2620/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.12.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

betreffend geschützte Werkstätten

Behinderte Menschen finden leider viel zu oft in der freien Wirtschaft keinen Arbeitsplatz.
Oft ergibt sich aber die Möglichkeit, in geschützten Werkstätten, am so genannten zweiten
Arbeitsmarkt, eine Beschäftigung zu finden. Für ihre Arbeit bekommen sie aber kein Gehalt,
sondern nur ein Taschengeld. Daher gelten für die Betroffenen auch keine arbeitsrechtlichen
Bestimmungen und sie haben als arbeitende Menschen keine gesetzliche Interessenvertretung.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1.             Wie viele Werkstättenplätze gibt es derzeit in den einzelnen Bundesländern?

2.             Wie hat sich die Anzahl der Werkstättenplätze seit dem Jahr 2002 in den einzelnen
Bundesländern entwickelt?

3.             Wie groß ist der Bedarf an Werkstättenplätzen in den einzelnen Bundesländern?

4.             Wie hat sich der Bedarf an Werkstättenplätzen seit dem Jahr 2002 in den einzelnen
Bundesländern entwickelt?

5.             Wie lange ist die durchschnittliche Wartezeit auf einen Werkstättenplatz?

6.             Wie hoch ist das Taschengeld, das von den Werkstätten ausbezahlt wird?

7.             Wie stehen Sie zu der Einführung eines Gehalts anstelle des Taschengeldes, damit die
Betroffenen sozialversichert sind und einen Pensionsanspruch erhalten?

8.             Streben Sie eine bundeseinheitliche gesetzliche Verankerung von Werkstättenräten
an?

9.             Wenn ja, bis wann und wie soll die entsprechende Regelung aussehen?

10.      Wie stehen Sie zu einer gesetzlichen Regelung, die für Menschen mit besonderen
Bedürfnissen, die in Werkstätten arbeiten, die Vertretung durch die Arbeiterkammer
ohne Pflicht zur Beitragszahlung vorsieht?