2640/J XXIII. GP

Eingelangt am 07.12.2007
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Anfrage

des Abgeordneten DI Klement

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger

betreffend „keine Berührungsängste"

Im Profil Nr. 49/07 vom 03.12.2007 war folgender Artikel zu bestaunen:


Vor dem möglichen Hintergrund des § 208 StGB (sittliche Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren) und der Tatsache, dass einige Personen auf den im Profil abgebildeten Fotos eventuell jünger als 16 Jahre sein könnten, sowie vor dem möglichen Hintergrund des § 218 StGB (sexuelle Belästigung) stellen unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz folgende Anfrage:

Sind Ihrer Einschätzung nach die, Landeshauptmann Dr. Haider im Profil 49/07 bisher zugeschriebenen Handlungen, welche durch die medial veröffentlichten Fotos untermauert werden geeignet - im Falle von möglicherweise betroffenen Jugendlichen - eventuell gegen geltendes gerichtliches Strafrecht zu verstoßen, oder sind diese Handlungen lediglich" nach dem Kärntner Jugendschutzgesetz von Bedeutung?