2427/J XXIII. GP
Eingelangt am 29.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ing. Hofer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres betreffend Internetkriminalität
Auf unzähligen Seiten im Internet werden die verschiedensten Produkte angeboten. Unter anderem gibt es auch zahlreiche österreichische „Autobörsen“, auf denen von Privaten und Händlern Kraftfahrzeuge zum Verkauf angeboten werden. In der Regel gibt der Verkäufer eine Kontaktadresse oder Telefonnummer an, über die dann die Verhandlungen aufgenommen werden können.
Nicht selten kommt es vor, dass Fahrzeuge in gutem Zustand weit unter ihrem Wert angeboten werden. Den Verkäufer kann man dann meist nur per E-Mail kontaktieren und eine Antwort erfolgt oft in schlechter englischer Sprache. Fragt man den Verkäufer, warum das Auto so günstig angeboten wird, weil man wissen möchte, ob das Fahrzeug beschädigt ist, erhält man in diesen Fällen sinngemäß meist folgende Antwort:
„Ich habe einige Zeit in Österreich gearbeitet, bin jetzt aber wieder zuhause in Großbritannien. Hier habe ich ein Problem damit, das Auto anzumelden und außerdem kann ich nicht viel damit anfangen, weil das Lenkrad auf der falschen Seite ist. Deshalb möchte ich es so schnell wie möglich loswerden.“
Es erfolgt dann auch sogleich die Erklärung, wie der Verkauf abgewickelt werden soll: Das Auto befindet sich im Ausland bei einem Transportunternehmen. Wenn man eine Anzahlung an die Spedition leistet, bringt sie den Pkw nach Österreich, wo man ihn begutachten und im gegebenen Fall den Rest des Kaufpreises zahlen kann. Entspricht das Fahrzeug nicht den Vorstellungen des potenziellen Käufers, erhält dieser die Anzahlung zurück.
Die Rechtsabteilung des ÖAMTC bestätigte auf Anfrage, dass einige Fälle bekannt seien, in denen vermeintliche Autokäufer, die vom günstigen Kaufpreis nahezu überwältigt waren, eine Anzahlung geleistet haben ohne jemals das betreffende Auto gesehen geschweige denn die Anzahlung rückerstattet bekommen zu haben. Es handle sich in den meisten Fällen schlicht um Betrug.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage:
1. Wie viele
derartige oder ähnliche Fälle wurden jeweils in den Jahren 2002 bis
2006
angezeigt?
2.
Welche Maßnahmen wurden seitens der österreichischen
Behörden mit welchem
Erfolg ergriffen?
3.
Wie viele Fälle von Betrug im Internet wurden jeweils in den
Jahren 2002 bis 2006
angezeigt?
4.
Wie hoch ist der jährlich entstandene Schaden von Betrug im
Internet in den Jahren
2002 bis 2006?
5.
Welche Maßnahmen mit welchem Erfolg werden seitens der
österreichischen
Behörden generell gegen Betrug im Internet ergriffen?
6.
Inwiefern gibt es in diesem Bereich internationale Aktivitäten mit
welchem Erfolg, an
denen sich österreichische Behörden beteiligen?
7.
Welche Formen der Internetkriminalität sind bekannt bzw. werden
von
österreichischen Behörden bekämpft?
8.
Wie viele Fälle welcher weiteren Formen von
Internetkriminalität wurden jeweils in
den Jahren 2002 bis 2006 angezeigt?
9. Welche Maßnahmen mit welchem Erfolg wurden in diesen Fällen ergriffen?
10. Inwiefern
gibt es in diesem Bereich internationale Aktivitäten mit welchem Erfolg,
an
denen sich österreichische Behörden beteiligen?