhaltung der
Kulturlandschaft, Produktion qualitativ hochwertiger
Lebensmittel, besonders tiergerechte Haltung, etc. Kann das derzeitige
Ausgleichszahlungssystem diesen Ansprüchen noch
gerecht werden?
6.
Hat die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) seit dem EU-Beitritt den
Strukturwandel in
der
Landwirtschaft beschleunigt oder gebremst?
7.
Wird der Entwicklung der Bioproduktion und der gestiegenen Nachfrage
nach
Bioprodukten auch in
der Agrarpolitik Rechnung getragen?
8.
Werden die Ausgleichszahlungen für Biobauern bei der
Offenlegung gesondert
aufgelistet?
9.
Werden bei der Veröffentlichung auch jene Zahlungen
dargestellt, welche zur
Unterstützung von Hofübernehmern gewährt werden?
10.
Wie ist die
weitere Vorgangsweise bezüglich
der Veröffentlichung der
Ausgleichszahlungen?
11. Werden die Ausgleichszahlungen für die Landwirte via Internet veröffentlicht?
12. Gibt es bei der Veröffentlichung datenschutzrechtliche Bedenken?
13. Gibt es einen gesetzlichen Anpassungsbedarf im Datenschutzrecht?
14.
Wie soll die Veröffentlichung (Name, Adresse, Summe,
Betriebsausrichtung, ...)
konkret erfolgen?
15.
Wird eine Gesamtsumme veröffentlicht oder werden die einzelnen
Maßnahmen und
Ausgleichszahlungen
dargestellt?
16.
Werden die
gesellschaftspolitischen Leistungen und externen Effekte
(Landschaftspflege, Landschaftsschutz, Grundwasserschutz, Schutz vor
Naturkatastrophen, Auswirkungen auf den
Tourismus etc.) bei der Veröffentlichung
dargestellt und monetär bewertet?
17.
Stimmt es, dass von den EU-Ausgleichszahlungen auch Golfplatzbetreiber
profitieren?