276/J XXIII. GP

Eingelangt am 23.01.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit, Jugend und Familie

betreffend „Gestohlene bzw. als verlustig erklärte e-cards im Jahr 2006"

Mit der AB 4119/XXII.GP vom 23.06.2006 wurden von der Bundesministerin für Gesundheit

und Frauen die diesbezüglichen Parlamentarische Anfrage beantwortet.

Presseberichten zufolge gab es bereits Manipulationsversuche und durch die Krankenkassen

nachgewiesene Missbrauchsfalle mit e-cards. So wurde über ein Betrugsverfahren in Salzburg

berichtet, wonach dem Beschuldigten vorgeworfen wurde, seine e-card einem bekannten

Landsmann überlassen zu haben, der keinen Versicherungsschutz hatte.

„Konkret habe sich der Landsmann im LKH unter Vorlage der e-card des Beschuldigten einer

Blinddarm-OP unterzogen. Der 34-Jährige bestritt den Vorwurf: er habe die Karte verloren - der

andere müsse sie gefunden und missbräuchlich verwendet haben. Prozess vertagt."

(SN 22.12.2006)

Aus systematischen Gründen werden für das Gesamtjahr 2006 wieder ähnliche wie im Jahr zu
vor bzw. auch neue Fragen gestellt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit, Jugend
und Familie nachstehende

Anfrage:

1.   Ist Ihnen bekannt, wie viele e-cards bis 31.Dezember 2006 als gestohlen erklärt wurden
(Aufschlüsselung auf Krankenkassen)?

2.                            Ist Ihnen bekannt, wie viele e-cards bis 31.Dezember 2006 als verlustig erklärt wurden
(Aufschlüsselung auf Krankenkassen)?

3.                            Welche Verfahrensschritte wurden durch die Krankenkassen eingeleitet, wenn ein
Karteninhaber seine e-card verloren hatte?

4.                            Erfolgte jeweils sofort eine Verlustmeldung durch den Karteninhaber? Wenn nein, mit
welchen Konsequenzen war dies für diese jeweils verbunden?


5.                        Wie unterscheidet sich eine neu ausgegebene Karte von der ursprünglichen, als verlustig,
gestohlen oder defekt gemeldeten e-card?

6.                        Ist Ihnen bekannt, wie viele e-cards bis 31.Dezember 2006 als defekt erklärt wurden
(Aufschlüsselung auf Krankenkassen)?

7.                        Welche Verfahrensschritte wurden durch die Krankenkassen eingeleitet, wenn ein
Karteninhaber seine Karte als defekt gemeldet hatte?

8.                        Wie viele e-cards mussten wegen Diebstahl, Verlust oder Defekt 2006 neu ausgestellt
werden? Mit welchen Kosten war dies verbunden?

9.                        Ist Ihnen bekannt, ob andere Personen als die Karteninhaber mit gestohlenen oder als
verlustig erklärten e-cards Leistungen aus dem Gesundheitssystem erschlichen haben?
Wenn ja, um wie viele Missbrauchsfälle handelte es sich dabei? Um welche Formen von
Missbrauchsfällen handelte es sich dabei? Wie hoch war jeweils der Schaden? Wurden bzw.
werden Schadenersatzansprüche an diese Personen bzw. die Karteninhaber gestellt?

10.    Ist Ihnen bekannt, ob es im Jahr 2006 zu Missbrauchsfällen gekommen ist, bei welchen der
rechtmäßige Karteninhaber einer anderen Person seine e-card „geborgt" hat, damit diese
Person rechtswidrig Leistungen aus dem Gesundheitssystem erhalten kann?

Wenn ja, um wie viele Missbrauchsfälle handelte es sich dabei? Um welche Formen von
Missbrauchsfällen handelte es sich dabei? Wie hoch war jeweils der Schaden? Wurden
oder werden Schadenersatzansprüche an diese Person bzw. die Karteninhaber gestellt?

11.            Wie wurden derartige Missbrauchsfälle mit e-cards (Fragen 9 und 10) bekannt?

12.            Sind die Missbrauchsfälle mit e-cards im Vergleich zu Missbrauchsfallen früherer Jahre mit
Krankenscheinen zurückgegangen? Wenn ja, wie ist dies zu erklären?

13.            Sind durch die Verwendung des e-cards-Systems signifikante Änderungen bei
Missbrauchsfällen (z.B. Vorgangsweisen) eingetreten? Wenn ja, welche?

14.  Welche Gegenmaßnahmen wurden seitens Ihres Bundesministeriums und des
Hauptverbandes bislang gegen den bekannt gewordenen e-card Missbrauch gesetzt? Welche
sind für 2007 geplant?


15.          Sind Missbrauchsfälle auch im internationalen Bereich bekannt geworden (Europäische
Krankenversicherungskarte)? Was ergab die Beobachtung dieser Missbräuche? Mussten
Gegenmaßnahmen gesetzt werden? Wenn ja, mit welchen Staaten?

16.          In welchen EU-Mitgliedsstaaten gab es 2006 Probleme mit der Anerkennung der
Europäischen Krankenversicherungskarte? Welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?

17.          Wie ist der Stand der Erweiterung des Projekts der internationalen computerlesbaren
Krankenversicherungskarte? Wann wird diese EU-weit realisiert sein?

18.          Wie kann ein Teilnehmer am e-card-System (z.B. ein Praktischer Arzt) erkennen, dass
eine Karte als verlustig oder gestohlen gemeldet wurde?

19.          In wie vielen Fällen wurde 2006 online in der Arztordination festgestellt, dass kein
Versicherungsschutz besteht?

20.    In wie vielen Fällen war dies auf defekte Karten oder nicht funktionierende Lesegeräte
zurückzuführen? In wie vielen Fällen lag der Grund für die Nichtfunktion außerhalb des
Einflusses der Sozialversicherung?

21.    Welche Personengruppen verfügen mit Stichtag 01.01.2007 in Österreich noch über keine e-
card?

22.    Wann sollen die Sozialhilfeempfänger tatsächlich in die soziale Krankenversicherung (e-
card) aufgenommen werden und eine e-card erhalten?

23.    Wann werden alle Krankenanstalten an das e-card-System angeschlossen sein?

24.    Soll aus Sicht des Ressorts die Musterkrankenordnung der Krankenversicherungsträger
geändert werden oder hat sich diese aus Sicht des Ressorts bewährt?