2644/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.12.2007
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

 

betreffend Bevorratungspflicht importierter Kraftstoffe

 

 

Die Kraftstoffverordnung sieht ab 1. Oktober 2005 einen verpflichtenden Anteil an Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen, gemessen am gesamten jährlichen Verbrauch an fossilen Ottokraftstoffen (Benzinen) und Dieselkraftstoff, vor.

 

Laut Erdölbevorratungs- und Meldegesetz 1982 (EBMG 1982) besteht eine Bevorratungspflicht für importierte Kraftstoffe. Angeblich sollen nun auch importierte „Biokraftstoffe“ und importierte „Bio-Kraftstoffkomponenten“ in das österreichische System der Haltung von Notstandsreserven an Treibstoffen einbezogen werden.

 

Zahlreiche Studien (u.a. OECD und UNO) weisen darauf hin, dass die Förderung und Forcierung der Pflanzentreibstoffe zu sozialen, ökonomischen und ökologischen Fehlentwicklungen  führen und kein wirksamer Beitrag zum Klimaschutz seien.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Stimmt es, dass an einem VO-Entwurf zur Bevorratungspflicht importierter „Biokraftstoffe“ gearbeitet wird? Wenn ja, welche Absicht wird damit verfolgt?

 

2.      Welche importierten „Bio-Kraftstoffkomponenten“ bzw. Rohstoffe zur direkten Erzeugung von Biokraftstoffen („Biodiesel“ und „Bioethanol“) sollen in die Bevorratungspflicht mit einbezogen werden?

 

3.      Sollen laut VO-Entwurf auch ökologische Kriterien bei der Bevorratung von importierten „Biokraftstoffen“ und „Bio-Kraftstoffkomponenten“ berücksichtigt werden? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

 

4.      Welche Menge an „Biokraftstoffen“ bzw. „Bio-Kraftstoffkomponenten“ werden derzeit nach Österreich importiert?