2977/J XXIII. GP

Eingelangt am 21.12.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
betreffend Frauenanteil in Universit
ätsgremien

Der Universitätsrat ist ein Gremium, dessen Mitglieder zum Teil vom Wissenschaftsministerium, zum Teil vom Senat und zum Teil auch von den Mitgliedern des Universitätsrates ausgewählt werden. An der Medizinischen Universität Wien ist nun der Fall eingetreten, dass nach der Neuwahl, der vom Senat zu bestimmenden Mitglieder, keine einzige Frau mehr im fünfköpfigen Universitätsrat vertreten ist.

Im der Printausgabe des Standards vom 11. Dezember 2007, in einer Reaktion auf die Wahl des Senats der Medizinischen Universität Wien, der ausschließlich Männer gewählt hat, werden Sie Herr Bundesminister Johannes Hahn, mit den Worten zitiert Ich registriere mit zunehmender Irritation, dass sich Senate um wissenschaftliche Qualifikation und Frauenanteil nicht kümmern und noch dazu für ihre Entscheidungen ungewöhnlich lang brauchen." Jedoch auch bei den vom Wissenschaftsministerium bestellten Mitglieder im Universitätsrat der Medizinischen Universität Wien handelt es sich ausschließlich um Männer.

Im Universitätsorganisationsgesetz ist festgelegt, dass dem Senat die Wahl eines Teils der Mitglieder des Universitätsrates obliegt. Durch eine Novellierung dieses Gesetzes könnte der Senat dazu verpflichtet werden, bei der Wahl der Mitglieder des Universitätsrates eine Frauenquote von mindestens 50 % zu berücksichtigen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Warum  hat das Wissenschaftsministerium  ausschließlich  Männer in  den Universitätsrat der Medizinischen Universität entsandt?

2.             Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, damit die Senate bei der Wahl der Mitglieder in den Universitätsrat in Zukunft auch den Frauenanteil mitberücksichtigen?


3.             Werden Sie eine verpflichtende Frauenquote für die Wahl der Mitglieder des Universitätsrats    durch    den    Senat    im    Universitätsorganisationsgesetz verankern? Wenn ja, wie wird diese Quote aussehen? Wenn nein, warum nicht?

4.      Werden Sie bei der Bestellung der Mitglieder der Universitätsräte durch das Wissenschaftsministerium in Zukunft auf eine Frauenquote achten? Wenn ja, wie wird diese Quote aussehen? Wenn nein, warum nicht?

5.             Welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen, um den Frauenanteil auch in anderen Gremien zu erhöhen?