2495/J XXIII. GP

Eingelangt am 04.12.2007
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

 

betreffend Justizskandal um Unternehmer Heinz Schultz?

 

 

Gegen den Unternehmer Heinz Schultz aus Uderns und seinen Jagdbegleiter Franz Kröll aus Fügen wurde über Rechtsanwalt Dr. Albert Heiss aus Innsbruck aufgrund eines Vorfalls am 15.08.2006 wegen Verstößen gegen das Jagdgesetz, das Waffengesetz und das Strafgesetzbuch Strafanzeige durch Professor Gert Ewald am 24.04.2007 bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck gestellt.

 

Nach Angaben des Anzeigeerstatters ist äußerst zweifelhaft, dass die Staatsanwaltschaft Innsbruck hinreichend ermittelt hat. Beispielsweise wurden benannte Belastungszeugen nicht zur Sache einvernommen. Weiters wurde das Verfahren eingestellt, obwohl das Tatgeschehen vom Anwalt der Angezeigten bestätigt wurde. Rechtsmittel des Anzeigeerstatters gegen die Verfahrenseinstellung wurden nicht zugelassen. Es liegt daher der Verdacht nahe, dass in vorliegendem Fall wegen der lokalen Bekanntheit eines der Angezeigten zum Mittel der Verfahrenseinstellung gegriffen wurde.

 

Deshalb richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

  1. Ist es richtig, dass das auf die Anzeige vom 24.04.2007 eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen Heinz Schultz und Franz Kröll eingestellt wurde?

 

  1. Wenn ja, welche Gründe lagen vor, die die Verfahrenseinstellung rechtfertigen?

 

  1. Ist das Verfahren gegen Auflagen eingestellt worden?

 

  1. Wenn ja, gegen welche konkreten Auflagen ist das Verfahren eingestellt worden?

 

  1. Ist es richtig, dass Heinz Schultz bereits vor dem April 2007 wegen Verstößen gegen das Jagdgesetz, das Waffengesetz oder das Strafgesetzbuch aktenkundig war?

 

  1. Wenn ja, wieso haben Sie aus spezialpräventiven Erwägungen nicht von Ihrem Weisungsrecht Gebrauch gemacht und die Einstellung des Verfahrens verhindert?

 

  1. Was entgegnen Sie Vorwürfen, die Verfahrenseinstellung sei aus Gefälligkeit erfolgt?

 

  1. Was entgegnen Sie Vorwürfen, die Verfahrenseinstellung sei unrechtmäßig erfolgt?

 

  1. Wieso wurden die Rechtsmittel des Anzeigeerstatters gegen die Verfahrenseinstellung nicht zugelassen?

 

  1. Wurden in diesem Fall lokale Persönlichkeiten vor der Strafverfolgung geschützt?