270/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.01.2007
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Rossmann, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Daten zur Erbschafts- und Schenkungssteuer

 

Die Besteuerung des Bestands und der Übertragung von Vermögen ist in Österreich im internationalen Vergleich sehr gering und hat im Zeitablauf merklich an Bedeutung verloren. Damit weicht die Entwicklung in Österreich deutlich vom europäischen Trend ab. Die Informationsgrundlagen zur Erfassung der Vermögen in Österreich haben sich seit der ersten Hälfte der 1990er Jahre, insbesondere aber mit der Abschaffung der Vermögensteuer im Jahre 1994 stark verschlechtert. Die letzte Vermögensteuerstatistik stammt aus dem Jahr 1994. Es fehlen insbesondere auch statistische Grundlagen über Erbschaften und Schenkungen. Eine Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer, die aufgrund der derzeitigen „Besteuerungswillkür“[1] und des teilweise enormen Abweichens der Einheitswerte von den Verkehrswerten längst fällig ist, erfordert an erster Stelle brauchbare Daten. Der VfGH prüft aktuell die Bewertung inländischer Liegenschaften für erbschafts- und schenkungssteuerrechtliche Zwecke und hat jüngst sein Gesetzesprüfungsverfahren auf die gesamte Erbschaftsbesteuerung ausgeweitet. Die zu erwartende negative Beurteilung des bestehenden einheitswertbasierten Bewertungsverfahrens sowie die aufgrund des zu erwartenden Urteils des VfGH absehbare Aufhebung der Erbschaftssteuer  - nicht jedoch auch der Schenkungssteuer - wird in naher Zukunft gesetzgeberischen Handlungsbedarf auslösen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

Die folgenden Fragen 1 bis 12 beziehen sich auf steuerpflichtige Erben, wobei jeweils nach der Höhe der übertragenen Erbschaften analog dem § 8 Erbschafts- und SchenkungssteuerG 1955, BGBl 1955/41 idgF zu staffeln ist. Dabei sind die Jahre 2003 und 2006 jeweils getrennt darzustellen. Im Anhang wird exemplarisch für die Frage 1 ein Schema für die Beantwortung der Fragen vorgeschlagen.

 

 

1.      Wie hoch ist für den Fall der Vererbung von privatem Grundvermögen (ohne land- und forstwirtschaftliches Vermögen)

·        die Zahl der Fälle,

·        die steuerliche Bemessungsgrundlage (vor Berücksichtigung von Freibeträgen),

·        die Anzahl der Fälle in den jeweiligen Steuerklassen I bis V und

·        die vorgeschriebene Erbschaftssteuer?

 

2.      Wie hoch ist für den Fall der Vererbung von betrieblichem Vermögen (jeweils getrennt nach Einzelunternehmen, Anteilen an Personengesellschaften und Anteilen an Kapitalgesellschaften)

·        die Zahl der Fälle,

·        die steuerliche Bemessungsgrundlage mit und ohne Betriebsgrundstücke (vor Berücksichtigung von Freibeträgen),

·        die Anzahl der Fälle in den jeweiligen Steuerklassen I bis V und

·        die vorgeschriebene Erbschaftssteuer?

 

3.      Wie hoch ist für den Fall von Betriebsübertragungen gemäß § 15a ErbStG  (jeweils getrennt nach Einzelunternehmen, Anteilen an Personengesellschaften und Anteilen an Kapitalgesellschaften)

·        die Zahl der Fälle,

·        die steuerliche Bemessungsgrundlage (vor und nach Berücksichtigung von Freibeträgen),

·        die Anzahl der Fälle in den jeweiligen Steuerklassen I bis V und

·        die vorgeschriebene Erbschaftssteuer?

 

4.      Wie hoch ist für den Fall der Vererbung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen

·        die Zahl der Fälle,

·        die steuerliche Bemessungsgrundlage (vor Berücksichtigung von Freibeträgen),

·        die Anzahl der Fälle in den jeweiligen Steuerklassen I bis V und

·        die vorgeschriebene Erbschaftssteuer?

 

5.      Wie hoch ist für den Fall der Vererbung von Bargeld

·        die Zahl der Fälle,

·        die steuerliche Bemessungsgrundlage (vor Berücksichtigung von Freibeträgen),

·        die Anzahl der Fälle in den jeweiligen Steuerklassen I bis V und

·        die vorgeschriebene Erbschaftssteuer?

