2852/J XXIII. GP
Eingelangt am 14.12.2007
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ANFRAGE
der Abgeordneten Weinzinger, Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend die Umsetzung der beiden CEDAW Entscheidungen (Communication 5/2005 und Communication 6/2005)
Gewalt in der Familie ist kein Minderheitenthema. Seit Einführung des Gewaltschutzgesetzes ist die Zahl der Wegweisungen und Betreuungsverbote kontinuierlich gestiegen. Das bedeutet nicht unbedingt, dass die Gewalt zunimmt, aber dass es immer mehr Frauen gibt, die sich bei Gewalt in der Familie an die Polizei wenden. Allein im Jahr 2006 gab es insgesamt 7.235 Wegweisung bzw. Betretungsverbote durch die Polizei. Dennoch kommt es immer wieder zu Mordfällen an Frauen, die durch ihre gewalttätigen Ehemänner begangen werden.
Der Verein Frauenrechtsschutz und die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie haben dem Frauenrechtskomitee der UNO im Jahr 2004 zwei Mordfälle an Frauen durch ihren Ehemann übermittelt. Das Frauenrechtskomitee kam zur Auffassung, dass Österreich „mangelnde Sorgfalt“ insbesondere der Polizei- und Justizbehörden beim Schutz von Frauen vorzuwerfen ist. Schwachstellen wurden vor allem in der mangelnden Kooperation der Behörden und der Untätigkeit der Staatsanwaltschaft gesehen. Insbesondere das Unterlassen des Antrages auf Verhängung der Untersuchungshaft gegen die Täter beim Untersuchungsrichter trotz Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen, wird kritisiert. Auch die mangelnde Kommunikation und Koordination zwischen Polizei und Jusitzbehörden sowie eine fehlende oder unzulängliche Einschätzung des Gefährlichkeitspotentials der Täter.
Die Republik Österreich ist nun verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten einen schriftlichen Bericht über jegliche Maßnahmen, die im Lichte der Empfehlungen des Komitees ergriffen wurden, zu übermitteln.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Wer ist in der österreichischen Regierung für die Umsetzung
der beiden CEDAW Entscheidungen zuständig?
2. Wurden
die Entscheidungen schon ins Deutsche übersetzt und weit verbreitet, wie
es in den Entscheidungen vorgesehen ist? Falls nein, wann wird das der Fall
sein?
3. In
welcher Form ist die weite Verbreitung der übersetzten Entscheidungen
vorgesehen.
4. Wer
ist für den Halbjahresbericht über die Umsetzung der Entscheidung
zuständig?
5. Wann wird dieser Bericht erscheinen?
6. Wird es eine Einbindung der NGO’s bei der Umsetzung der Entscheidungen geben?