2937/J XXIII. GP

Eingelangt am 19.12.2007
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend strafrechtlich relevante Handlungen in österreichischen Justizanstalten

 

In der Anfragebeantwortung zu 1542 betreffend „Strafdelikte und Freitodzahlen in österreichischen Justizanstalten“ wurde mitgeteilt, dass eine aussagekräftige Angabe der von Häftlingen begangenen und von Justizanstalten angezeigten Straftaten nicht möglich sei.  Begründet wurde dies damit, dass eine Anzeigentrennung deshalb nicht möglich sei, da sowohl die Jugendämter als auch die Justizanstalten als anzeigende Stelle mit JA abgekürzt werden.

 

Abgesehen davon, dass diese Erklärung eine Schwachstelle in der Dokumentation aufzeigt, die dringend zu beheben ist, ist davon auszugehen, dass strafrechtlich relevante Vorkommnisse im Strafvollzug dokumentiert werden. Es ist auch davon auszugehen, dass derartige Dokumentationen statistisch ausgewertet werden, da die diesbezügliche Datenlage für den Strafvollzug von Relevanz ist. Selbst wenn keine zentrale Erhebung der Vollzugsdirektion vorliegt, müsste durch eine Abfrage bei den einzelnen Justizanstalten relativ einfach ein Überblick über das Ausmaß der dokumentierten strafrechtlich relevanten Handlungen herstellbar sein?

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. In welcher Form werden strafrechtlich relevante Handlungen durch Insassen im Strafvollzug erfasst? Was genau wird erfasst?

 

2. Gibt es eine Pflicht der Justizanstalten strafrechtlich relevante Handlungen zu dokumentieren und zu erfassen?

 

Wenn ja in welcher Form, wenn nein warum nicht?

 

3. Werden allfällige dokumentierte und erfasste strafrechtlich relevante Handlungen von den Justizanstalten an die Vollzugsdirektion gemeldet?

 

Wenn ja in welcher Form, wenn nein, warum nicht?

 

4. Wie viele strafrechtlich relevante Handlungen von Häftlingen wurden jeweils in den Jahren 2002, 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 in Summe im österreichischen Strafvollzug dokumentiert bzw. an die Strafvollzugsdirektion gemeldet?

 

5. Wie viele strafrechtlich relevante Handlungen von Häftlingen wurden jeweils in den Jahren 2002, 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 im österreichischen Strafvollzug wegen Verstößen gegen §§ 201 und 202 StGB dokumentiert bzw. erfasst?

 

Es wird ersucht die Zahlen so weit möglich den einzelnen Delikten zuzuordnen und nach Justizanstalten aufzugliedern.

 

6. Wie viele strafrechtlich relevante Handlungen von Häftlingen wurden jeweils in den Jahren 2002, 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 im österreichischen Strafvollzug   wegen Verstößen gegen §§ 83, 84, 85 und 87 StGB StGB dokumentiert bzw.      erfasst?

 

Es wird ersucht die Zahlen so weit möglich den einzelnen Delikten zuzuordnen und nach Justizanstalten aufzugliedern.

 

7. Wenn strafrechtlich relevante Handlungen im Strafvollzug in keiner Form erfasst   oder dokumentiert werden sollten, warum nicht und werden sie umgehend für eine Erfassung und Dokumentation sorgen?