2494/J XXIII. GP
Eingelangt am 04.12.2007
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Darmann, Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Schnellfahraktionen des Rechtsanwalts Vouk
Seit mehreren Jahren macht der Slowenenfunktionär und Rechtsanwalt Rudi Vouk durch Schnellfahraktionen in Stadt- und Gemeindegebieten Kärntens auf sich und sein politische Anliegen aufmerksam. In diesem Zusammenhang hat er wiederholt angedroht, „innerhalb von 50 bis 70 Orten systematisch die im Ortsgebiet vorgesehene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschreiten zu wollen“ (APA-Meldung vom 08.07.2007). Diese Androhung hat er auch in die Tat umgesetzt. Die öffentlichen Ankündigungen und die entsprechende Durchführung stellen eine Missachtung der österreichischen Rechtsordnung und im Speziellen der Straßenverkehrsordnung dar. Weiters stellt dies nicht nur eine Aufforderung an die Allgemeinheit, die österreichische Rechtsordnung zu verletzen dar, sondern kann auch die Verkehrssicherheit – und somit das Leben von Menschen – gefährden. In Betracht kommt daher die Verletzung verschiedener Strafgesetze durch den Rechtsanwalt Vouk. Besonders erschrecken ist, dass Vouk als Rechtsanwalt vor der Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte gelobt hat, die Gesetze zu beachten, und dieses Gelöbnis nun regelmäßig, angekündigt und absichtlich verletzt.
Mittlerweile hat er Nachahmer dieser Raser-Aktionen gefunden. Im Oktober dieses Jahres beteiligten sich 25 Raser an der kollektiven Missachtung der Rechtsordnung.
Weder die Staatsanwaltschaft noch die Rechtsanwaltskammer haben Maßnahmen ergriffen, um den Rechtsanwalt Vouk von seinen Schnellfahraktionen abzuhalten oder diese entsprechend zu ahnden.
Deshalb richten die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
Wien, am 04.12.2007