2629/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.12.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Donnerbauer

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Personalangelegenheiten im Bundesministerium für Justiz

Seit der Schaffung der Vollzugsdirektion ist der Posten des Leiters der Abteilung Sicherheit
unbesetzt. Diese Aufgaben werden seit kurzem nur provisorisch durch den stellvertretenden
Leiter der Vollzugsdirektion wahrgenommen.

Dem Vernehmen nach wurde ein stellvertretender Abteilungsleiter der Vollzugsdirektion,
Mag.Klaus B., mit seiner Planstelle in das Kabinett der Bundesministerin versetzt. Gegen den
Genannten soll es auch Erhebungen und eine Disziplinaranzeige wegen vermuteter
Dienstvergehen im Zusammenhang mit der Erfassung seiner Dienstzeit geben. Im
Disziplinarverfahren wurde bereits der Einleitungsbeschluss gefasst. Strafrechtliche
Ermittlungsschritte sollen bisher aber noch nicht erfolgt sein, obwohl der Verdacht einer
gerichtlich strafbaren Handlung im Raum stehen.

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin
für Justiz folgende

Anfrage:

1.  Aus welchen Gründen ist die Sicherheitsabteilung der Vollzugsdirektion noch nicht
besetzt worden?

2.              Sehen Sie in der langfristigen Nicht-Besetzung dieser Schlüsselstelle keine Gefahr für
die Sicherheit in den österreichischen Strafanstalten ?

3.              Wenn nein, warum nicht ?

4.              Wenn ja, wann gedenken Sie diese Position endlich zu besetzen ?

5.              Ist es richtig, dass Sie einen Bediensteten der Vollzugsdirektion mit seiner Planstelle
in Ihr Kabinett übernommen haben ?

6.              Wenn ja, wann und warum ist diese Versetzung erfolgt ?

7.              Ist es richtig, dass gegen diesen Mitarbeiter, Mag. Klaus B., wegen Manipulation der
Erfassung von Dienstzeit ein Disziplinarverfahren anhängig ist ?

8.              Wenn ja, seit wann ist ihnen dieser Verdacht bekannt ?

9.              Wie ist der Stand dieses Disziplinarverfahrens ?

10.       Wurden im Zusammenhang mit diesem Verdacht auch strafrechtliche Ermittlungen
aufgenommen ?

11.       Wenn ja, wie ist der Stand dieser Ermittlungen ?

12.       Wenn nein, warum nicht ?

13.       Sind Sie oder Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder des BMJ wegen dieses Sachverhaltes in
Kontakt mit der zuständigen Staatsanwaltschaft bzw. Oberstaatsanwaltschaft
gestanden ?

14.       Wenn ja, was war Inhalt der Kontaktaufnahme(n) ?