291/J XXIII. GP
Eingelangt am
30.01.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend „Radon: Gesundheit und Umwelt - Nationale Maßnahmen“
Mit der AB
3742/XXI.GP vom 17.06.2002 wurde die Parlamentarische Anfrage „Radon im
Trinkwasser - Nationale Maßnahmen“ vom Bundesminister für
Soziale Sicherheit und
Generationen beantwortet. Aus
systematischen Gründen werden nun ähnliche Fragen wie im Jahr
2002 wieder gestellt. Anlass dafür sind u.a. neue Erkenntnisse und
Forderungen über die
Auswirkungen von Radonexpositionen in der Umwelt und deren möglichen
Belastungen.
„Eine internationale Studie
über den Zusammenhang zwischen der Radonexposition in
Wohngebäuden und dem Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken, wurde Ende 2004
vom British
MedicalJournal (BMJ) veröffentlicht.
Sie basierte auf Daten aus 13 Einzelstudien für
verschiedene Regionen in neun europäischen Ländern
(Deutschland, Finnland, Frankreich,
Großbritannien, Italien, Österreich, Schweden, Spanien und
Tschechien) und ist die bislang
größte Untersuchung über die Folgen der Radonbelastung in
Innenräumen. Frühere Studien
waren für eine zuverlässige
Risikobewertung nicht breit genug angelegt und erlaubten keine
getrennte Untersuchung von Rauchern und Nichtrauchern. Fazit der aktuellen
Studie ist, dass
Radon in Wohnräumen insbesondere
für Raucher das Lungenkrebsrisiko erhöht. Es steigt
proportional zur jeweiligen Radonkonzentration in der Umgebungsluft und ist
bereits bei
Konzentrationen unterhalb der in den
meisten europäischen Staaten geltenden Grenzwerte
nachweisbar. Es ist bei Rauchern - und
zwar bei jeder Radonbelastung - ungefähr 25 Mal
höher als bei Nichtrauchern,
deren Risiko, durch Radon an Lungenkrebs zu erkranken, zwar
gegeben, aber gering ist. Den
Studienergebnissen zufolge gehen in Europa 20.000 aller
durch Lungenkrebs verursachten
Todesfälle auf Radon in Gebäuden zurück. Das entspricht
9% aller Lungenkrebstoten in der EU
und ca. 2% der Krebsopfer insgesamt.“
(EU-Informationsbrief
Gesundheit)
Das deutsche
Bundesamt für Strahlenschutz hat daher bereits Anfang 2005 einen besseren
Schutz
vor den
Gesundheitsgefahren durch das radioaktive Gas Radon gefordert: Radon in der
Luft
unserer Wohnungen und Gebäude
erhöht deutlich das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken oder
zu sterben. Die zitierte EU-weite Studie hat das Ausmaß dieser
Risiken noch deutlicher gemacht:
Demnach werden europaweit ungefähr neun Prozent der
Lungenkrebs-Todesfälle und zwei
Prozent aller
Krebs-Todesfälle durch Radon in Aufenthaltsräumen verursacht.
Das
Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat Ende November 2005 auch
wieder auf die
Gefahr von Radon im
Wohnbereich aufmerksam gemacht. In der Schweiz wird dieses Edelgas,
das beim Zerfall von Uran im Erdreich entsteht, mit rund 240 Todesfällen
(Lungenkrebs) pro
Jahr in Zusammenhang gebracht. Laut der Gesundheitsbehörde wäre rund
die Hälfte dieser
Todesfälle vermeidbar. Dazu
müssten jedoch möglichst alle stark belasteten Gebäude, von
denen
es in der Schweiz schätzungsweise 5000 gibt, saniert werden.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Gesundheit und
Frauen
nachstehende
Anfrage:
1. Wie beurteilen Sie die Ergebnisse
der im Einleitungstext zitierten europäischer Studie?
Teilen Sie die Auffassung über den Zusammenhang von Radon und
Lungenkrebserkrankungen sowie die Anzahl
der Lungenkrebserkrankungen durch Radon?
Wenn nein, welche Erkenntnisse und Zahlen liegen Ihnen vor?
2.
Wie viele Erkrankungen an Lungenkrebs und wie viele Todesfälle
durch Lungenkrebs sind in
Österreich
jährlich auf Radonexpositionen zurückzuführen?
3. In welcher Form
soll angesichts dieser besonderen Problemstellungen die Öffentlichkeit
unterrichtet werden, um
3.1. die
Kontrollierbarkeit der Radonexpositionen zu verbessern und eine
Sensibilisierung der
Bevölkerung
für dieses Thema zu erreichen und
3.2. die Erkrankungen und Todesfälle zurückzudrängen?
4.
In welchen
Mitgliedsstaaten der europäischen Union bzw. Drittstaaten wurden bereits
Maßnahmen zur Dosisüberwachung
hinsichtlich der radiologischen Qualität von Grund-
bzw. Trinkwasser (Quellwasser) im Hinblick auf Radon und
langlebige
Radonzerfallsprodukte ergriffen oder sind in Zukunft geplant?
5.
Welche Maßnahmen halten Sie in dieser Frage gemeinsam mit dem
Bundesministerium für
Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für notwendig und werden
Ihrerseits geplant?
6.
Wie sieht ein System zur Verringerung der Exposition durch Radon und
langlebige Radon-
Zerfallsprodukte im
Trink- bzw. Grundwasser (Quellwasser) in Österreich aus?
