2844/J XXIII. GP

Eingelangt am 13.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend väternachteilige Beurteilung durch die Sachverständigen Dr. Eva Mück- stein und Dr. Egon Bachler vor Gerichten

In den veröffentlichten Standesregeln des Hauptverbandes der Gerichtssachverstän- digen (beschlossen von der Delegiertenversammlung vom 4. April 1992) werden die Standesregeln und Verhaltensregeln für die Arbeit an Gerichts- und Privatgutachten angeführt.

Folgendes Dokument enthält auch den Sachverständigeneid, der wie folgt lautet: Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden einen reinen Eid, daß ich die Gegenstände eines Augenscheins sorgfältig untersuchen, die gemachten Wahr- nehmungen treu und vollständig angeben und den Befund und mein Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen und nach Regeln der Wissenschaft (der Kunst, des Gewerbes) angeben werde; so wahr mir Gott helfe!"

Einige betroffene Männer gaben Berichte ab, daß eine Gerichtssachverständige na- mens Dr. Eva Mückstein diesen oben genannten Sachverständigeneid offenbar mehrmals nicht eingehalten hat. Nach Angaben von betroffenen Vätern manipulierte sie Gutachten, damit die Kinder den Müttern zugesprochen werden. Es wurde auch bekannt gegeben, daß ein Gutachten von zwei Kindern eines geschiedenen Ehepaa- res innerhalb von 16 Minuten durch Auswertung von Fragen, Zeichnungen und Tests entschieden wurde.

Weiters kritisierte die Rechtsanwaltskammer Salzburg auch mehrmals in seinem Wahrnehmungsbericht den Gerichtssachverständigen Dr. Egon Bachler. Laut Rechtsanwaltskammer Salzburg seien seine Gutachten einseitig mütterfreundlich und keinesfalls neutral. Sie seien offenbar manipuliert, gesteuert und geben auch nicht den Inhalt des Gesagten wieder. Die Rechtsanwaltskammer Salzburg kritisiert wiederholt in seinem Wahrnehmungsbericht, daß in Salzburg fast von einem Auf- tragsmonopol gesprochen werden kann, da der Gutachter allem Anschein nach be- fangen ist. (siehe Wahrnehmungsbericht zur Österreichischen Rechtspflege für das Jahr 2005/2006)

Alle beiden genannten Personen sind allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige der Republik Österreich. (siehe www.edikte.justiz.gv.at/edikte/ sv/svliste.nsf)


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesmi- nisterin für Justiz folgende

Anfrage:

1.            Ist Ihnen bekannt, daß Dr. Eva Mückstein den Sachverständigeneid durch ihre männernachteilige Begutachtung mehrmals gebrochen haben soll?

2.     Was beabsichtigen Sie zu tun, um dieses angeblich fehlerhafte Vorgehen ab- zustellen?

3.            Was werden Sie in Zukunft tun, um solche Situationen zu vermeiden?

4.            Haben Sie angesichts dieses Falles von Frau Dr. Mückstein vor, bei der Zu- lassung von Gutachtern strengere Kontrollen einzuführen?

5.     Entsteht durch die Tätigkeit von Frau Dr. Mückstein nicht der Eindruck, daß Gutachter zum Teil politisch agieren und sich ihrer Verantwortung gegenüber den betroffenen Kindern und Vätern nicht bewußt sind?

6.            Wie stehen Sie zu einer unpolitischen Überprüfung der Qualität von Gutach- tern und deren Tätigkeit?

7.            Wie kann es sein, daß in 16 Minuten über das Schicksal von Kindern und Fa- milien gutachtlich entschieden werden kann?

8.            Wieso werden Gutachten von Gerichten z.B. Salzburg akzeptiert, obwohl mancher Laie bemerken würde, daß diese Gutachten keinesfalls den Gut- achterrichtlinien entsprechen?

9.     Wieso wird das von Richtern nicht bemängelt?

10.    Ist es nicht so, daß die Richter die Qualität und die Plausibilität des Gutach- tens zu prüfen haben?

11.    Wieso wird die Einholung eines weiteren gerichtlichen Gutachters äußerst er- schwert, bis fast unmöglich gemacht, wenn sich eine Partei nicht entspre- chend richtig behandelt gefühlt hat bzw. grobe Fahrlässigkeiten in den Gu- tachten nachweisen konnte?

12.    Aus welchem Grunde, wird immer wieder gerne auf eine "Anhörung des Kin- des verzichtet", wenn eine Willensäußerung des Kindes von einer Partei bei Gericht beantragt wird?

13.    Nach welchen Richtlinien müssen Gutachten erstellt werden?

14.    Inwieweit wird die Form der Kindesmisshandlung PAS" (Parental Alienation Syndrome) von der Justiz geahndet bzw. verfolgt?

15.    Welche Veranlassungen wurden auf Grund der Kritik der Salzburger Rechts- anwaltskammer an Dr. Bachler unternommen?