2620/J XXIII. GP
Eingelangt am
06.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ing. Hofer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
betreffend geschützte Werkstätten
Behinderte Menschen finden leider viel zu oft in der
freien Wirtschaft keinen Arbeitsplatz.
Oft ergibt sich aber
die Möglichkeit, in geschützten Werkstätten, am so genannten
zweiten
Arbeitsmarkt, eine Beschäftigung zu finden.
Für ihre Arbeit bekommen sie aber kein Gehalt,
sondern nur ein Taschengeld. Daher gelten für die Betroffenen auch
keine arbeitsrechtlichen
Bestimmungen und sie haben als arbeitende
Menschen keine gesetzliche Interessenvertretung.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage:
1. Wie viele Werkstättenplätze gibt es derzeit in den einzelnen Bundesländern?
2.
Wie hat sich die Anzahl der Werkstättenplätze seit dem Jahr
2002 in den einzelnen
Bundesländern
entwickelt?
3. Wie groß ist der Bedarf an Werkstättenplätzen in den einzelnen Bundesländern?
4.
Wie hat sich der Bedarf an Werkstättenplätzen seit dem Jahr
2002 in den einzelnen
Bundesländern
entwickelt?
5. Wie lange ist die durchschnittliche Wartezeit auf einen Werkstättenplatz?
6. Wie hoch ist das Taschengeld, das von den Werkstätten ausbezahlt wird?
7.
Wie stehen Sie zu der Einführung eines Gehalts anstelle des
Taschengeldes, damit die
Betroffenen
sozialversichert sind und einen Pensionsanspruch erhalten?
8.
Streben Sie eine bundeseinheitliche gesetzliche Verankerung von
Werkstättenräten
an?
9. Wenn ja, bis wann und wie soll die entsprechende Regelung aussehen?
10.
Wie stehen Sie zu einer gesetzlichen Regelung, die für Menschen
mit besonderen
Bedürfnissen,
die in Werkstätten arbeiten, die Vertretung durch die Arbeiterkammer
ohne
Pflicht zur Beitragszahlung vorsieht?