2724/J XXIII. GP
Eingelangt am 12.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Fazekas,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend der Sicherstellung einer Notrufversorgung für das Wiener Umland
Die Zahlen, Daten und Fakten
sprechen eine klare Sprache. Gerade in den Ballungszentren,
sowie im speziellen das Wiener Umland sind
mit der Situation konfrontiert, dass nicht nur die
Exekutive zusehends administrativen Belastungen ausgesetzt ist, sondern
die Kriminalität in
dieser Region weiter im Steigen begriffen ist.
Die
Kriminalstatistik des Bezirks Wien-Umgebung zeigt eine Zunahme in absoluten
Zahlen
an 393 angezeigten
Delikten im Zeitraum von Jänner 2006 bis Oktober 2007 auf. Im Jahr
2006 wurden 4541 Delikte angezeigt und 1557 geklärt. Im laufenden Jahr
2007 gab es bis
Oktober 4944 Anzeigen und eine bisweilige Klärung in 1489 Fällen. Die
bisherige
Aufklärungsquote liegt bei minus 4%.
Umfragen
haben eindeutig ergeben, dass das Thema Sicherheit gerade für das Wiener
Umland
in
Niederösterreich ein sehr wesentliches ist. Speziell in den Wintermonaten
steigt die Zahl
der Einbruchsdiebstähle besonders an. Gerade ein Einbruchsdiebstahl ist
eine Straftat, die bei
der/dem beschädigten Haus- oder WohnungsbesitzerIn nicht nur materiellen
Schaden
verursacht, sondern die Tat für viele mental lange nicht verkraftbar ist.
Die österreichische
Bevölkerung erwartet sich gerade bei der Kriminalitätsbekämpfung
und
vor allem im Präventionsbereich auf
der einen Seite verstärkte Präsenz von Polizistinnen und
Polizisten auf der Straße, andererseits auch den professionellen
und serviceorientierten
Umgang der ExekutivbeamtInnen mit der Bevölkerung. Dies bedingt nicht nur
das zur
Verfügung Stellen von personellen Ressourcen, sondern auch die
Bereitstellung von
logistischen Einrichtungen.
Nun gibt es aber
offenbar mehrmals schon gerade im Zusammenhang mit
Einbruchsdiebstählen die Situation, dass Wohnungs- und HausbesitzerInnen
Einbruchsdiebstähle beim nachhause Kommen unmittelbar wahrnehmen. Unklar
in diesem
Moment ist jedoch, ob der/die TäterIn noch vor Ort ist oder ob der/die
TäterIn den Tatort
bereits verlassen hat. In dieser Situation
entscheiden die meisten der Betroffenen richtig und
benützen in Zeiten des Mobiltelefons ihr Handy, um die Notrufnummer 133 richtigerweise zu
wählen.
Ab diesem Zeitpunkt beginnt nicht zum ersten Mal eine Odyssee, die unverständlich und
nicht tolerierbar ist.
So liegen ganz
konkrete Fälle vor, wonach Betroffene aus dem Wiener Umland nach dem
Wählen der Nummer 133 mittels
Mobiltelefon bei der Bundespolizeidirektion Wien gelandet
sind.
In einer äußerst belastenden
und gefährlichen Situation erwartet man sich als BürgerIn
kompetente Betreuung (Aufnahme des Einsatzortes und Verständigung der
zuständigen
Sicherheitsdienststelle) von Seiten der
Exekutive. Bedauerlicher Weise wurde jedoch von
Seiten der BPD Wien lediglich insofern reagiert, dass man darauf
aufmerksam gemacht
wurde, sich bei der Funkstelle der Wiener
Polizei zu befinden und dem/der AnruferIn die
Telefonnummer der zuständigen Sicherheitsstelle mitgeteilt wurde,
mit der Bitte diese
anzurufen. Sofortige Hilfeleistung wurde
nicht angeboten!
Diesen Sachverhalt habe ich bereits einmal dem stellvertretenden
Landespolizeikommandanten
Generalmajor Mahrer am 22.02.2007 aufgrund eines ähnlichen
Vorfalls
zur Kenntnis gebracht, die Antwort darauf war eher
dürftig.
So darf nur darauf verwiesen werden, dass im Bereich des Rettungswesens und der Feuerwehr
beim Benützen des Mobiltelefons auch die Wiener Notrufzentralen erreicht werden, die von
sich aus jedoch die zuständigen Dienststellen alarmieren. Das heißt der/die AnruferIn braucht
sich zum einen keine zusätzliche Nummer zu merken, was in der Aufregung besonders
schwer ist und kann zum zweiten auf rasche Hilfe hoffen.
Ein weiterer Fall aus Schwechat ereignete sich am 28.09.2007. Und letztendlich am
27.11.2007 in Perchtoldsdorf.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Ist es grundsätzlich möglich, dass beim Wählen der Notrufnummer mittels
Mobiltelefon im Wiener Umland die örtlich zuständige Einsatzzentrale erreicht wird?
In
der Regel das Bezirkspolizeikommando Wien Umgebung, Mödling oder das
Stadtpolizeikommando Schwechat.
2. Falls ja, wieso passiert es bis dato nicht?
3.
Falls nein, warum werden keine Maßnahmen ergriffen, die sicher
stellen, dass
Menschen in
höchster Not, rasch und kompetent geholfen werden kann?
4. Wie viele Beschwerden in diesem Zusammenhang sind Ihnen bekannt?
5.
Gibt es dieses Problem ausschließlich im Wiener Umland oder
trifft dies auch im
Überschneidungsbereich
anderer Ballungszentren im Bundesgebiet zu?
6.
Was werden Sie konkret unternehmen/wie werden Sie dafür Sorge
tragen, dass die
Funkstelle der Wiener
Polizei professionell agiert?
7.
Ist die
technische Ausstattung der Wiener Polizei überhaupt in der Lage,
Verständigungen in das Wiener Umland
effizient und rasch durchführen zu können?
8. Wenn ja, warum wird es offenbar nicht gehandhabt?
9. Wenn nein, sind technische Ausbaumaßnahmen vorgesehen?