2942/J XXIII. GP
Eingelangt am 19.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Strache, Mayerhofer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend den staatsanwaltschaftlichen Schutz von Polizisten
Im persönlichen Gespräch mit Exekutivbeamten wird immer wieder deutlich, dass aufgrund der Tatsache, dass deutlich mehr Straftaten von der Exekutive angezeigt werden als dann letztlich von den Staatsanwaltschaften zur Anklage gebracht werden, eine nicht zu übersehende Frustration bei den Mitarbeitern der Sicherheitsverwaltung besteht. Oftmals wird dieses Unbehagen dadurch verstärkt, dass Polizisten von Straftätern verleumdet werden. Solche Verleumdungen erzeugen auf die Betroffenen Organe einen erheblichen Rechtfertigungsdruck.
Der Inhalt solcher Verleumdungen liegt meist in der Behauptung einer unzulässigen Gewaltanwendung oder in der Behauptung einer unzulässigen Nötigung oder Freiheitsentziehung durch Polizisten. Von gut funktionierenden Staatsanwaltschaften erwartet man sich, dass solche Verleumdungen restriktiv verfolgt werden.
Schenkt man der Darstellung vieler Polizisten glauben, dürfte die Bereitschaft der Staatsanwaltschaften zur Verfolgung solcher Verleumder und damit zum Schutz unserer Polizisten limitiert sein.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Wie viele Strafantaten wurden von Organen aus dem Wirkungsbereich des Bundesministers für Inneres in den Jahren 2005, 2006 und 2007 angezeigt?
2. Wie viele dieser Anzeigen haben zu einer Anklage geführt?
3. Wie viele dieser Anzeigen wurden gem. § 90 Abs. 1 StPO zurückgelegt?
4. Wie viele dieser Anzeigen wurden gem. §§ 109 ff StPO nicht weiter verfolgt?
5. Wie viele Polizisten wurden im Zeitraum gem. Frage 1 wegen Taten, die in Ausübung ihres Dienstes begangen worden sein sollen, zur Anzeige gebracht?
6. Wie viele solcher Anzeigen mündeten in Anklagen?
7. Wie viele solcher Anzeigen wurden gem. § 90 Abs. 1 StPO zurückgelegt?
8. Wie viele gem. §§ 109 ff StPO nicht weiter verfolgt?
9. Tragen Ihrer Meinung nach die Staatsanwaltschaften dem Umstand, dass Polizisten in Ausübung ihres Dienstes besonders schutzwürdig sind ausreichend Rechnung und kommt dies in einer restriktiven Anklagepraxis wider Polizistenverleumder ausreichend zum Ausdruck?
10.Wenn nein, was werden Sie unternehmen, um das Vertrauen der österreichischen Polizei in die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften zu steigern?