238/J XXIII. GP
Eingelangt am 10.01.2007
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Anfrage
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an die
Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz
betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2006
Das
Behinderteneinstellungsgesetz sieht u.a. vor, dass alle DienstgeberInnen, die
25
oder mehr
DienstnehmerInnen beschäftigen, verpflichtet sind, auf je
25
DienstnehmerInnen (Beschäftigungsschlüssel) mindestens eine begünstigte
behinderte Person einzustellen.
Gerade die öffentlichen
Dienststellen gehen jedoch - zum großen Ärger der
davon
betroffenen
behinderten Menschen - trotz ihrer zweifelsohne vorhandenen
Vorbildwirkung nicht mit gutem Beispiel voran, sondern kommen zumeist in
erschreckend hohen Ausmaß ihrer
gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht
nicht nach. Dies ist auch eine der Hauptursachen für die hohe
Arbeitslosenrate von
behinderten Menschen,
welche bereits mehr als 35 % erreicht hat.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. In welcher Höhe wurde mit
Stichtag 31.12.2006 die Einstellungspflicht gemäß
Behinderteneinstellungsgesetz
von folgenden Anstalten erfüllt?
a)ÖGB
b) Wirtschaftskammer
c) Arbeiterkammer
d) Ärztekammer
e) Apothekerkammer
f) Landwirtschaftskammer
g)
Kammer d. Wirtschaftstreuhänder
h)
Rechtsanwaltskammer
i) Kammer der gewerblichen Wirtschaft
erfüllt?
(Aufstellung laut folgendem Beispiel zur Berechnungsgrundlage:
1. Personalstand insgesamt: 2.303
2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte 21
2.282
3. Ermittelte Pflichtzahl (2282/25) 91
abzüglich
4. beschäftigte begünstigte Behinderte 21
hiervon doppel anrechenbar 9 30
5. ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT - 61