2646/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.12.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl, Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Abtreibungen in Österreich

Schwangerschaftsabbruch ist in Österreich gemäß § 96 StGB strafbar. Im Jahr 1975 wurde jedoch die Fristenlösung eingeführt, die den Abbruch der Schwangerschaft ohne Vorliegen einer Indikation straffrei stellt, wenn er innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Schwangerschaft von einem Arzt nach vorhergehender ärztlicher Beratung vorgenommen wird. An der Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruches hat sich dadurch nichts geändert.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1.              Inwiefern kann in unserem Sozialsystem durch eine Schwangerschaft oder die Geburt eines Kindes für die Mutter eine existenzielle Notlage entstehen?

2.      Kann eine derartig gravierende Notlage entstehen, dass die Mutter zu einer Abtreibung gezwungen wird?

3.              Wenn ja, warum ist dies in unserem Sozialstaat der Fall und welche Maßnahmen planen Sie dagegen?

4.      Wie beurteilen Sie den Umstand, dass die öffentliche Hand für rechtswidrige Handlungen Ressourcen wie. z.B. Spitäler zur Verfügung stellt?

5.              Wie beurteilen Sie dies im Lichte des § 22 ABGB?