2387/J XXIII. GP
Eingelangt am 28.11.2007
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ing. Hofer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend die Förderung der europäischen Atomenergie seitens der Republik Österreich
durch den EURATOM-Vertrag.
Vor 50 Jahren, im
Jahr 1956, wurde die Österreichische Studiengesellschaft für
Kernenergie
gegründet. Die Aktivitäten dieser
Gesellschaft führten zum Beschluss der Bundesregierung
über einen Energieplan, der drei Kernkraftwerke in Österreich
vorsah. Das erste davon sollte
in Zwentendorf gebaut werden.
Am 25. März 1957
wurde der EURATOM-Vertrag in Rom unterzeichnet. Der EURATOM-
Vertrag ist die Grundlage für die Finanzierung
von Forschungen auf dem Gebiet der
Atomenergie und er ist ebenso die
Grundlage für die Bewilligung von Milliarden Euro-
Krediten für die Errichtung von
Atomkraftwerken.
Der
EURATOM-Vertrag ist seit 1957 im Wesentlichen unreformiert und bringt im Sinne
einer
atomeuphorischen Stimmung der späten 50er-Jahre des vergangen Jahrhunderts
in
seiner Präambel
klar zum Ausdruck, dass man entschlossen sei, die Voraussetzungen für die
Entwicklung einer mächtigen
Kernindustrie zu schaffen.
Am 5.
November 1978 haben sich die Österreicher im Rahmen einer Volksabstimmung
klar
gegen die Nutzung von Kernkraft ausgesprochen. Zwentendorf wurde nicht in
Betrieb
genommen.
Unabhängig davon fließen beträchtliche finanzielle Mittel aus
dem
österreichischen
Staatshaushalt an Euratom. Damit finanziert Österreich, finanziert der
österreichische
Steuerzahler, die europäische Atomenergie.
Laut der letzten
EUROBAROMETER-Umfrage, die im Jänner 2007 veröffentlicht wurde,
sprechen sich die Europäer
mehrheitlich gegen die Nutzung von Atomenergie aus. Besonders
hoch liegt die Ablehnung bei den Österreichern mit 80 Prozent.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage:
1.
Welche
Beträge hat Österreich jeweils in den Jahren 2002 bis 2006 für
das Sechste
Rahmenprogramm für Forschung,
technologische Entwicklung und Demonstration der
Europäischen Union aufgewendet und wie hoch war der Anteil davon
für das
EURATOM-Programm?
2.
Welche Beträge hat Österreich jeweils in den Jahren 2002 bis
2006 für die Projekte
PHARE und TACIS
aufgewendet?
3.
Welche
Beträge wird Österreich jährlich für das Siebente
Rahmenprogramm für
Forschung, technologische Entwicklung und
Demonstration der Europäischen Union
aufwenden und wie hoch wird der Anteil davon für das EURATOM-Programm
sein?
4.
Wie beurteilen Sie die Aufteilung der Mittel im Siebenten
Rahmenprogramm und
insbesondere die
Mittel für die Atomindustrie im Vergleich zum Anteil für die
erneuerbaren Energien?
5.
Das aktuelle
EURATOM-Programm hat eine Laufzeit von 2007 bis 2011. Für den
Zeitraum 2011 bis 2013 muss die
Mittelzuteilung fortgeschrieben werden. Planen Sie
Initiativen, um den Anteil für die Atomforschung für den Zeitraum
2011 bis 2013
reduzieren zu können?
6. Wenn nein, warum nicht?
7.
Seit November
2002 steht eine Erhöhung des EURATOM-Kreditrahmens von 4
Milliarden auf dann 6 Milliarden Euro im Raum. Der damalige Finanzminister hat
aufgrund der Wettbewerbsverzerrung der
EURATOM-Kredite massive Kritik an einer
Erhöhung des EURATOM-Kreditrahmens deponiert. Ist diese Kritik nach
wie vor
aufrecht und wird Österreich seine Zustimmung zur Erhöhung des
EURATOM-
Kreditrahmens verweigern?
8. Wenn nein, warum nicht?
9.
Die Europäische Kommission vertritt trotz der ablehnenden Haltung
der Europäer zur
Nutzung von
Atomenergie massiv die Interessen der Atomindustrie (siehe jüngste
Veröffentlichungen: Eine
Energiepolitik für Europa, Hinweisendes Nuklearprogramm
Jänner 2007). Sie setzt damit
auf eine - vor allem auch aus österreichischer Sicht -
nicht nachhaltige Form der
Energieerzeugung. Was kann Österreich der Europäischen
Kommission entgegenhalten?