2860/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

betreffend „Arbeitssucht (Workaholics)“

Es gibt in unserer Gesellschaft immer mehr Möglichkeiten in Abhängigkeiten zu geraten, so auch
durch die Arbeit „Arbeitssucht“.

Nach den Berichten in medizinischen Fachzeitschriften wird generell das Spektrum der
Abhängigkeitserkrankungen immer größer: Neben einem breiteren polytoxikomanen Gebrauch
illegaler Substanzen nehmen nicht substanzgebundene Abhängigkeiten wie auch die
„Arbeitssucht“ zu: 15 % aller ArbeitnehmerInnen sind gefährdet. Workaholics arbeiten, arbeiten
und arbeiten. Es gibt keine Hobbys, es erfolgt ein sozialer Rückzug, Beziehungen gehen in die
Brüche. Hochrisikogruppen sind beispielsweise Personen im Topmanagement und im
Sozialbereich.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie
und Jugend nachstehende

Anfrage:

1.    Liegen Ihnen konkrete Zahlen vor, wie viele Menschen in Österreich „arbeitssüchtig“
sind (Aufschlüsselung männlich / weiblich)?

Wenn nein, wie hoch werden diese geschätzt?

2.    Liegen Ihnen konkrete Zahlen vor, wie viele junge Menschen in Österreich
„arbeitssüchtig“ sind (Aufschlüsselung männlich / weiblich)?

Wenn nein, wie hoch erden diese geschätzt?

3.              Wie wird seitens Ihres Ressorts „Arbeitssucht“ definiert?

4.              Sind Ihnen Zahlen und Fakten über den Zusammenhang von Arbeitssucht &
strafrechtlichen Delikten (die in diesem Zusammenhang begangen wurden) bekannt
(Aufschlüsselung Männer / Frauen)?


5.              Sind Ihnen Zahlen und Fakten über den Zusammenhang von Arbeitssucht & Alkohol-
bzw. Medikamentenabhängigkeit bekannt (Aufschlüsselung Männer / Frauen)?

6.              Wird „Arbeitssucht“ in Österreich als Krankheit anerkannt und eine Behandlung bzw.
Gruppentherapie durch Krankenkassen bezahlt?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, unter welchen Bedingungen?

7.    Sehen Sie als Verpflichtung der gesetzlichen Sozialversicherungsträger an, die Kosten für
eine entsprechende Therapie zu übernehmen?

Wenn nein, warum nicht?

8.              Welche Haltung nimmt die WHO zu dieser Sucht ein?
Welche Haltung nimmt dazu die EU-Kommission ein?

9.              In welchen Krankenanstalten sind entsprechende Abteilungen oder Ambulanzen
eingerichtet (Aufschlüsselung nach Bundesländern)?

10.       Wie hoch liegt der Erfolg bei einer ambulanten oder stationären Therapie?

11.       Wo gibt es stationäre Therapiestellen?

Wie viele Therapieplätze gibt es (Jeweils Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

12.       Wie viele Gruppen und/oder Selbsthilfeeinrichtungen bzw. Ambulanzen (öffentliche
Suchtberatungsstellen) zur Bekämpfung der „Arbeitssucht“ gibt es in Österreich
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

13.       Wie viele und welche Gruppen und/oder Selbsthilfeeinrichtungen zur Bekämpfung der
„Arbeitssucht“ wurden von Ihrem Ressort seit 2000 unterstützt (Aufschlüsselung auf
Jahre und Bundesländer)?

Wenn nein, werden Sie in Zukunft Info- und Beratungsdienste von diesbezüglichen
Selbsthilfegruppen ideell und finanziell unterstützen?


14.       Welche Geldmittel (Förderungen) stehen diesen Gruppen bzw. Selbsthilfeeinrichtungen
2008 als öffentliche Förderungen ihres Bundesministeriums zur Verfügung?

15.       Wer ist in Österreich für die Beratung und Betreuung dieser Sucht zuständig (z.B.
Sozialmedizinische Dienste)?

16.       Welche Organisationseinheit ist in Ihrem Ministerium für die Bekämpfung dieser Sucht
zuständig?

17.       Welche Möglichkeiten ergeben sich zur Behandlung von Arbeitssüchtigen für
niedergelassene Ärzte oder entsprechend ausgebildete Fachärzte oder Psychotherapeuten
nach dem Gesundheitsreformgesetz?

18.       Welche Maßnahmen hat das Ressort aus gesundheitspolitischen Gründen 2008 zur
Bekämpfung der „Arbeitssucht“ geplant?

Welche Maßnahmen wurden bzw. werden 2007 durchgeführt?

19.       Halten Sie zur Bekämpfung der Arbeitssucht weitere Maßnahmen - eventuell gemeinsam
mit anderen Ressorts (z.B. BMWA) - für notwendig?

20.  In welcher Form soll aus Sicht des Ressorts die Öffentlichkeit auf die Problematik dieser
Suchterkrankung aufmerksam gemacht werden?