2424/J XXIII. GP

Eingelangt am 29.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mayerhofer, Hauser

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres
betreffend Zeller Polizeiaffäre

In der Tiroler Tageszeitung vom 24. Oktober 2007 war zu lesen:

Zeller Polizeiaffäre: Offizier riet, der Zeugin zu drohen

Rund um die Zeller Polizeiaffäre landete ein brisantes Mail in der TT-Redaktion:

Darin rät ein Offizier, eine wichtige Zeugin unter Druck zu setzen.

,So, Elmar: Jetzt liegt es an dir, von Frau S. klare Angaben zu bekommen. Laut

Ü. (Personalchef der Tiroler Polizei, Anm.) kannst du ihr ruhig damit drohen,

dass sie als Putzfrau jederzeit gekündigt werden kann, wenn ihre Angaben nicht

stimmig sind und wenn sie sich bei ihren Angaben von manchen Beamten der

Polizeiinspektion Zell beeinflussen lässt', heißt's im letzten Absatz eines Mails,

das der Schwazer Polizei-Bezirkskommandant Walter Meingassner am 23. Mai

einem Mitarbeiter schrieb.

Der Empfänger dieser brisanten Zeilen, der provisorische Postenkommandant

von Zell am Ziller, hatte damals die Aufgabe, gegen mehrere Zillertaler Kollegen

zu ermitteln (siehe Factbox). Dabei ging's vor allem um die Trinkgewohnheiten

der Zeller Beamten während und nach der Dienstzeit.

Die Reinigungskraft der Zeller Polizeiinspektion war den Ermittlern dabei

offenbar keine große Hilfe: ,Frau S. hat bei ihrer ersten Befragung am 30. März

angegeben, dass ihr lediglich ein- bis zweimal Weinflaschen und vereinzelt auch

Bierflaschen aufgefallen seien', schreibt Meingassner in der Einleitung des Mails.

Eine Zeugenaussage, die der Schwazer Kommandant offenbar bezweifelte.

Zumal die Vorgängerin der Zeugin von ,mindestens zwei bis drei Kisten Bier im

Putzraum' sprach.

Dazu Meingassner: ,Dieses Mail war intern. Daher habe ich nicht jedes Wort auf

die Waagschale gelegt.' Die Putzfrau sei letztendlich nicht mit der Kündigung

bedroht worden, da eine zweite Einvernahme nicht mehr nötig war."

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1.            Ist Ihnen der Vorfall in Tirol bekannt?

2.            Ist in Ihrem Ressort diese Art der Informationsbeschaffung üblich?

3.            Welche Konsequenzen hatte dieses interne Schreiben?

4.            Ergibt sich durch die Formulierung ein strafrechtlich relevanter Hintergrund?

5.            Wurde die Putzfrau auf andere Art und Weise als der beschriebenen zu einer Aussage angehalten?