2503/J XXIII. GP
Eingelangt am 04.12.2007
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ANFRAGE
der Abgeordneten Ursula Haubner, Mag. Darmann und Kollegen
an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend Modellprojekt Kinderbeistand
Seit dem 01.01.2006 wird im Rahmen eines vom Bundesministerium für Justiz in Kooperation mit dem Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend koordinierten und finanzierten Modellprojekts das Institut des Kinderbeistands unter wissenschaftlicher Beobachtung in der Praxis erprobt. Das Modellprojekt wurde von der damaligen Familienministerin und der Justizministerin initiiert. Es wird derzeit an Bezirksgerichten in Eisenstadt, Feldkirch, Salzburg und Wien durchgeführt. Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren werden dabei in eskalierten Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren von einem Kinderbeistand betreut. Der Kinderbeistand fungiert als Sprachrohr des Kindes und orientiert sich ausschließlich an den Bedürfnissen des Kindes. Er begleitet dieses zu Gerichts- und Sachverständigenterminen und versucht, es zu entlasten und die oft schmerzliche Zerrissenheit des Kindes in einem derartigen Verfahren zu minimieren. Für die Verfahrensbeteiligten entstehen dabei keine Kosten.
Der Familienrichter am Bezirkgericht Wien Floridsdorf und Obmann der Fachgruppe Familierecht der Richtervereinigung, Franz Mautner, hat jüngst gefordert, den "Einsatz des Kinderbeistands ausdehnen", da die Anforderung eines Kinderbeistands derzeit nur in "hochstrittigen Fällen" möglich sei. Seiner Ansicht nach wäre es wünschenswert, den Einsatz des Kinderbeistands österreichweit und darüber hinaus auch für die nicht ganz hochstrittigen Fälle zu ermöglichen.
Das Modellprojekt soll planmäßig bis zum 30.06.2008 laufen. Daraufhin sollen nach den ursprünglichen Plänen der Ministerien die Ergebnisse der Begleitforschung ausgewertet und im Herbst 2008 vorgestellt werden. Angesichts der angeblichen finanziellen Probleme bei dem Vorzeigemodell Kinderbeistand steht die weitere Durchführung allerdings in Frage.
Festzuhalten ist indes: Der Kinderbeistand hat sich bewährt! Das Erfolgsmodell Kinderbeistand muss daher schnellstmöglich im Rechtssystem verankert werden und österreichweit umgesetzt werden. Wegen der höchst positiven Erfahrungen an den Modellgerichten und wegen des Wohlergehens der Kinder wäre die Einstellung des Projekts das falsche Signal in Sachen Kinderschutz.
Deshalb richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend nachstehende
Anfrage:
Wien, am 04.12.2007