2227/J XXIII. GP
Eingelangt am
20.11.2007
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend „Trasylol und Patientensicherheit"
Das deutsche
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ordnete Anfang
November
wegen eines möglicherweise
erhöhten Sterblichkeitsrisikos das Ruhen der „Trasylol" Zulassung
an. Das Medikament darf in Deutschland ab sofort nicht mehr verkauft
werden. Die Ärzte
wurden aufgefordert, es nicht mehr anzuwenden. Trasylol wird eingesetzt, um bei
Herzoperationen Blutungen zu verringern.
Bayer kündigte an, die
Vermarktung von Trasylol vorübergehend weltweit auszusetzen. Mit
dieser Entscheidung folge man der Anordnung
des Bundesinstituts sowie den Empfehlungen der
US-Gesundheitsbehörde FDA und anderer Zulassungsbehörden, teilte der
Konzern mit. Über das
weitere Vorgehen soll entschieden werden, wenn die endgültigen
Ergebnisse einer kanadischen
Studie zu Trasylol ausgewertet sind.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Gesundheit, Familie
und Jugend nachstehende
Anfrage:
1. Wie oft wurden
in den Jahren 2003, 2004, 2005 und 2006 Trasylol bei PatientInnen in
Österreich nach
Herzoperationen angewandt? Welche Mengen wurden verkauft, welche
Summen wurden durch Sozialversicherungsträger bezahlt
(Aufschlüsselung der Kosten auf
Jahre)?
2.
Ist aus Ihrer
Sicht auszuschließen, dass „Trasylol" im Vergleich zu anderen
Arzneimittel
(Konkurrenzprodukte) für eine
Erhöhung der Gesamtsterblichkeit in Österreich verantwortlich
ist? Wenn nein, von wie vielen derartigen Zwischenfallen und
Todesfällen ist auszugehen?
3.
Können Sie ausschließen, in den letzten fünf Jahren
(seit 2002) Meldungen über unerwünschte
Nebenwirkungen
betreffen Trasylol erhalten zu haben?
4.
Wenn nein, welche und wie viele derartige Meldungen haben Sie über
dieses Arzneimittel
erhalten?
Welche Nebenwirkungen wurden Ihnen bekannt? Wurden Ihnen lebensbedrohliche
Zwischenfälle
bekannt? Wurden Ihnen Todesfälle bekannt? Zu welchen Konsequenzen
führten
diese
Meldungen?
5. Welche Maßnahmen haben Sie zu welchem Zeitpunkt ergriffen? Wurde
der
Arzneimittelbeirat (d.h. Arzneimittelsicherheitsausschuss) bzw. die Pharmed
(AGES) damit
befasst? Wenn nein,
warum nicht?
6.
Wenn ja, wie lautet die Stellungnahme (Nutzen/Risikobewertung) des Arzneimittelbeirates
bzw.
der Pharmed dazu?
7.
Wie lautete die konkrete Nutzen / Risikobewertung für Trasylol
durch den Hauptverband der
Sozialversicherungsträger?
8.
Welche Haltung nimmt nun - aufgrund der vorliegenden internationalen
Meldungen - der
Hauptverband der
Sozialversicherungsträger ein?
9. Welche Haltung nahm dazu die Österreichische Ärztekammer ein?
10.
Sollte aus Sicht Ihres Ministeriums - aufgrund der vorliegenden
Erkenntnisse -
" Trasylol"
die Arzneimittelzulassung generell entzogen werden?
11.Wenn nein, warum nicht? Halten Sie sonstige
gesundheitspolitische Maßnahmen für
notwendig?