2341/J XXIII. GP
Eingelangt am 28.11.2007
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möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Mag. Gassner und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Zahlungen für die Verwendung von fossilem Diesel in der Landwirtschaft („Agrardiesel")
Im Jahr 2006 wurden unter dem Titel Agrardiesel-Förderung laut Grünem Bericht 40,6 Mio € an Bundesmitteln an die Landwirtschaft für die Einsatz von fossilem Diesel bezahlt. Diese Zahlungen werden entweder pauschal je nach Flächenausmaß und Nutzungsform (Pauschalverfahren) oder aufgrund vorgelegter Tankrechungen (Vergütungsverfahren) ausbezahlt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage
1. Eine rein nationale Förderung wie die „Agrardiesel-Förderung" erfordert eine Genehmigung auf EU-Ebene. Wann erfolgte diese Genehmigung und in welcher Form (Notifizierung bei der Kommission oder Ratsbeschluss)?
2. Werden diese Bundesmittel aus dem Agrarbudget (Kap 60) bezahlt?
3. Stimmt es, dass die Förderanträge von den Landwirtschaftskammern entgegengenommen und genehmigt werden?
4. Wie hoch sind die Verwaltungskosten, die das BMLFUW für die Verwaltung seit Einführung der Agrardieselförderung bezahlt hat? An welche Organisationen gingen welche Zahlungen?
5. Stimmt es, dass Pflanzen für Biotreibstoffe mit steuerbegünstigtem fossilem Diesel angebaut werden?
6. Wieviel CO2 wird dadurch verursacht?
7. Warum wird fossiler „Agrardiesel" gefördert, während nachweislich fossiler Treibstoff eine Umweltgefahr auf Äckern, Feldern sowie im Forst darstellt?
8. Warum erhalten die Landwirtinnen und Landwirte Förderung für fossilem „Agrardiesel" und damit eine Verbilligung ihres Treibstoffes, während die Konsumentinnen und Konsumenten per Beimischzwang mit „Bio-Diesel" zur Quersubventionierung von agrarischen Produktionssparten gezwungen werden, die nachweislich auf den Einsatz von fossilem Agrardiesel basieren?
9. Wie kann die Landwirtschaft je auf 100% biogene Treibstoffe umgestellt werden, wenn sie sich gleichzeitig fossilen Agrardiesel fördern lässt?
10. Wie gliedert sich die „Agrardiesel-Förderung" nach Betriebsgrößenklassen (unter 10 ha, 10-20 ha, 20- 50ha, 50-100ha, 100-200ha, 200-1000ha, mehr als 1000ha bzw. ähnliche Abstufungen)? Stimmt es, dass die größten Bauern die höchsten Beträge erhalten?
11. Wie passt die „Agrardiesel-Förderung" in das Konzept der Nachhaltigkeitsstrategie?
12. Stimmt es, dass Landwirte, die keinen fossilen Diesel verwenden und deshalb auch keine Mineralölsteuer bezahlt haben, eine „Agrardiesel-Förderung" auch für nicht bezahlte Mineralölsteuer erhalten?
a) Wenn ja, was gedenken Sie gegen diese Zweckentfremdung der ursprünglichen Idee der Maßnahme zu unternehmen?
13. Zur Kontrolle, ob die Rechnungen, die vorgelegt werden, nicht auch für private PKWs verwendet werden:
a) Wie oft wurde eine Kontrolle vor Ort durchgeführt?
b) Wer kontrolliert diese Einhaltung?
c) Welche Ergebnisse liegen zu den Kontrollen vor?
14. Zeitungsmeldungen nach ist für das Jahr 2007 die Agrardiesel-Förderung um etwa 10% gestiegen:
a) ist der Verbrauch von fossilem Diesel in der Landwirtschaft durch diese Förderung gestiegen?
b) Ist dieser Mehrverbrauch belegbar?
15. Biogene Treibstoffe haben vor allem auf unversiegelte Böden wegen der schnelleren Abbaubarkeit den großen Vorteil, das Grundwasser weniger zu belasten - Was wurde bis jetzt in ihrem Ministerium unternommen, um eine 100%ige Umstellung der Landwirtschaft auf Biodiesel insbesondere in Ackerbauregionen zu gewährleisten? Kann eine undifferenzierte „Agrardiesel- Förderung" der richtige Anreiz zu einer Umstellung auf 100% biogene Treibstoffe insbesondere in Ackerbaustandorten sein?
16. Warum ist eine 100%-Umstellung der Landwirtschaft insbesondere in Ackerbauregionen auf biogene Treibstoffe keine Zielsetzung in der österreichischen Agrarpolitik?