255/J XXIII. GP

Eingelangt am 16.01.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Werner Neubauer
und anderen Abgeordneten
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Happy Slapping"

Wie den Medien in den letzten Monaten zu entnehmen           war und nach wie vor ist,

gewinnt   auch    in   der   österreichischen   Jugend   die        erhöhte   Bereitschaft   zur

Gewaltanwendung in  Form  des Happy Slapping" des         lustigen  Einprügelns" auf
Mitbürger immer mehr an Boden.

So listet zum Beispiel die "Wiener Zeitung" Nr. 251 vom 29.12.2006 auf:

2. Juni 2006: Das Wiener Oberlandesgericht bestätigt das Urteil (sieben Jahre Haft)
gegen einen mittlerweile 16-Jährigen, der am 15. September 2005 in einem
Polytechnikum in Wien-Währing einen Mitschüler (14) bei einer Rauferei mit einem
Fixiermesser erstochen hat.

23. November: In Kärnten wird ein Fall von "Happy Slapping" bekannt: Ein 15-Jähriger
aus St. Veit/Glan wurde von sechs Gleichaltrigen zwei Monate hindurch immer wieder
verprügelt und dabei gefilmt. Unter anderem trug der Schüler dabei einen
Nasenbeinbruch davon. Die Attacken wurden mit einem Handy gefilmt.

28. November: Nach den Amokläufen in den USA und in Deutschland steigt auch in
Österreich die Sensibilität beim Thema Gewalt in der Schule. In Eisenstadt wird ein
Sch
üler der HTBLA vorläufig vom Unterricht suspendiert. Der 17-Jährige soll eine
"Todesliste" mit Namen von Mitschülern und Lehrern geführt haben.

2. Dezember: Der Fall eines elfjährigen Hauptschülers erschüttert Oberösterreich. Der
Bub aus dem Innviertel wurde einige Tage zuvor von einem gleichaltrigen
Klassenkamerad fast zu Tode gewürgt.

16. Dezember: In Tirol taucht eine 13-Jährige unter, nachdem sie ein ganzer Haufen
Jugendlicher auf dem Schulweg überfallen und misshandelt hat. Die Attacke soll auch


mit einem Handy gefilmt worden sein. Grund war offenbar die Eifersucht ihres Ex-
Freundes."

Als Happy Slapping (engl. etwa für fröhliches Dreinschlagen") wird ein grundloser
Angriff auf Personen bezeichnet. Der Angreifer läuft dabei z.B. auf sein Opfer zu und
schlägt ihm ein- oder mehrmals ins Gesicht. Mitunter werden Opfer auch bis zur
Bewusstlosigkeit zusammengeschlagen. Der Angreifer läuft danach weg, ohne sich um
das Opfer zu kümmern. Üblicherweise wird der Angriff von einem weiteren Beteiligten
mit einer Handy- oder Videokamera gefilmt. Die Aufnahmen werden anschlie
ßend im
Internet veröffentlicht oder per Mobiltelefon verbreitet. Die ersten derartigen Anschläge
ereigneten sich 2004 in England, woraufhin auch vom europäischen Festland von
vereinzelten Vorfällen berichtet wurde. Seit nun über einem halben Jahr entwickelt sich
in England ein regelrechter Wettkampf unter den Jugendlichen, die sich an Brutalität
übertreffen wollen. Einige Extremfälle: ein Barkeeper wurde zu Tode geprügelt, ein
11
jähriges Mädchen von Klassenkameraden vergewaltigt, ein Obdachloser wurde
angezündet und einer Frau wurde ins Bein geschossen - immer unter laufender Handy-
Kamera.

Wie die Medienberichte darlegen, verbreitet sich dieses Phänomen auch bei der Jugend
in Österreich immer weiter. Im Sicherheitsbericht 2005, dem Bericht der
Bundesregierung über die Innere Sicherheit in Österreich, werden im Bereich der
strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben in der Gruppe der 14 bis unter 18
J
ährigen für das Jahr 2005 6.620 ermittelte Tatverdächtige ausgewiesen.
In Zukunft k
önnen nicht für jede Schule Exekutivbeamte abgestellt oder vielleicht gar ein
eigener Sicherheitsdienst f
ür Schulen ins Leben gerufen werden.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin für Justiz folgende

Anfrage:

1.            Wie viele Fälle von Happy Slapping" sind ihnen bekannt?

2.            Sind ihnen die oben aus der Wiener Zeitung zitierten Fälle bekannt?


3.            Wurde in den genannten Fällen aus der Wiener Zeitung Strafanzeige erstattet?

4.            Konnten in den genannten Fällen aus der Wiener Zeitung die Täter ausgeforscht
werden?

5.            Welche Strafen wurden in den genannten Fällen aus der Wiener Zeitung
verhängt?

6.            In wie vielen Fällen aus der Wiener Zeitung waren die Täter noch nicht
strafmündig?

7.            Was planen sie aus der Sicht ihres Ressorts zukünftig gegen das Phänomen
Happy Slapping" zu unternehmen?

8.            In wie weit finden sich diese Straftaten im Sicherheitsbericht 2005 wieder?

9.            Werden zu diesem Phänomen von ihrem Ressort Statistiken geführt?

10.    Wenn ja, wie sehen diese aus?

11.Wenn nein, warum finden diese speziellen besorgniserregenden Entwicklungen
keinen Niederschlag in einer Statistik?

12.   In wie weit kam bei den genannten Fällen der Opferschutz zur Anwendung?

13.   Wie sieht speziell der Opferschutz für die jungen Opfer aus?

14.   Gibt es Bestrebungen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres
Schritte zur Gewaltprävention zu setzen?