2482/J XXIII. GP
Eingelangt am 30.11.2007
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Einsatz von Elektroschockwaffen der Marke Taser in der österreichischen Exekutive
Ein Taser ist eine pistolenähnliche Elektroschockwaffe. Die angeblich nichttödlichen Distanz- und Kontaktwaffen, werden von der amerikanischen Firma Taser hergestellt.[1] Bis zu einer Entfernung von 7 Metern werden mit einer Pistole zwei Pfeile mit Widerhaken an dünnen Drähten verschossen, durch die ein Stromstoß von bis zu 50.000 Volt gejagt wird, der das zentrale Nervensystem kurzzeitig lähmt und so das Opfer bewegungsunfähig macht.
Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International warnen schon seit längerem, dass Elektroschockwaffen, keineswegs so harmlos sind, wie Hersteller und Sicherheitsbehörden dies gerne darstellen.[2] Der in Genf angesiedelte UNO-Ausschuss gegen Folter (Committee Against Torture, CAT) hat sich unterdessen strikt gegen die Weiterverbreitung dieser Elektroschockwaffen ausgesprochen. Der Einsatz von Elektroschockwaffen wird als eine "Form von Folter" kritisiert.[3]
In den Vereinigten Staaten starben nach Zahlen von Amnesty International USA bislang mehr als 220 Menschen nach Taser-Einsätzen. [4]
In Kanada kamen innerhalb von sechs Wochen drei Männer nach dem Einsatz von Elektroschockwaffen ums Leben. Insgesamt sind seit Juli 2003 in Kanada 18 solcher Todesfälle belegt.
Im Oktober verstarb ein 40-jähriger Pole am Flughafen von Vancouver, nachdem die kanadische Polizei ihn mit einer Elektroschockwaffe traktiert hatte. In einem Gefängnis in Dartmouth (Provinz Nova Scotia) starb am vergangenen Donnerstag ein 45-jähriger Mann, auf den die Polizei am Vortag mit einer Elektroschockwaffe gefeuert hatte. Und in Chilliwack (Provinz British Columbia) erlag am Wochenende ein 36-jähriger Mann seinen Verletzungen im Krankenhaus, nachdem er ein paar Tage zuvor in einem Einkaufszentrum wegen „unberechenbarem Verhalten“ auffällig geworden war und mittels Tasereinsatz überwältigt und festgenommen wurde.[5]
Im Juli 2005 wurden an alle Strafvollzugsanstalten in Österreich insgesamt 60 Taser ausgeliefert. Die österreichische Exekutive verfügt seit Juni 2006 über etwa 200 Taser für Spezialeinheiten wie Cobra oder Wega.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele Geräte der Elektroschockwaffe Taser sind in der Exekutive im Einsatz? In welchen Bereichen werden sie eingesetzt?
2. Welches Modell der Herstellerfirma Taser ist im Einsatz und wie funktioniert es?
3. Auf Grundlage welcher Gutachten und wissenschaftlichen Untersuchungen über die Gefahreneinschätzung und Auswirkungen des Einsatzes von Elektroschockwaffen wurde der Einsatz der Elektroschockwaffe Taser zugelassen?
4. Welche körperlichen Auswirkungen hat ein Einsatz der Elektroschockwaffe Taser auf die Zielperson nach Ihrem Wissensstand?
5. Welche psychischen Auswirkungen hat ein Einsatz der Elektroschockwaffe Taser auf die Zielperson nach Ihrem Wissensstand?
6. Wer schult den Gebrauch dieser Waffe in welchem Ausmaß?
7. Wo liegen aus Ihrer Sicht die Gefahrenquellen beim Einsatz der Elektroschockwaffe Taser?
8. Wie oft wurde die Elektroschockwaffe Taser in Ihrem Verantwortungsbereich eingesetzt?
9. Gibt es auch Fälle von Verwendungen der Elektroschockwaffe Taser im Zusammenhang mit Abschiebungen bzw. Schubhäftlingen?
10. Auf welche gesetzliche Grundlage stützt sich der Einsatz der Elektroschockwaffe Taser bei der Exekutive?
11. Hat sich auf Grund der bekannt gewordenen Todesfälle nach einem Tasereinsatz, Ihrer Meinung nach, an der rechtlichen Qualifikation der Elektroschockwaffe Taser als Dienstwaffe nach dem Waffengebrauchsgesetz etwas geändert?
12. Ist es richtig, dass im Erlass zur Zulassung als Dienstwaffe die Elektroschockwaffe Taser die Gefahr von Herzrythmusstörungen als Folge eines Tasereinsatzes als äußerst unwahrscheinlich bezeichnet werden bzw. angegeben wird, dass es keinen wissenschaftlichen Beweis hinsichtlich Todesfolgen gibt?
13. Wie schätzen Sie das Risiko des Einsatzes von Elektroschockwaffen nach den jüngst bekannt gewordenen und oben angesprochenen Fällen ein?
14. Werden Sie nach den bekannt gewordenen und oben angesprochenen Fällen am Einsatz der Elektroschockwaffe Taser bei der Exekutive festhalten?
15. Können Sie nach den jüngst bekannt gewordenen und oben angesprochenen Fällen garantieren, dass es in Ihrem Verantwortungsbereich im Zusammenhang mit einem Tasereinsatz zu keinen Todesfällen kommt?
16. Ist Ihnen bekannt, dass sich der österreichische Menschenrechtsbeirat gegen die Verwendung der Elektroschockwaffe Taser ausgesprochen hat? Welche Bedeutung hat das für Ihre Überlegungen bezüglich eines weiteren Einsatzes?
17. Ist Ihnen bekannt, dass sich der UN-Ausschuss gegen Folter gegen die Verwendung von Elektroschockwaffen ausgesprochen hat? Welche Bedeutung hat das für Ihre Überlegungen bezüglich eines weiteren Einsatzes in Ihrem Verantwortungsbereich?