2849/J XXIII. GP

Eingelangt am 14.12.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Zwerschitz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

 

betreffend Adoptionen aus dem Ausland

 

 

 

 

Adoptionen aus dem Ausland sind eine äußerst komplizierte Angelegenheit. Zwar können Adoptiveltern Kindern aus armen Ländern vielfach eine bessere Zukunft bieten, zugleich häufen sich aber Meldungen über kriminelle Adoptionspraktiken in den Herkunftsländern.  Berichten in deutschen Medien zufolge etwa sollen an die 70 Prozent aller Adoptionen aus Guatemala unter illegalen Bedingungen zustande gekommen sein. Man spricht von Erpressungen, Kindesentführungen, erzwungenen Schwangerschaften und Ähnlichem. Es scheint, als erlebe der Menschenhandel – diesmal mit Babys und zum Teil sogar noch mit Ungeborenen – zu Beginn des 21. Jahrhunderts eine neue Blüte.

Zwar existiert seit 1993 ein internationales Abkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption, das Österreich auch 1999 ratifiziert hat, dennoch lassen sich dadurch illegale Praktiken nur unzureichend verhindern. Dies liegt vor allem daran, dass sich Auslandsadoptionen in afrikanischen und lateinamerikanischen Staaten mittlerweile – aufgrund der hohen Nachfrage aus den Industrieländern – zu einem nicht unbedeutenden Wirtschaftszweig entwickelt haben. Die Adoption eines südamerikanischen Kindes kostet Medienberichten zufolge etwa 15.000 US-Dollar.

In Österreich ist die Situation einigermaßen unübersichtlich. Grundsätzlich scheint es, als sei die Adoption ausländischer Kindern über die Vermittlung privater Agenturen aus jedem Land der Erde möglich. Erfolgt eine Adoption im Ausland, prüfen die österreichischen Behörden offenbar lediglich die Rechtsgültigkeit des Vorganges. Allerdings sorgen die neun zuständigen Landesbehörden in den neun Bundesländern immer wieder für höchst unterschiedliche Auslegungen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen – so bestätigte Oberösterreich nach Auskunft einer Adoptivmutter vor einigen Jahren die Möglichkeit zur Adoption von Kindern aus Kambodscha, das Burgenland jedoch nicht. Es liegt also auf der Hand, dass hinsichtlich der bundesweiten Vereinheitlichung der Adoptionsberatung und ‑abwicklung dringender Handlungsbedarf besteht.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1.             Wie viele Adoptionen aus dem Ausland wurden in Österreich in den Jahren 2000 bis 2006 durchgeführt? Wir ersuchen um eine Aufschlüsselung nach Jahren.

2.             Aus welchen Ländern kamen die Kinder? Wir ersuchen um mengenmäßige Zuordnung.

3.             Wie läuft eine Auslandsadoption in administrativer Hinsicht im Detail ab?

4.             Welche Kosten sind mit einer Auslandsadoption im Regelfall verbunden?

5.             An welche Stellen können sich an Auslandsadoptionen interessierte Paare wenden?

6.             Wie viele Vereine und sonstigen privaten Organisationen sind in Österreich mit der Vermittlung und Abwicklung von Auslandsadoptionen befasst? Wir ersuchen um Aufschlüsselung nach Bundesländern.

7.             Welche Bezirkshauptmannschaften waren in den Jahren 2005/2006 mit Auslandsadoptionen befasst?

8.             Belasten Adoptionskinder aus dem Ausland mit ihrer Aufenthaltsbewilligung die jährliche Zuwanderungsquote?

9.             Welche Fristen existieren hinsichtlich der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an adoptierte Kinder aus dem Ausland?

10.        Wie viele adoptierte Kinder aus dem Ausland erhielten in den Jahren 2000 bis 2006 keine österreichische Staatsbürgerschaft, weil das Adoptionsverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden war?


11.        Welche Staatsbürgerschaft besitzen diese Kinder?

12.        In welcher Form werden die Lebensumstände adoptierter Kinder nach erfolgreicher Adoption seitens der zuständigen öffentlichen Stellen begleitet und kontrolliert?

13.        Welche öffentlichen oder privaten Stellen sind hierfür zuständig?

14.        Aus welchen Gründen hat Österreich – im Gegensatz zu Deutschland – keinen Einspruch gegen den Beitritt Guatemalas zum Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption eingelegt?

15.        Wie oft hat Österreich bisher den Beitritt anderer Länder zum Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption beeinsprucht?