2595/J XXIII. GP
Eingelangt am 05.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Mag. Johann Maier
und KollegInnen
an den
Bundesminister für Inneres
betreffend „Todesfälle mit Taser-Waffen"
Medienberichten zufolge kommt es immer wieder bei Einsätzen von „Tasern" zu Todesfällen-obwohl die Handwaffen, bei denen mit Widerhaken versehene Projektile abgefeuert und Elektroschocks von 17.500 bis 50.000 Volt durch die Körper der Getroffenen gejagt werden, von Herstellerseite als nicht-tödlich(!) angepriesen werden.
So verstarb im Oktober 2007 ein 40-jähriger Pole am Flughafen von Vancouver, nachdem die kanadische Polizei ihn mit einem Elektroschocker traktiert hatte. In einem Gefängnis in Dartmouth (Provinz Nova Scotia) starb im November 2007 ein 45-jähriger Mann, auf den die Polizei am Vortag einen Taser abgefeuert hatte. Und in Chilliwack (Provinz British Columbia) erlag ebenfalls im November 2007 ein 36-jähriger Mann seinen Verletzungen im Krankenhaus, nachdem er ein paar Tage zuvor in einem Einkaufszentrum wegen „unberechenbarem Verhalten"" auffällig geworden war. Die dortige Polizei ging mit Pfefferspray und Schlagstöcken gegen den Mann vor und überwältigte ihn schließlich mit einem Taser.
Nicht nur in Kanada, auch in den USA häufen sich die Todesfälle nach Taser-Einsätzen: In den Vereinigten Staaten starben nach Zahlen von Amnesty International USA bislang mehr als 220 Menschen. Allein am letzten Wochenende im November 2007 kamen weitere drei Personen nach Taser-Einsätzen ums Leben. Der in Genf angesiedelte UNO-Ausschuss gegen Folter (Committee Against Torture, CAT) hat sich unterdessen strikt gegen die Weiterverbreitung dieser Elektrowaffen ausgesprochen.
Der Einsatz von Elektroschock-Pistolen sei eine „Form von Folter", halten die UN-Menschenrechtler in einer aktuellen Empfehlung an die portugiesische Regierung fest. Diese will die Polizeikräfte im Land künftig mit Taser-Waffen vom Typ X26 ausrüsten. X26-Taser würden „extreme Schmerzen"" verursachen und könnten in einigen Fällen tödlich sein. Belegt würde dies unter anderem durch mehrere wissenschaftliche Studien, so der UNO-Ausschuss. In Deutschland ist der Einsatz von Tasern Ländersache. Bislang haben etwa Hamburg und Bayern den Einsatz von diesen Elektroschockern erlaubt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Sind Ihnen die im Einleitungstext beschriebenen gesundheitlichen ja sogar tödlichen Auswirkungen beim Einsatz von Taser-Waffen bekannt?
2. Teilen Sie die UNO-Meinung, dass der Einsatz von Elektroschock-Pistolen eine Form von Folter ist?
Wenn nein, warum nicht?
3. In welchen EU-Mitgliedsstaaten ist die Polizei mit Taser-Waffen ausgestattet?
4. In welchem Umfang ist die österreichische Polizei mit diesen Waffen ausgerüstet?
5. Über wie viele Taser-Waffen verfügt das BMI?
6. Wie oft kamen in Österreich in den Jahren 2006 und 2007 Taser-Waffen zum Einsatz (Aufschlüsselung nach Jahre)?
7. Kam es jemals beim Tasereinsatz in Österreich zu gesundheitlichen Auswirkungen? Wenn ja, wie oft und in welchen Fällen?