2629/J XXIII. GP
Eingelangt am 06.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Donnerbauer
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Personalangelegenheiten im Bundesministerium für Justiz
Seit der Schaffung der Vollzugsdirektion ist der Posten des Leiters der
Abteilung Sicherheit
unbesetzt. Diese Aufgaben werden seit kurzem nur provisorisch durch den
stellvertretenden
Leiter der Vollzugsdirektion wahrgenommen.
Dem Vernehmen nach wurde ein
stellvertretender Abteilungsleiter der Vollzugsdirektion,
Mag.Klaus B., mit seiner Planstelle in das
Kabinett der Bundesministerin versetzt. Gegen den
Genannten soll es auch Erhebungen und eine Disziplinaranzeige wegen
vermuteter
Dienstvergehen im Zusammenhang mit der Erfassung seiner Dienstzeit geben. Im
Disziplinarverfahren wurde bereits der Einleitungsbeschluss gefasst.
Strafrechtliche
Ermittlungsschritte sollen bisher aber noch nicht erfolgt sein, obwohl der
Verdacht einer
gerichtlich strafbaren Handlung im Raum
stehen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die
Bundesministerin
für Justiz folgende
Anfrage:
1. Aus welchen
Gründen ist die Sicherheitsabteilung der Vollzugsdirektion noch nicht
besetzt worden?
2.
Sehen Sie in der langfristigen Nicht-Besetzung dieser Schlüsselstelle
keine Gefahr für
die Sicherheit in den
österreichischen Strafanstalten ?
3. Wenn nein, warum nicht ?
4. Wenn ja, wann gedenken Sie diese Position endlich zu besetzen ?
5.
Ist es richtig, dass Sie einen Bediensteten der Vollzugsdirektion mit seiner
Planstelle
in Ihr Kabinett übernommen haben ?
6. Wenn ja, wann und warum ist diese Versetzung erfolgt ?
7.
Ist es richtig, dass gegen diesen Mitarbeiter, Mag. Klaus B., wegen
Manipulation der
Erfassung von Dienstzeit ein Disziplinarverfahren anhängig ist ?
8. Wenn ja, seit wann ist ihnen dieser Verdacht bekannt ?
9. Wie ist der Stand dieses Disziplinarverfahrens ?
10.
Wurden im Zusammenhang mit diesem Verdacht auch strafrechtliche
Ermittlungen
aufgenommen
?
11. Wenn ja, wie ist der Stand dieser Ermittlungen ?
12. Wenn nein, warum nicht ?
13.
Sind Sie oder Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder des BMJ wegen dieses
Sachverhaltes in
Kontakt mit der
zuständigen Staatsanwaltschaft bzw. Oberstaatsanwaltschaft
gestanden ?
14. Wenn ja, was war Inhalt der Kontaktaufnahme(n) ?