2726/J XXIII. GP
Eingelangt am
12.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Donnerbauer
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Vorkehrungen für das Inkrafttreten der Strafprozessreform
Mit 1.1.2008
wird die Strafprozessreform in Kraft treten, wodurch die Ermittlungstätigkeit
durch die Staatsanwaltschaften und die Polizei übernommen, und die Rolle
des
Ermittlungsrichters im Wesentlichen auf grundrechtsrelevante Entscheidungen
beschränkt
wird.
In der
Kronenzeitung vom 11. Dezember 2007 wird nun Kritik an der Vorbereitung
für diese
Änderung der Rechtslage geübt: es werde ein Papierkrieg
befürchtet, der Rechtsübergang sei
schlecht vorbereitet, Kurse seien erst im Jahr 2007 durchgeführt worden,
es fehle an
Sekretärinnen,
Druckern und PC's.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die
Bundesministerin
für Justiz folgende
Anfrage:
1.
Welche Ausbildungsmaßnahmen wurden zur Vorbereitung der
Vorverfahrensreform und
ihrem Inkrafttreten mit 1.1.2008 gesetzt?
2.
Wurden diese Maßnahmen am Standort aller Staatsanwaltschaften
durchgeführt oder nur
am Sitz der OLGs /OStAs zusammengefasst?
3.
Wie viele Richter und Staatsanwälte haben an diesen
Fortbildungsveranstaltungen
teilgenommen?
4. Ist
sichergestellt, dass die neue Funktionen übernehmenden Richter und
Staatsanwälte
ausreichend geschult sind?
5. Hat es einen Probebetrieb gegeben?
6. Wie viele Richter werden mit Wirkung von 1.1.2008 auf StA-Posten ernannt sein?
7.
Sind Sie sicher, dass dadurch ein problemloses Funktionieren der
strafgerichtlichen
Vorverfahren
schon ab 1. Jänner 2008, besonders im Hinblick auf die
Schengen-Erweiterung
und die
Europa-Meisterschaft 2008, sichergestellt sein wird?
8.
Welche Personalmaßnahmen wurden im Bereich des nichtrichterlichen
Personals gesetzt,
um ein problemloses Funktionieren des strafgerichtlichen Vorverfahrens nach dem
1.1.2008
sicherzustellen?
9. Welche technischen Unterstützungsmaßnahmen wurden hierfür gesetzt?
10. Ist die Vernetzung von StA und Polizei sichergestellt und funktioniert sie bereits?
11. Wie viele PC's samt entsprechender Software sind hierfür beschafft worden?
12.
Sind die administrativen Abläufe zwischen StA und Polizei bereits
abschließend geregelt,
um eine rasche,
effiziente Zusammenarbeit zu gewährleisten?
13.
Ist die registermäßige Behandlung der Akten /
Tagebücher im Weg zwischen StA - Polizei
und StA - Gericht
bereits abschließend geregelt und organisatorisch vorbereitet?
14.
Ist auch
sichergestellt, dass die StA für die neuen Aufgabenbereiche, wie z.B.
Vernehmungen, auch über ausreichende
und geeignete Räumlichkeiten mit entsprechender
technischer Ausstattung verfügen
können?