 

6.      Wie hoch ist für den Fall der Vererbung von Lebensversicherungen

·        die Zahl der Fälle,

·        die steuerliche Bemessungsgrundlage (vor Berücksichtigung von Freibeträgen),

·        die Anzahl der Fälle in den jeweiligen Steuerklassen I bis V und

·        die vorgeschriebene Erbschaftssteuer?

 

7.      Wie hoch ist für den Fall der Vererbung von Bankguthaben und Sparbüchern

·        die Zahl der Fälle,

·        die steuerliche Bemessungsgrundlage (vor Berücksichtigung von Freibeträgen),

·        die Anzahl der Fälle in den jeweiligen Steuerklassen I bis V und

·        die vorgeschriebene Erbschaftssteuer?

 

 

8.      Wie hoch ist für den Fall der Vererbung von Darlehens- und sonstigen Forderungen

·        die Zahl der Fälle,

·        die steuerliche Bemessungsgrundlage (vor Berücksichtigung von Freibeträgen),

·        die Anzahl der Fälle in den jeweiligen Steuerklassen I bis V und

·        die vorgeschriebene Erbschaftssteuer?

 

9.      Wie hoch ist für den Fall der Vererbung von steuerfreien und steuerpflichtigen Aktien jeweils

·        die Zahl der Fälle,

·        die steuerliche Bemessungsgrundlage (vor Berücksichtigung von Freibeträgen),

·        die Anzahl der Fälle in den jeweiligen Steuerklassen I bis V und

·        die vorgeschriebene Erbschaftssteuer?

 

10.    Wie hoch ist für den Fall der Vererbung von sonstigen steuerfreien und steuerpflichtigen Wertpapieren jeweils

·        die Zahl der Fälle,

·        die steuerliche Bemessungsgrundlage (vor Berücksichtigung von Freibeträgen),

·        die Anzahl der Fälle in den jeweiligen Steuerklassen I bis V und

·        die vorgeschriebene Erbschaftssteuer?

 

11.     Wie hoch ist für den Fall der Vererbung von bezugsberechtigten Versicherungen

·        die Zahl der Fälle,

·        die steuerliche Bemessungsgrundlage (vor Berücksichtigung von Freibeträgen),

·        die Anzahl der Fälle in den jeweiligen Steuerklassen I bis V und

·        die vorgeschriebene Erbschaftssteuer?

 

12.     Wie hoch ist für den Fall der Vererbung von Pkws und anderen beweglichen Gegenständen (Sammlungen, Schmuck) jeweils

·        die Zahl der Fälle,

·        die steuerliche Bemessungsgrundlage (vor Berücksichtigung von Freibeträgen),

·        die Anzahl der Fälle in den jeweiligen Steuerklassen I bis V und

·        die vorgeschriebene Erbschaftssteuer?

 

 

 

 

 

Die folgenden Fragen 13 bis 17 beziehen sich auf steuerpflichtige Beschenkte, wobei jeweils nach der Höhe der übertragenen Schenkungen analog dem § 8 Erbschafts- und SchenkungssteuerG 1955, BGBl 1955/41 idgF zu staffeln ist. Dabei sind die Jahre 2003 und 2006 jeweils getrennt darzustellen.

 

13.     Wie hoch ist für den Fall der Schenkung von privatem Grundvermögen (ohne land- und forstwirtschaftliches Vermögen)

·        die Zahl der Fälle,

·        die steuerliche Bemessungsgrundlage (vor Berücksichtigung von Freibeträgen),

·        die Anzahl der Fälle in den jeweiligen Steuerklassen I bis V und

·        die vorgeschriebene Schenkungssteuer?

 

14.     Wie hoch ist für den Fall der Schenkung von betrieblichem Vermögen (jeweils getrennt nach Einzelunternehmen, Anteilen an Personengesellschaften und Anteilen an Kapitalgesellschaften)

·        die Zahl der Fälle,

·        die steuerliche Bemessungsgrundlage mit und ohne Betriebsgrundstücke (vor Berücksichtigung von Freibeträgen),

·        die Anzahl der Fälle in den jeweiligen Steuerklassen I bis V und

·        die vorgeschriebene Schenkungssteuer?

 

15.     Wie hoch ist für den Fall von Betriebsübertragungen gemäß § 15a ErbStG  (jeweils getrennt nach Einzelunternehmen, Anteilen an Personengesellschaften und Anteilen an Kapitalgesellschaften)

·        die Zahl der Fälle,

·        die steuerliche Bemessungsgrundlage (vor und nach Berücksichtigung von Freibeträgen),

·        die Anzahl der Fälle in den jeweiligen Steuerklassen I bis V und

·        die vorgeschriebene Schenkungssteuer?

