2503/J XXIII. GP

Eingelangt am 04.12.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Ursula Haubner, Mag. Darmann und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

 

 

betreffend Modellprojekt Kinderbeistand

 

 

Seit dem 01.01.2006 wird im Rahmen eines vom Bundesministerium für Justiz in Kooperation mit dem Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend koordinierten und finanzierten Modellprojekts das Institut des Kinderbeistands unter wissenschaftlicher Beobachtung in der Praxis erprobt. Das Modellprojekt wurde von der damaligen Familienministerin und der Justizministerin initiiert. Es wird derzeit an Bezirksgerichten in Eisenstadt, Feldkirch, Salzburg und Wien durchgeführt. Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren werden dabei in eskalierten Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren von einem Kinderbeistand betreut. Der Kinderbeistand fungiert als Sprachrohr des Kindes und orientiert sich ausschließlich an den Bedürfnissen des Kindes. Er begleitet dieses zu Gerichts- und Sachverständigenterminen und versucht, es zu entlasten und die oft schmerzliche Zerrissenheit des Kindes in einem derartigen Verfahren zu minimieren. Für die Verfahrensbeteiligten entstehen dabei keine Kosten.

 

Der Familienrichter am Bezirkgericht Wien Floridsdorf und Obmann der Fachgruppe Familierecht der Richtervereinigung, Franz Mautner, hat jüngst gefordert, den "Einsatz des Kinderbeistands ausdehnen", da die Anforderung eines Kinderbeistands derzeit nur in "hochstrittigen Fällen" möglich sei. Seiner Ansicht nach wäre es wünschenswert, den Einsatz des Kinderbeistands österreichweit und darüber hinaus auch für die nicht ganz hochstrittigen Fälle zu ermöglichen.

 

Das Modellprojekt soll planmäßig bis zum 30.06.2008 laufen. Daraufhin sollen nach den ursprünglichen Plänen der Ministerien die Ergebnisse der Begleitforschung ausgewertet und im Herbst 2008 vorgestellt werden. Angesichts der angeblichen finanziellen Probleme bei dem Vorzeigemodell Kinderbeistand steht die weitere Durchführung allerdings in Frage.

 

Festzuhalten ist indes: Der Kinderbeistand hat sich bewährt! Das Erfolgsmodell Kinderbeistand muss daher schnellstmöglich im Rechtssystem verankert werden und österreichweit umgesetzt werden. Wegen der höchst positiven Erfahrungen an den Modellgerichten und wegen des Wohlergehens der Kinder wäre die Einstellung des Projekts das falsche Signal in Sachen Kinderschutz.

Deshalb richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

  1. Ist es richtig, dass das erfolgreiche Modellprojekt Kinderbeistand vor dem 30.06.2008 eingestellt werden soll?

 

  1. Wenn ja, warum?

 

  1. Wenn nein, ist es richtig, dass das erfolgreiche Modellprojekt Kinderbeistand mit dem 30.06.2008 eingestellt werden soll?

 

  1. Wenn ja, warum wird das Projekt nicht verlängert?

 

  1. Ist eine Verankerung des Kinderbeistandes im Rechtssystem und damit seine österreichweite Anwendbarkeit geplant?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Welche Alternativen der Kinderbetreuung in eskalierten Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren ziehen Sie stattdessen in Betracht?

 

  1. Wie hoch sind die derzeitigen durchschnittlichen Kosten des Kinderbeistandes pro Kind und Gerichtsverfahren?

 

  1. Wie viele Kinder würden bei österreichweiter Einführung jährlich von einem Kinderbeistand schätzungsweise betreut werden?

 

  1. Wie beurteilt die jeweilige Jugendwohlfahrt in den Modellgebieten das Institut des Kinderbeistandes im Erfahrungsaustausch mit Ihrem Ministerium?

 

  1. Gibt es einen Zwischenstand der Begleitforschung zu dem Institut des Kinderbeistandes?

 

  1. Hat sich das Institut des Kinderbeistandes Ihrer dienstlichen Beurteilung nach bewährt?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

 

 

Wien, am 04.12.2007