2726/J XXIII. GP

Eingelangt am 12.12.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Donnerbauer

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Vorkehrungen für das Inkrafttreten der Strafprozessreform

Mit 1.1.2008 wird die Strafprozessreform in Kraft treten, wodurch die Ermittlungstätigkeit
durch die Staatsanwaltschaften und die Polizei übernommen, und die Rolle des
Ermittlungsrichters im Wesentlichen auf grundrechtsrelevante Entscheidungen beschränkt
wird.

In der Kronenzeitung vom 11. Dezember 2007 wird nun Kritik an der Vorbereitung für diese
Änderung der Rechtslage geübt: es werde ein Papierkrieg befürchtet, der Rechtsübergang sei
schlecht vorbereitet, Kurse seien erst im Jahr 2007 durchgeführt worden, es fehle an
Sekretärinnen, Druckern und PC's.

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin
für Justiz folgende

Anfrage:

1.      Welche Ausbildungsmaßnahmen wurden zur Vorbereitung der Vorverfahrensreform und
ihrem Inkrafttreten mit 1.1.2008 gesetzt?

2.      Wurden diese Maßnahmen am Standort aller Staatsanwaltschaften durchgeführt oder nur
am Sitz der OLGs /OStAs zusammengefasst?

3.      Wie viele Richter und Staatsanwälte haben an diesen Fortbildungsveranstaltungen
teilgenommen?

4.  Ist sichergestellt, dass die neue Funktionen übernehmenden Richter und Staatsanwälte
ausreichend geschult sind?

5.      Hat es einen Probebetrieb gegeben?

6.      Wie viele Richter werden mit Wirkung von 1.1.2008 auf StA-Posten ernannt sein?

7.      Sind Sie sicher, dass dadurch ein problemloses Funktionieren der strafgerichtlichen
Vorverfahren schon ab 1. Jänner 2008, besonders im Hinblick auf die Schengen-Erweiterung
und die Europa-Meisterschaft 2008, sichergestellt sein wird?

8.      Welche Personalmaßnahmen wurden im Bereich des nichtrichterlichen Personals gesetzt,
um ein problemloses Funktionieren des strafgerichtlichen Vorverfahrens nach dem 1.1.2008
sicherzustellen?

9.      Welche technischen Unterstützungsmaßnahmen wurden hierfür gesetzt?

10. Ist die Vernetzung von StA und Polizei sichergestellt und funktioniert sie bereits?

11.      Wie viele PC's samt entsprechender Software sind hierfür beschafft worden?

12.      Sind die administrativen Abläufe zwischen StA und Polizei bereits abschließend geregelt,
um eine rasche, effiziente Zusammenarbeit zu gewährleisten?

13.      Ist die registermäßige Behandlung der Akten / Tagebücher im Weg zwischen StA - Polizei
und StA - Gericht bereits abschließend geregelt und organisatorisch vorbereitet?

14.      Ist auch sichergestellt, dass die StA für die neuen Aufgabenbereiche, wie z.B.
Vernehmungen, auch über ausreichende und geeignete Räumlichkeiten mit entsprechender
technischer Ausstattung verfügen können?