2623/J XXIII. GP
Eingelangt am
06.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Morak
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend „Gehaltsverhandlungen bei den Bundestheatern“
Wie den
Medien zu entnehmen war, wurden die Bundestheater -Gehaltsverhand-
lungen
für das Geschäftsjahr
2007/08 dahingehend abgeschlossen, dass die Bezüge
der Bundestheaterbediensteten ab dem 1. Jänner 2008 um 2,75
Prozent angehoben
werden.
Mittlerweile
sind Gerüchte aufgetaucht, wonach die Verträge des Geschäftsführers
der Bundestheater
Holding und der Direktoren der einzelnen Häuser dahingehend
geändert worden
sind, dass auch dieser Personenkreis von einer Erhöhung bei den
Lohnabschlüssen profitiert.
Sollte dies
zutreffen, ergäbe sich die Situation, dass auch die
Hauptverhandler auf
der Arbeitgeberseite
von den von ihnen verhandelten Gehaltsabschlüssen in
entsprechendem Ausmaß profitieren
würden.
Im Sinne der Ausgliederung der
Bundestheater wurden erst in den vergangenen
Jahren im Zuge der damals durchgeführten
Vertragsabschlüsse bzw.
Vertragsänderungen jene Bestimmungen, denen zufolge die
Direktoren der Häuser
und der Geschäftsführer der Holding die jährlichen
Gehaltserhöhungen der
Belegschaft mitgemacht haben, eliminiert.
Dies
entsprach dem zukunftsorientierten Selbstverständnis der
Bundestheater, die
sich nach der erfolgreichen Ausgliederung nicht mehr als Institutionen im Sinne
der
staatlichen
Kameralistik verstehen, sondern als wettbewerbsfähige
Kulturunternehmen modernen Zuschnitts auftreten. In der Privatwirtschaft ist es
unüblich, dass Manager der obersten
Leitungsebene Lohnabschlüsse
verhandeln,
von denen sie selbst betroffen sind. „All-In-Verträge" auf
Führungsebene
sind heute
selbstverständlicher
Bestandteil einer modernen Unternehmenskultur.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für
Unterricht,
Kunst und Kultur folgende
Anfrage
1. Ist es
zutreffend, dass die Verträge der Direktoren und des Geschäftsführers
der Bundestheater Holding dahingehend abgeändert wurden,
dass diese die
Lohnrunden der Belegschaft neuerlich mitmachen?
2.
Wenn ja, ist
Ihnen bewusst, dass erst in den vergangenen beiden
Legislaturperioden diese Bestimmungen bei Vertragsabschlüssen von
Direktoren und dem Geschäftsführer der
Bundestheater Holding eliminiert
wurden und die Führungsebene der Häuser andere Anreize und
Prämienmodelle im Sinne eines
modernen Managements erhalten hat?
3.
Wenn Frage 1 mit ja beantwortet wurde, entspricht es Ihrem Verständnis von
einem modernen und effizienten Management und Ihren Erfahrungen aus 20
Jahren in der Privatwirtschaft, die Sie selbst immer wieder ansprechen, dass
die Verhandler auf Arbeitgeberseite Lohnabschlüsse
genehmigen, von denen
sie selbst betroffen sind?
4.
Entspricht es
Ihrem sozialen Verständnis, dass die oberste
Managementebene eines Konzerns im selben
prozentuellen Ausmaß profitiert
wie die
Mindestlohnbezieher und Teilzeitkräfte?
5.
Wenn Frage 1
mit ja beantwortet wurde, erfolgte diese nachträgliche
Änderung der
Geschäftsführer- bzw. Direktorenverträge nach
vorheriger
Konsultation des
Aufsichtsrats der Bundestheater-Holding?
6.
Wenn Frage 1
mit ja beantwortet wurde, wäre
es nicht sozial ausgewogener
gewesen, den Mindestlohnbeziehern
beispielsweise durch eine Einmalzahlung
finanziell zu helfen, als den Spitzenverdiener der Holding eine zusätzliche
Gehaltserhöhung zu
bewilligen?
7.
Wie hoch ist der absolute Betrag bei einem Lohnabschluss von 2,75% über
ein ganzes Jahr
gerechnet, den Sie für sämtliche Direktoren- und
Geschäftsführergehälter
aufbringen müssen?
8.
Wie hoch ist der absolute Betrag bei einem Lohnabschluss von 2,9% über ein
ganzes Jahr
gerechnet, den Sie für sämtliche Direktoren- und
Geschäftsführergehälter
aufbringen müssen?
9.
Wenn Frage 1 mit ja beantwortet wurde, entspricht das beschriebene
Vorgehen den Grundsätzen der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und
Wirtschaftlichkeit angesichts Ihrer wiederholten Klagen, dass die
Bundestheater budgetär
unterdotiert seien?