2502/J XXIII. GP
Eingelangt am
04.12.2007
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Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Rinner,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Anti-Stalking
Am 1. Juli 2006 traten die Bestimmungen gegen Stalking („Beharrliche Verfolgung") in Kraft. Ziel des Maßnahmenpakets war, Stalking-Opfern mehr Möglichkeiten zur Abwehr unzumutbarer Beeinträchtigungen ihrer Privatsphäre zu geben und durch die Strafbarkeit des Stalking-Verhaltens einen general- und spezialpräventiven Effekt zu erzielen.
Seit In-Kraft-Treten der Anti-Stalking Bestimmungen sind fast eineinhalb Jahre vergangen und somit ein geeigneter Zeitpunkt, die Auswirkungen des Gesetzes zu evaluieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage:
1. Wie viele Anzeigen wurden bei der Staatsanwaltschaft wegen Stalking („Beharrliche Verfolgung" § 107 a StGB) eingebracht? (Bitte Aufstellung nach Jahr, Gericht und Geschlecht der Opfer und TäterInnen)
2. Wie viele Anzeigen wurden zurückgelegt?
3. Wie viele Verfahren wurden eröffnet?
4. Wie viele Verfahren sind noch anhängig?
5. Wie viele Verfahren sind rechtskräftig erledigt und mit welchem Ergebnis?
6. Wie viele Anzeigen bzw. Verfahren wurden diversionell erledigt und mit welchem Diversionsmittel?
7. Wie viele Anträge auf eine einstweilige Verfügung gemäß § 382g EO wurden gestellt und wie wurden diese entschieden? (Bitte Aufstellung nach Jahr, Gericht und Geschlecht der Opfer und TäterInnen)