2651/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend Elektromagnetischen Strahlen (EMS)

Aufgrund mehrfach erhaltener Schreiben und persönlicher Gespräche besorgter Menschen betreffend Elektromagnetischer Strahlung ausgehend von Handymasten und Mobiltelefonen sei hier auf folgendes hingewiesen:

Mobiltelefone stehen im Verdacht, gesundheitsgefährdend zu sein. Obwohl bis heute noch keine unmittelbare akute oder kurzfristig auftretende Schädigung zweifelsfrei nachgewiesen wurde, sind die möglichen Gefahren durch elektromagnetische Strahlen oder Elektrosmog ein stark diskutiertes Thema. Es gibt Menschen, die unterschiedliche Symptome aufweisen, von Konzentrationsschwierigkeiten bis hin zu leichtem Druck oder Kopfschmerzen (man spricht in diesem Zusammenhang auch von Respondern und Nicht-Respondern).

Beim Untersuchen der Auswirkungen von Mikrowellenstrahlen sind folgende Frequenzen relevant: Neben der Grundfrequenz von 900 MHz bzw. 1800 MHz kommt noch die Pulsfrequenz von rund 9 kHz durch die Modulationstechnik Time Division Multiplex (Beim Zeitmultiplexverfahren werden in bestimmten Zeitabschnitten Signale verschiedener Sender auf einem Kanal übertragen). Außerdem treten Neben- und Oberwellen in Sendeantennennähe auf, deren biologische Wirkung noch nicht erforscht ist.

Durch die unmittelbare Nähe des Handys zum Gehirn besteht auch die Gefahr, daß die hochfrequenten Wechselfelder zu Wechselströmen im Gehirn führen. Da die Nervenzellen Informationen mittels Spannungen und Strömen transportieren, könnte die Strahlung die Informationsverarbeitung beeinflussen.

Da die Risiken von Elektromagnetischer Strahlung wegen ihrer Komplexität noch nicht erforscht sind, sollten insbesondere Kinder und ältere pflegebedürftigere Menschen wegen deren angegriffener Gesundheit nicht unnötig exponiert werden. Handymasten dürften daher nicht in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Altenheimen, Pflegeheimen u.a. aufgebaut werden. In Schulen und Kindergärten sollte an ein wirksames Mobiltelephon-Verbot gedacht werden.

 

 

In   diesem   Zusammenhang   richten   die   unterfertigten   Abgeordneten   an   die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend folgende

 

Anfrage:

1.             Wie stehen Sie als Bundesministerin für Gesundheit zu Risikostudien durch Handymasten und deren Strahlung?

2.             Hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Argumente-Katalog zu   dieser Problematik?

3.             Sind Sie im Besitz von langfristigen Studien, die einen Aufschluß über die wirkliche Belastung des menschlichen Organismus durch EMS geben?

4.      Wenn nein, beabsichtigen Sie als Bundesministerin für Gesundheit solche Studien in Auftrag zu geben?

5.             Sind Sie nicht der Meinung, daß angesichts der laufenden Rauchverbots-Diskussion auch ein Handyverbot in oben angeführten öffentlichen Gebäuden erlassen werden sollte?

6.             Gibt es Ihrerseits Überlegungen, das Aufstellen von Handymasten in der Nähe von Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen usw. zu verbieten?