2724/J XXIII. GP

Eingelangt am 12.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Fazekas,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend der Sicherstellung einer Notrufversorgung für das Wiener Umland

Die Zahlen, Daten und Fakten sprechen eine klare Sprache. Gerade in den Ballungszentren,
sowie im speziellen das Wiener Umland sind mit der Situation konfrontiert, dass nicht nur die
Exekutive zusehends administrativen Belastungen ausgesetzt ist, sondern die Kriminalität in
dieser Region weiter im Steigen begriffen ist.

Die Kriminalstatistik des Bezirks Wien-Umgebung zeigt eine Zunahme in absoluten Zahlen
an 393 angezeigten Delikten im Zeitraum von Jänner 2006 bis Oktober 2007 auf. Im Jahr
2006 wurden 4541 Delikte angezeigt und 1557 geklärt. Im laufenden Jahr 2007 gab es bis
Oktober 4944 Anzeigen und eine bisweilige Klärung in 1489 Fällen. Die bisherige
Aufklärungsquote liegt bei minus 4%.

Umfragen haben eindeutig ergeben, dass das Thema Sicherheit gerade für das Wiener Umland
in Niederösterreich ein sehr wesentliches ist. Speziell in den Wintermonaten steigt die Zahl
der Einbruchsdiebstähle besonders an. Gerade ein Einbruchsdiebstahl ist eine Straftat, die bei
der/dem beschädigten Haus- oder WohnungsbesitzerIn nicht nur materiellen Schaden
verursacht, sondern die Tat für viele mental lange nicht verkraftbar ist.

Die österreichische Bevölkerung erwartet sich gerade bei der Kriminalitätsbekämpfung und
vor allem im Präventionsbereich auf der einen Seite verstärkte Präsenz von Polizistinnen und
Polizisten auf der Straße, andererseits auch den professionellen und serviceorientierten
Umgang der ExekutivbeamtInnen mit der Bevölkerung. Dies bedingt nicht nur das zur
Verfügung Stellen von personellen Ressourcen, sondern auch die Bereitstellung von
logistischen Einrichtungen.

Nun gibt es aber offenbar mehrmals schon gerade im Zusammenhang mit
Einbruchsdiebstählen die Situation, dass Wohnungs- und HausbesitzerInnen
Einbruchsdiebstähle beim nachhause Kommen unmittelbar wahrnehmen. Unklar in diesem
Moment ist jedoch, ob der/die TäterIn noch vor Ort ist oder ob der/die TäterIn den Tatort
bereits verlassen hat. In dieser Situation entscheiden die meisten der Betroffenen richtig und


benützen in Zeiten des Mobiltelefons ihr Handy, um die Notrufnummer 133 richtigerweise zu

wählen.

Ab diesem Zeitpunkt beginnt nicht zum ersten Mal eine Odyssee, die unverständlich und

nicht tolerierbar ist.

So liegen ganz konkrete Fälle vor, wonach Betroffene aus dem Wiener Umland nach dem
Wählen der Nummer 133 mittels Mobiltelefon bei der Bundespolizeidirektion Wien gelandet
sind.

In einer äußerst belastenden und gefährlichen Situation erwartet man sich als BürgerIn
kompetente Betreuung (Aufnahme des Einsatzortes und Verständigung der zuständigen
Sicherheitsdienststelle) von Seiten der Exekutive. Bedauerlicher Weise wurde jedoch von
Seiten der BPD Wien lediglich insofern reagiert, dass man darauf aufmerksam gemacht
wurde, sich bei der Funkstelle der Wiener Polizei zu befinden und dem/der AnruferIn die
Telefonnummer der zuständigen Sicherheitsstelle mitgeteilt wurde, mit der Bitte diese
anzurufen. Sofortige Hilfeleistung wurde nicht angeboten!
Diesen Sachverhalt habe ich bereits einmal dem stellvertretenden

Landespolizeikommandanten Generalmajor Mahrer am 22.02.2007 aufgrund eines ähnlichen
Vorfalls zur Kenntnis gebracht, die Antwort darauf war eher dürftig.

So darf nur darauf verwiesen werden, dass im Bereich des Rettungswesens und der Feuerwehr

beim Benützen des Mobiltelefons auch die Wiener Notrufzentralen erreicht werden, die von

sich aus jedoch die zuständigen Dienststellen alarmieren. Das heißt der/die AnruferIn braucht

sich zum einen keine zusätzliche Nummer zu merken, was in der Aufregung besonders

schwer ist und kann zum zweiten auf rasche Hilfe hoffen.

Ein weiterer Fall aus Schwechat ereignete sich am 28.09.2007. Und letztendlich am

27.11.2007 in Perchtoldsdorf.


Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.   Ist es grundsätzlich möglich, dass beim Wählen der Notrufnummer mittels

      Mobiltelefon im Wiener Umland die örtlich zuständige Einsatzzentrale erreicht wird?


In der Regel das Bezirkspolizeikommando Wien Umgebung, Mödling oder das
Stadtpolizeikommando Schwechat.

2.              Falls ja, wieso passiert es bis dato nicht?

3.              Falls nein, warum werden keine Maßnahmen ergriffen, die sicher stellen, dass
Menschen in höchster Not, rasch und kompetent geholfen werden kann?

4.              Wie viele Beschwerden in diesem Zusammenhang sind Ihnen bekannt?

5.              Gibt es dieses Problem ausschließlich im Wiener Umland oder trifft dies auch im
Überschneidungsbereich anderer Ballungszentren im Bundesgebiet zu?

6.              Was werden Sie konkret unternehmen/wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass die
Funkstelle der Wiener Polizei professionell agiert?

7.              Ist die technische Ausstattung der Wiener Polizei überhaupt in der Lage,
Verständigungen in das Wiener Umland effizient und rasch durchführen zu können?

8.              Wenn ja, warum wird es offenbar nicht gehandhabt?

9.              Wenn nein, sind technische Ausbaumaßnahmen vorgesehen?