2970/J XXIII. GP

Eingelangt am 21.12.2007
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Anfrage

der Abgeordneten DI Karlheinz Klement
und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend die Qualität der familienpsychologischen Begutachtung

Am 19. Oktober 2007 fand in Wien eine Fachtagung der Fachsektion Rechtspsycho-logie des Berufsverbandes Österreichischer Psychologinnen und Psychologen in Kooperation mit dem Hauptverband der Gerichtssachverständigen Österreichs zum Thema Standards in der gerichtlich beauftragten familienpsychologischen Begutach-tung in Österreich" statt.

Ziel der Tagung war die Erarbeitung eines österreichischen Konsenses über Mini-malstandards, fakultative Standards und Qualitätskriterien in der familienpsychologi-schen Begutachtung für Gerichte. Vor dem Hintergrund, dass der Familienpsycholo-gie bereits in der Vergangenheit - vor allem durch das vermehrte Vorkommen von Vorwürfen in der innerfamiliären sexuellen Missbrauchs - hohe Bedeutung zu kam.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesmi-nisterin für Justiz folgende

Anfrage:

1.            Muss aus der Zielsetzung aus der Veranstaltung vom 19. Oktober 2007 der Schluss gezogen werden, dass es bislang keinen einheitlichen Standard für familienpsychologische Gerichtsgutachten gab?

2.            Worin lag, bzw. worin liegt im Wesentlichen der Dissens hinsichtlich der erfor-derlichen Minimalstandards?

3.            Wurde dieser Dissens bei der Tagung vom 19. Oktober 2007 behoben?

4.            Wenn ja, wie sieht der nunmehrige Konsens aus?

5.            Kann ausgeschlossen werden, dass die bisherige Unsicherheit in der Begu-tachtung Fehlentscheidungen im erheblichen Ausmaß   nach sich gezogen hat?

6.            Sind aus dieser möglichen Mangelhaftigkeit Beschwerden oder sogar Amts-haftungsansprüche geltend gemacht worden?

7.            Wenn ja, wie viele?


8.            Ist Ihrer Einschätzung nach der Standard der familienpsychologischen Begu-tachtung in Österreich - vor allem im internationalen Vergleich - auf dem Stand der Wissenschaft?

9.            Wenn nein, welche Veranlassungen sind in Aussicht genommen um Abhilfe zu schaffen?