2494/J XXIII. GP

Eingelangt am 04.12.2007
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Darmann, Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

 

betreffend Schnellfahraktionen des Rechtsanwalts Vouk

 

 

Seit mehreren Jahren macht der Slowenenfunktionär und Rechtsanwalt Rudi Vouk durch Schnellfahraktionen in Stadt- und Gemeindegebieten Kärntens auf sich und sein politische Anliegen aufmerksam. In diesem Zusammenhang hat er wiederholt angedroht, „innerhalb von 50 bis 70 Orten systematisch die im Ortsgebiet vorgesehene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschreiten zu wollen“ (APA-Meldung vom 08.07.2007). Diese Androhung hat er auch in die Tat umgesetzt. Die öffentlichen Ankündigungen und die entsprechende Durchführung stellen eine Missachtung der österreichischen Rechtsordnung und im Speziellen der Straßenverkehrsordnung dar. Weiters stellt dies nicht nur eine Aufforderung an die Allgemeinheit, die österreichische Rechtsordnung zu verletzen dar, sondern kann auch die Verkehrssicherheit – und somit das Leben von Menschen – gefährden. In Betracht kommt daher die Verletzung verschiedener Strafgesetze durch den Rechtsanwalt Vouk. Besonders erschrecken ist, dass Vouk als Rechtsanwalt vor der Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte gelobt hat, die Gesetze zu beachten, und dieses Gelöbnis nun regelmäßig, angekündigt und absichtlich verletzt.

 

Mittlerweile hat er Nachahmer dieser Raser-Aktionen gefunden. Im Oktober dieses Jahres beteiligten sich 25 Raser an der kollektiven Missachtung der Rechtsordnung.

 

Weder die Staatsanwaltschaft noch die Rechtsanwaltskammer haben Maßnahmen ergriffen, um den Rechtsanwalt Vouk von seinen Schnellfahraktionen abzuhalten oder diese entsprechend zu ahnden.

 

Deshalb richten die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

  1. Ist es richtig, dass bislang von Seiten der Strafverfolgungsbehörden trotz entsprechender Anzeigen nicht gegen den Rechtsanwalt Rudi Vouk ermittelt wurde bzw. wird?

 

  1. Wenn ja, warum nicht? Wieso machen Sie nicht von Ihrem Weisungsrecht Gebrauch?

 

  1. Wenn nein, wie wurde bislang gegen Rechtsanwalt Vouk ermittelt, was ist Ergebnis dieser Ermittlungen bzw. wie ist der Stand der Ermittlungen?

 

  1. Ist es nach Ihrer dienstlichen Beurteilung angemessen und vertretbar durch derartige Schnellfahraktionen politische Ansichten zu artikulieren und durchsetzen zu wollen?

 

  1. Ist die Untätigkeit der Staatsanwaltschaften in der Sache des Rechtsanwalts Vouk nach Ihrer dienstlichen Beurteilung mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar?

 

  1. Ist die Untätigkeit der Rechtsanwaltskammer in der Sache des Rechtsanwalts Vouk nach Ihrer dienstlichen Beurteilung mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar?

 

  1. Wie beurteilen Sie im Rahmen Ihrer Dienstpflicht die Tatsache hinsichtlich der Rechtstreue der Bevölkerung, dass Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege sich über die Rechtsordnung hinwegsetzen?

 

  1. Ist es Ihrer dienstlichen Beurteilung nach vertretbar, dass eine Person die vorsätzlich, absichtlich und fortgesetzt gegen die österreichische Rechtsordnung verstößt, wider die Rechtstreue handelt und zudem andere zum Rechtsbruch aufruft, weiterhin zur Rechtsanwaltschaft zugelassen ist?

 

 

Wien, am 04.12.2007