7.
Welche Untersuchungen über Radonkonzentrationen im Trink- bzw.
Grundwasser
(Quellwasser) liegen
in Österreich aktuell vor?
8.
In welchen Gebieten wurde im Trink- bzw. Grundwasser (Quellwasser) eine
erhöhte
Radonkonzentration
festgestellt (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Bezirke und
Gemeinden)?
9.
In welcher
Form werden Sie die Eigentümer von Hausbrunnen (mit privater
Wasserversorgung) über diese
Problematik und die möglichen gesundheitliche Risiken
informieren?
10.
Werden Sie
Leitlinien zu den verschiedenen Verfahren zur Beseitigung von Radon und
langlebigen Radon-Zerfallsprodukten im
Trink- bzw. Grundwasser (Quellwasser) vorlegen
und wann ist damit zu rechnen?
Welche Verfahren wurden und werden in Österreich eingesetzt?
11. Welche Verfahren zur
Beseitigung von Radon im Trink- bzw. Grundwasser (Quellwasser)
gibt es?
Welche davon sind in Österreich kommerziell erhältlich und werden angewandt?
12. Wie wird in Österreich die Exposition von ArbeitnehmerInnen
durch inhaliertes Radon in
Betriebsstätten, in denen erhebliche Mengen Radon aus Wasser in
die Raumluft freigesetzt
werden können, insbesondere in Wasserwerken, Heilbädern und
Schwimmbädern
kontrolliert?
Welche Behörden sind dafür zuständig?
13.
Wie viele diesbezügliche Kontrollen nach dem Strahlenschutzgesetz
etc. hat es in den Jahren
2000 bis 2006 gegeben
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
14.
Wie sahen die Ergebnisse dieser Kontrollen aus (Aufschlüsselung
auf Jahre und
Bundesländer)?
15.
Halten Sie diese Kontrollen nach dem Strahlenschutzgesetz (als
ressortzuständiger
Bundesminister)
für ausreichend?
Haben sich
die Bestimmungen des Strahlenschutzgesetzes bewährt?
Wenn nein, welche
Verbesserungen sind notwendig?
16. Wie sehen die geltenden Regelungen
für die zulässige Radonkonzentration in Häusern
bzw. in Wohnräumen aus?
Was soll gegen zu starke Radonkonzentration in Häusern bzw. in Wohnräumen
(Innenräumen) unternommen werden?
Welche Empfehlungen werden von Ihnen gegeben?
17. Werden Sie die ÖNORM zur
Radonvorsorge bei Neubauten sowie die angekündigte ÖNORM
für Altbauten für verbindlich erklären?
Wenn nein, warum nicht?
18.
Wie viele Wohngebäude müssten in Österreich saniert
werden um die hohe Anzahl an
Lungenkrebserkrankungen
durch Radonbelastung zurückzuschrauben?
19.
Gibt es
bereits für Österreich einen Kataster über die
Radonkonzentration im Boden?
Wenn ja, wer ist für die Messungen,
die Kontrollen und die Katasterführung zuständig?
20. Wenn nein, halten
Sie einen solchen für notwendig und in welcher Zuständigkeit
(Kompetenz) sollte
dieser sein?
21. Wer führt aktuell in Österreich die Radonmessungen im Boden durch?
Welche
konkreten Ergebnisse erbrachten die Messungen in Rahmen des
„Österreichischen
Nationalen
Radonprojekt (ÖNRAP)"?
22. Wie viele diesbezügliche Messungen (Kontrollen) wurden in
den Jahren 2000 bis 2006 in
Österreich durchgeführt (ersuche
um Aufschlüsselung auf Jahre sowie Bundesländer, Bezirke
und Gemeinden)?
23. Zu welchen
Ergebnissen kam man bei diesen Messungen bzw. Untersuchungen (ersuche um
Aufschlüsselung
auf Jahre sowie Bundesländer, Bezirke und Gemeinden)?
24.
Sehen Sie einen nationalen Handlungsbedarf zur Bekämpfung von
Radonexpositionen?
Wenn ja, welchen?
Müssen
aus Ihrer Sicht auch international weitere Maßnahmen gesetzt werden?
Wenn ja, welche?
25. Wie sieht
die österreichische „Antiradonpolitik“ in Zukunft aus?
Welche
Maßnahmen sind seitens Ihres Ressorts geplant?
26.
Gibt es in Österreich bereits Untersuchungen über die
Verhältnismäßigkeit der Vor- und
Nachteile (Gesundheitsgefahren) von therapeutischen Behandlungsmethoden mit
Radon
(radonhältiges
Wasser)?
Wenn ja, wie lauten diese Ergebnisse?
Wenn nein, ab wann werden Sie solche (wie von der EU-Kommission empfohlen)
Überprüfungen durchführen zu lassen?
27. Welcher Radongehalt ist in Österreich für „Mineralwasser“ zulässig?
28. Wie oft
wurden die in Österreich in Verkehr gebrachtes Mineralwasser im Handel auf
Radon
in den Jahren 2002
bis 2006 kontrolliert bzw. untersucht?
Zu welchen Ergebnissen kamen die Behörden bei diesen Untersuchungen?
29. Wie oft wurden die in Österreich hergestelltes
Mineralwasser auf Radon in den Jahren 2002
bis 2006 kontrolliert
bzw. untersucht?
Zu welchen Ergebnissen kamen die Behörden bei diesen Untersuchungen?