277/J XXIII. GP
Eingelangt am 23.01.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend „Gestohlene bzw. als verlustig erklärte e-cards im Jahr 2006"
Mit der AB 4119/XXII.GP vom 23.06.2006 wurden von der Bundesministerin für Inneres die
diesbezüglichen Fragen für das Jahr 2005 beantwortet.
Presseberichten zufolge gab es bereits Manipulationsversuche und durch GKK nachgewiesene
Missbrauchsfälle mit e-cards. So wurde über ein Betrugsverfahren in Salzburg berichtet, wonach
dem Beschuldigten vorgeworfen wurde seine e-card einem bekannten Landsmann überlassen zu
haben, der keinen Versicherungsschutz hatte.
„ Konkret habe sich der Landsmann im LKH unter Vorlage der e-card des Beschuldigten einer
Blinddarm-OP unterzogen. Der 34-Jährige bestritt den Vorwurf: er habe die Karte verloren - der
andere müsse sie gefunden und missbräuchlich verwendet haben. Prozess vertagt. "
(SN 22.12.2006)
Aus systematischen Gründen werden dieselben bzw. neue Fragen für das Jahr 2006 gestellt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele
e-cards wurden bis 31 .Dezember 2006 gegenüber der Polizei beziehungsweise
den
Sicherheitsbehörden
als gestohlen gemeldet?
2.
Wie teilen sich diese Diebstahlsmeldungen auf die Bundesländer auf
(Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
3.
Ist Ihnen bekannt, ob andere Personen als die Karteninhaber mit
gestohlenen oder als
verlustig erklärten e-cards Leistungen aus dem Gesundheitssystem
erschlichen haben?
Wenn ja, um wie viele
Missbrauchsfälle handelte es sich dabei? Um welche Formen von
Missbrauchsfällen handelte es sich
dabei? Wie hoch war jeweils der Schaden? Wurden bzw.
werden Schadenersatzansprüche an diese Personen bzw. die
Karteninhaber gestellt?
4. Ist Ihnen bekannt, ob es im Jahr 2006 zu Missbrauchsfällen gekommen ist, bei welchen der
rechtmäßige Karteninhaber einer anderen Person seine e-card „geborgt" hat, damit diese
Person rechtswidrig Leistungen aus dem Gesundheitssystem erhalten kann?
Wenn ja, um wie viele Missbrauchsfalle handelte es sich dabei? Um welche Formen von
Missbrauchsfällen
handelte es sich dabei? Wie hoch war jeweils der Schaden? Wurden oder
werden
Schadenersatzansprüche an diese Person bzw. die Karteninhaber gestellt?
4. Wie wurden derartige Missbrauchsfälle (Fragen 2 und 3) mit e-cards bekannt?
5. In wie vielen Fällen wurden Strafanzeigen erstattet?
6.
Sind die Missbrauchsfalle mit e-cards im Vergleich zu
Missbrauchsfällen früherer Jahre mit
Krankenscheinen
zurückgegangen? Wenn ja, wie ist dies zu erklären?
7.
Sind durch die Verwendung des e-cards-Systems signifikante
Änderungen bei
Missbrauchsfällen
(z.B. Vorgangsweisen) eingetreten? Wenn ja, welche?
8.
Welche
Gegenmaßnahmen wurden seitens Ihres Bundesministeriums und des
Hauptverbandes bislang gegen den bekannt
gewordenen e-card Missbrauch gesetzt? Welche
sind für 2007 geplant?
9.
Sind Missbrauchsfälle auch im internationalen Bereich bekannt
geworden (Europäische
Krankenversicherungskarte)? Was ergab die Beobachtung dieser Missbräuche?
Mussten
Gegenmaßnahmen
gesetzt werden? Wenn ja, mit welchen Staaten?