2501/J XXIII. GP
Eingelangt am 04.12.2007
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Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Rinner,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Anti-Stalking
Am 1. Juli 2006 traten die Bestimmungen gegen Stalking („Beharrliche Verfolgung") in Kraft. Ziel des Maßnahmenpakets war, Stalking-Opfern mehr Möglichkeiten zur Abwehr unzumutbarer Beeinträchtigungen ihrer Privatsphäre zu geben und durch die Strafbarkeit des Stalking-Verhaltens einen general- und spezialpräventiven Effekt zu erzielen.
Für viele Opfer bedeutet eine einstweilige Verfügung bzw. die Strafanzeige gegen den Täter / die Täterin die Hoffnung auf ein Ende ihres oft langen Leidensweges. Aufgrund des oft jahrelangen Psychoterrors leben die Opfer in ständiger Angst, psychische und körperliche Begleiterscheinungen, wie Panikattacken, Depressionen usw. sind keine Seltenheit. Sie bedürfen daher eines besonders sensiblen Umgangs durch die Sicherheitsbehörden.
In der Praxis zeigt sich leider, dass die oft ohnehin schon verunsicherten Opfer von Polizeistellen abgewiesen werden bzw. nicht ausreichend über ihre Rechte und Betreuungsmöglichkeiten informiert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Wie viele Schulungen der Exekutive zum Thema Anti-Stalking wurden in den Jahren 2006 und 2007 durchgeführt? (Bitte Aufstellung nach Bundesländern)
2. Wie viele PolizistInnen nahmen daran teil? (Bitte Aufstellung nach Bundesländern und Geschlecht)
3. In welcher Form wurde in den Schulungen auf die neuen Abwehrmöglichkeiten gegen Stalking eingegangen?
4. Wie, von wem und gegebenenfalls unter Beiziehung welcher ExpertInnen wurden die Schulungen und Schulungsunterlagen erstellt?
5. Wie wurde in den Schulungen auf die besondere psychische Ausnahmesituation der Stalking-Opfer eingegangen und welche Reaktionen wurden empfohlen?
6. Wie viele Anzeigen wurden bei der Polizei wegen Stalking eingebracht? (Bitte Aufstellung nach Jahr, Bundesland und Geschlecht der Opfer und TäterInnen)