274/J XXIII. GP

Eingelangt am 23.01.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Maga. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Strafverfahren gegen LH Haider

 

Am 09.02.2006 wurde von den Grünen eine Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauches gegen Landeshauptmann Haider, Landesrat Dörfler und den damaligen Bezirkshauptmann von Völkermarkt eingebracht. Unmittelbarer Anlass war die Erlassung einer verfassungswidrigen Verordnung mit der die Ortstafeln in Bleiburg und Ebersdorf um einige Meter versetzt wurden. Damit wurde das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 12.12.2005, V64/05, bewusst ignoriert, und der Rechtsstaat verhöhnt. Medienberichten war zu entnehmen, dass die StA Klagenfurt auch von Amts wegen Ermittlungen eingeleitet hat.

 

Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem darauffolgenden Erkenntnis vom 26.06.2006, V20/06 u.a., erwartungsgemäß die der „Ortstafelverrückung“ zugrunde liegende Verordnung nach der Straßenverkehrsordnung neuerlich als verfassungswidrig aufgehoben.

 

Landeshauptmann Haider hat daraufhin im Zusammenwirken mit dem Landesrat Dörfler abermals eine Verordnung erlassen, mit der nur einsprachige Ortstafeln vorgesehen waren. Eine slowenische Bezeichnung wurde auf einer kleinen Zusatztafel angebracht.

 

Der Verfassungsgerichtshof hat auch diese Vorgangsweise mit Erkenntnis vom 13.12.2006, V81/06 – 14, als rechtswidrig qualifiziert.

 

Die handelnden Personen haben damit mehrfach und absichtlich Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes missachtet, indem sie verfassungs- und gesetzwidrige Rechtsakte „am laufenden Band“ gesetzt haben. 

 

Nach Rechtsansicht des Verfassungsgerichtshofes besteht der Verdacht, dass in einer Neuerlassung einer Verordnung ohne Berücksichtigung der Bindung an die im aufhebenden Erkenntnis dargelegte Rechtsanschauung des Verfassungsgerichtshofes eine bewusste Rechtsbeugung liegen könnte VfGH v. 2.1.21991, Slg. 12927).

 

Hervorzuheben ist, dass die Zweisprachigkeit der Ortstafeln in Bleiburg und Ebersdorf in der aktuell gültigen Topographieverordnung der Bundesregierung vom 30.06.2006 niedergelegt ist. Diese Verordnung kam mit den Stimmen des damaligen Regierungspartners BZÖ zustande.

 

Im Zusammenhang mit der am 09.02.2006 eingebrachten Strafanzeige, deren weiteres Schicksal unbekannt blieb, ergeben sich wichtige Fragen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1.      Es handelt sich beim angezeigten Vorfall um eine berichtspflichtige Angelegenheit im Sinne des § 8 Staatsanwaltschaftsgesetz (StAG). Welchen Inhalt hatte dieser Bericht der StA Klagenfurt an die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) und an das Bundesministerium für Justiz im Wortlaut?

 

2.      Welche Stellungnahmen des BMJ und der OStA sind in Wahrnehmung ihrer Aufsichts- und Weisungsbefugnisse (§ 8 Abs. 2 StAG) im Wortlaut zu welchen Zeitpunkten ergangen?

 

3.      Welche Verfügung wurde in bezug auf die Strafanzeige der Grünen vom 09.02.2006 von der StA Klagenfurt getroffen?

 

4.      Für den Fall, dass das Verfahren bereits eingestellt wurde. Warum wurde das Verfahren eingestellt?

 

5.      Planen Sie auf Grund der jüngsten Entwicklungen (Erkenntnisse des VfGH zu „verrückter Ortstafel“, zu den Zusatztafeln und damit dringender Verdacht einer absichtlichen Rechtsbeugung) Weisung zur Wiederaufnahme des Verfahrens an die STA Klagenfurt zu geben?

 

6.      Wenn nein, warum nicht?