 

16.     Wie hoch ist für den Fall der Schenkung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen

·        die Zahl der Fälle,

·        die steuerliche Bemessungsgrundlage (vor Berücksichtigung von Freibeträgen),

·        die Anzahl der Fälle in den jeweiligen Steuerklassen I bis V und

·        die vorgeschriebene Schenkungssteuer?

 

17.     Wie hoch ist für den Fall der Schenkung von Bargeld

·        die Zahl der Fälle,

·        die steuerliche Bemessungsgrundlage (vor Berücksichtigung von Freibeträgen),

·        die Anzahl der Fälle in den jeweiligen Steuerklassen I bis V und

·        die vorgeschriebene Schenkungssteuer?

 

 

 

 

 

Die folgenden Fragen 18 bis 21 beziehen sich auf Einbringungen in Privatstiftungen, wobei jeweils nach der Höhe der Einbringungen wie folgt zu staffeln ist:

 

Einbringungen bis einschließlich (in Euro)

  500.000

  750.000

1.000.000

1.500.000

2.000.000

2.500.000

3.000.000

4.000.000

und darüber

 

Dabei sind die Jahre 2003 und 2006 jeweils getrennt darzustellen.

 

 

18.     Wie hoch ist für den Fall der Einbringung von privatem Grundvermögen in Privatstiftungen (ohne land- und forstwirtschaftliches Vermögen)

·        die Zahl der Fälle,

·        die steuerliche Bemessungsgrundlage,

·        die Anzahl der Fälle in den jeweiligen Steuerklassen I bis V und

·        die vorgeschriebene Steuerschuld?

 

19.     Wie hoch ist für den Fall der Einbringung von betrieblichem Vermögen in Privatstiftungen (jeweils getrennt nach Einzelunternehmen, Anteilen an Personengesellschaften und Anteilen an Kapitalgesellschaften)

·        die Zahl der Fälle,

·        die steuerliche Bemessungsgrundlage,

·        die Anzahl der Fälle in den jeweiligen Steuerklassen I bis V und

·        die vorgeschriebene Steuerschuld?

 

20.     Wie hoch ist für den Fall der Einbringung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen in Privatstiftungen

·        die Zahl der Fälle,

·        die steuerliche Bemessungsgrundlage die Anzahl der Fälle in den jeweiligen Steuerklassen I bis V und

·        die vorgeschriebene Steuerschuld?

 

21.     Wie hoch ist für den Fall der Einbringung von Bargeld in Privatstiftungen

·        die Zahl der Fälle,

·        die steuerliche Bemessungsgrundlage,

·        die Anzahl der Fälle in den jeweiligen Steuerklassen I bis V und

·        die vorgeschriebene Steuerschuld?

 

 

22.     Wie hoch sind in den Jahren 2003 und 2006 bei der Erbschaftssteuer die Passiva jeweils getrennt nach Steuerklassen I bis V, darunter für Bestattungskosten, Kosten für die Regelung des Nachlasses, Verbindlichkeiten bei Banken, Darlehen, sonstige Verbindlichkeiten, betriebliche Verbindlichkeiten und für Pflichtteilsansprüche? Wie viele Fälle gibt es jeweils?

 

23.     Gibt es im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer die Möglichkeit von Ratenzahlungen?

 

24.     Wenn ja, wie hoch ist in den Jahren 2003 und 2006 die Anzahl der Fälle, die diese Möglichkeit in Anspruch genommen haben, und wie hoch ist die durchschnittliche Erbschafts- und Schenkungssteuerschuld jeweils getrennt nach Steuerklassen?

 

25.     Gibt es im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer die Möglichkeit von Stundungen?

 

26.     Wenn ja, wie hoch ist in den Jahren 2003 und 2006 die Anzahl der Fälle, die diese Möglichkeit in Anspruch genommen haben, und wie hoch ist die durchschnittliche Stundung an Erbschafts- und Schenkungssteuerschuld jeweils getrennt nach Steuerklassen?

 

27.     Wenn es die Möglichkeit von Steuerstundungen und Ratenzahlungen gibt, wie hoch sind die jeweils daraus resultierenden Steuerrückstände in den Jahren 2003 und 2006?


ANHANG

 

 

 

 

 



[1] Siehe dazu Beiser, R.: Die Erbschafts- und Schenkungssteuer – eine verfassungsrechtliche Analyse, in: Recht der Wirtschaft 6a (2006) , S. 378-383.