255/J XXIII. GP
Eingelangt am 16.01.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Werner Neubauer
und
anderen Abgeordneten
an
die Bundesministerin für Justiz
betreffend
„Happy
Slapping"
Wie den Medien in den letzten Monaten zu entnehmen war und nach wie vor ist,
gewinnt auch in der österreichischen Jugend die erhöhte Bereitschaft zur
Gewaltanwendung
in Form des „Happy Slapping" des „lustigen
Einprügelns" auf
Mitbürger immer
mehr an Boden.
So listet zum Beispiel die "Wiener Zeitung" Nr. 251 vom 29.12.2006 auf:
„2. Juni 2006: Das
Wiener Oberlandesgericht bestätigt das Urteil
(sieben Jahre Haft)
gegen einen mittlerweile 16-Jährigen, der
am 15. September 2005 in einem
Polytechnikum in Wien-Währing einen Mitschüler (14) bei
einer Rauferei mit einem
Fixiermesser erstochen hat.
23. November: In Kärnten wird
ein Fall von "Happy Slapping" bekannt: Ein 15-Jähriger
aus St. Veit/Glan wurde von sechs Gleichaltrigen zwei Monate hindurch
immer wieder
verprügelt und dabei gefilmt. Unter anderem trug
der Schüler dabei einen
Nasenbeinbruch davon. Die Attacken wurden mit einem Handy gefilmt.
28. November: Nach den Amokläufen in den
USA und in Deutschland steigt auch in
Österreich die Sensibilität beim Thema
Gewalt in der Schule. In Eisenstadt wird ein
Schüler der HTBLA vorläufig vom
Unterricht suspendiert. Der 17-Jährige soll eine
"Todesliste" mit Namen von Mitschülern und
Lehrern geführt haben.
2. Dezember: Der Fall eines elfjährigen
Hauptschülers erschüttert Oberösterreich.
Der
Bub aus dem Innviertel wurde einige Tage zuvor von einem gleichaltrigen
Klassenkamerad fast zu Tode gewürgt.
16. Dezember: In Tirol taucht eine 13-Jährige unter,
nachdem sie ein ganzer Haufen
Jugendlicher
auf dem Schulweg überfallen und misshandelt hat. Die Attacke soll auch
mit einem Handy gefilmt worden sein. Grund war offenbar
die Eifersucht ihres Ex-
Freundes."
Als Happy Slapping (engl. etwa für „fröhliches
Dreinschlagen") wird ein grundloser
Angriff
auf Personen bezeichnet. Der Angreifer läuft dabei z.B. auf
sein Opfer zu und
schlägt ihm ein-
oder mehrmals ins Gesicht. Mitunter werden Opfer auch bis zur
Bewusstlosigkeit
zusammengeschlagen. Der Angreifer läuft danach weg, ohne sich um
das
Opfer zu kümmern. Üblicherweise wird der Angriff von
einem weiteren Beteiligten
mit einer Handy- oder Videokamera gefilmt. Die Aufnahmen werden anschließend im
Internet
veröffentlicht oder per Mobiltelefon verbreitet. Die ersten
derartigen Anschläge
ereigneten
sich 2004 in England, woraufhin auch vom europäischen
Festland von
vereinzelten
Vorfällen berichtet wurde. Seit nun über einem
halben Jahr entwickelt sich
in
England ein regelrechter Wettkampf unter den Jugendlichen, die sich an Brutalität
übertreffen
wollen. Einige Extremfälle: ein Barkeeper wurde zu Tode geprügelt, ein
11jähriges Mädchen von
Klassenkameraden vergewaltigt, ein Obdachloser wurde
angezündet und
einer Frau wurde ins Bein geschossen - immer unter laufender Handy-
Kamera.
Wie die Medienberichte darlegen, verbreitet sich dieses Phänomen auch
bei der Jugend
in
Österreich
immer weiter. Im Sicherheitsbericht 2005, dem Bericht der
Bundesregierung über die Innere Sicherheit in Österreich, werden im Bereich der
strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben
in der Gruppe der 14 bis unter 18
Jährigen für das Jahr
2005 6.620 ermittelte Tatverdächtige ausgewiesen.
In Zukunft können nicht für jede
Schule Exekutivbeamte abgestellt oder vielleicht gar ein
eigener Sicherheitsdienst für Schulen ins Leben gerufen werden.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten
Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin
für Justiz
folgende
Anfrage:
1. Wie viele Fälle von „Happy Slapping" sind ihnen bekannt?
2. Sind ihnen die oben aus der Wiener Zeitung zitierten Fälle bekannt?
3. Wurde in den genannten Fällen aus der Wiener Zeitung Strafanzeige erstattet?
4.
Konnten in den genannten Fällen aus der Wiener Zeitung die Täter
ausgeforscht
werden?
5.
Welche Strafen wurden in den genannten Fällen aus der
Wiener Zeitung
verhängt?
6.
In wie vielen Fällen aus der Wiener Zeitung waren die Täter noch
nicht
strafmündig?
7.
Was planen sie aus der Sicht ihres Ressorts zukünftig gegen
das Phänomen
„Happy
Slapping" zu unternehmen?
8. In wie weit finden sich diese Straftaten im Sicherheitsbericht 2005 wieder?
9. Werden zu diesem Phänomen von ihrem Ressort Statistiken geführt?
10. Wenn ja, wie sehen diese aus?
11.Wenn nein, warum finden diese speziellen
besorgniserregenden Entwicklungen
keinen
Niederschlag in einer Statistik?
12. In wie weit kam bei den genannten Fällen der Opferschutz zur Anwendung?
13. Wie sieht speziell der Opferschutz für die jungen Opfer aus?
14.
Gibt es Bestrebungen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres
Schritte
zur Gewaltprävention zu setzen?