2939/J XXIII. GP

Eingelangt am 19.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Dr. Martin Graf

und anderer Abgeordneter

an den Bundeskanzler der Republik Österreich

betreffend der Internetseite www.burschenschaftler.at

An der Universität Wien werden von linksextremen Gruppierungen derzeit Flugzettel verteilt, welche die Internetseite www.burschenschaftler.at bewerben.

Abgesehen davon, dass auf dieser Seite auf übelste und höchst undemokratische Weise gegen Korporationsstudenten an der Wiener Universität gehetzt wird, weist die Seite kein Impressum bzw. keine Offenlegung gem. § 25 des Bundesgesetzes vom 12. Juni 1981 über die Presse und andere Publizistische Medien (Mediengesetz) StF: BGBl. Nr. 314/1981 in der Fassung BGBl I Nr. 49/2005 und 151/2005 auf.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler der Republik Österreich folgende

Anfrage:

1.)      Wer hat die Seite in das Internet gestellt?

2.)      Wer ist für den Inhalt verantwortlich ?

3.)      Muss eine österreichische Internetseite eine Offenlegung gem. §25 Mediengesetz enthalten?

4.)       Wenn ja, warum trägt die Seite www.burschenschaftler.at keine Offenlegung?

5.)       Muss in diesem Fall die Seite vom Netz genommen werden?

6.)       Wenn nein, warum nicht?

7.)       Verstößt der Inhalt der Seite gegen geltende Gesetze?

8.)       Wenn ja, gegen welche?